Hallo liebe Forengemeinde,
weil ich es nicht in jeden Thread zum Gründungszuschuss schreiben will, mache ich hier mal ein neues Thema auf.
Es ist beabsichtigt, den Gründungszuschuss ab 01.11.2011 erheblich zu ungunsten der Gründer zu "modifizieren". Diee Hauptförderphase wird von 9 auf 6 Monate gekürzt, das Haushaltsbudget für den Gründungszuschuss wird um 75% von 1,9 Mrd. auf 500 Mio. Euro gekürzt und der Rechtsanspruch entfällt. Weiterhin muss der Gründer ab 01.11. einen Restanspruch auf 150 statt 90 Tage Arbeitslosengeld haben.
Da das Gesetz den Bundestag schon passiert hat und die Änderungen am Tag der Bekanntmachung in Kraft treten, ist vor Allem Eile für Gründer geboten, die einen ALG-Anspruch bis 01.04.2012 haben. Wenn diese Gründer nicht bis zum 31.10.2011 gegründet haben, entfallen die Fördervoraussetzungen ab 01.11.2011.
Alle Informationen dazu gibt es hier:
Ratgeber Gründungszuschuss als PDF
Viele Grüße
Michael Köhler
gruendungsberater24.de
Geändert von gb24 (23.06.2011 um 13:25 Uhr)
selbstverständlich. Ich werd es gleich ändern. Sorry...
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