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Grüß Gott,
folgende Frage:
Darf beim Geschäftsfahrzeug Leasing (PKW wird aufs Geschäft zugelassen) der Versicherungsnehmner eine andere Privatperson sein? Oder muss das Fahrzeug damit ich die Leasingraten absetzen kann, auch auf die Firma versichert sein?
Es geht mir nicht darum, die Versicherungskosten abzusetzen, lediglich die Leasingraten müssen absetzbar sein.
Würde mich freuen wenn jemand von euch ein paar Infos dazu parat hat
Grüße
Martin
gelöscht
Geändert von SvenWeb (11.08.2009 um 21:46 Uhr)
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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sehr hilfreich du spammer
edit:
Führt es nicht den Sinn eines Forums vollends ad absurdum wenn ich von einem Moderator auf die Google Suche bzw die Boardsuche (die keine brauchbaren Ergebnisse bringt) verwiesen werde? Ist nicht genau das der Sinn eines Forums? naja egal...
Vielleicht weiß ja doch jemand bescheid und kann mir helfen
Geändert von Martin Hampton (07.08.2005 um 18:12 Uhr)
Traffic und Webspace gehen auf mich insofern kann es dem TP gar nicht schaden.sehr hilfreich du spammer![]()
Im übrigen sind Foren nicht dazu da die gleiche Frage auch noch zum 589. Mal zu beantworten. Gerade in den letzten zwei Wochen wurde das Thema 2 Mal angesprochen.
Es spiegelt einmal mehr die Art die Suchfunktion zu benutzen. Aber das bemängel ich nicht zum ersten Mal und es wird auch nicht das letzte Mal sein, insofern bist du kein Einzelfall.
Aber zum Thema:
Wenn ein Wirtschaftsgut dem Betriebsvermögen zugeordnet wird und ich hoffe, dass du dir beim Leasing dessen bewusst bist dies richtig gemacht zu haben, sind die Leasingraten abzugsfähig.
vgl. diesbezüglich hier
Es macht also keinen Unterschied, dass der Versicherungsnehmer eine andere Person ist um die Leasingraten abzuziehen.
MfG
Sven
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Danke, aber leider konnte ich über die Forensuche ncihts finden. Gesucht habe ich nach den Begriffen leasing+versicherung. Dort gab es keinen einzigen Beitrag als Suchergebnis.
Ich frage nämlich weil mein Steuerberater diesbezüglich Bedenken angemeldet hat. Es müsse dann alles auf den Firmennamen laufen damit ich das KFZ als Geschäftsfahrzeug absetzen will. Das hat mich irgendwie stutzig gemacht, sodass ich hier nochmal nachgefragt habe. Danke auf jeden Fall für den Link
Ist nurnoch die Frage offen, ob das das Finanzamt genauso sieht wie du...
Grüße
Martin
Da sehe ich überhaupt kein Problem, da R 13 Abs. 1 EStR auf die tatsächliche Nutzung abstellt und wenn diese mehr als 10 % beträgt kann das Wirtschaftsgut ins Betriebsvermögen aufgenommen werden und wenn es mehr als 50 % sind muss es sogar aktiviert werden. Zudem würde ich immer auf das wirtschaftliche Eigentum abstellen i.S.v. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO, dass ich hier bestimmt schon zum 20. Male schreibe.
Wenn du aber auf Nummer sicher gehen willst würde ich mit dem Versicherungsnehmer einen Zettel ausfüllen, indem er bestätigt, dass der PKW für betriebliche Fahrten genutzt werden darf und diesen zu den Geschäftsunterlagen legen.
Gruß
Sven
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