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Thema: Geschäftswagenleasing

  1. #1
    jee
    jee ist offline
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    Geschäftswagenleasing

    Hallo,

    ich habe alle Beträge zu Geschäftswagen durchgelesen. Allerdings will ich nochmals in meiner Annahme bestätigt werden.

    Wenn ich mir einen Geschäftswagen für 30.000 € lease verbuche ich mit der 1 % Regelung 300 € monatlich als Gewinn.Dafür kann ich dann die kompletten Leasing-Kosten und alle weiteren relevanten Kosten (Benzin,KFZ-Versicherung, Steuern und zum Beispiel Winterreifen) absetzen ? Sprich man kann das Auto dann zu 100 % absetzen und nicht nur anteilig ? Oftsmals muss man bei Geschäftswagen eine Anzahlung in Höhe von 10 % leisten (zB bei der Audi AG), diesen Betrag kann man dann auch voll absetzen ?

    Kann man bei einem Geschäftswagen Kleinunternehmer sein ? oder muss bei einem Geschäftswagen die monatlichen Umsatzsteuer-Kosten zwingend bei der Vorsteuer angeben ? Was sind die Vorteile bzw. Nachteile ?

    Sorry für die Fragen , aber einem 36 Monats-Vertrag wollte ich mich dann schon zu 100 % auskennen mit allen Dingen. Über relevante Tips bezgl. dem Geschäftswagen bin ich natürlich super super Dankbar.

  2. #2
    TP-Greis
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    Wenn ich mir einen Geschäftswagen für 30.000 € lease verbuche ich mit der 1 % Regelung 300 € monatlich als Gewinn.
    falsch. Maßgebend ist der Bruttolistenpreis des PKW und nicht der Kaufpreis bzw. die Leasingsumme oder wie auch immer das heißt. Den Bruttolistenpreis kann man beim Händler erfragen.

    Dafür kann ich dann die kompletten Leasing-Kosten und alle weiteren relevanten Kosten (Benzin,KFZ-Versicherung, Steuern und zum Beispiel Winterreifen) absetzen ?
    Im Normalfall sollte dies so sein. Es kommt dabei auf die steuerliche Zurechnung des PKW an, welche sich nach dem Leasing-Erlass richtet.

    Sprich man kann das Auto dann zu 100 % absetzen und nicht nur anteilig ?
    Wenn du eine Einnahme als Privatnutzung ansetzt sind dies wohl nicht mehr 100 %, oder?

    Oftsmals muss man bei Geschäftswagen eine Anzahlung in Höhe von 10 % leisten (zB bei der Audi AG), diesen Betrag kann man dann auch voll absetzen ?
    Wenn du deinen Gewinn mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelst dann ja.

    Kann man bei einem Geschäftswagen Kleinunternehmer sein ?
    Jupp, das geht auch als Kleinunternehmer. Die umsatzsteuerliche Behandlung mit 80 % des ertragsteuerlichen Wertes für die vorsteuerbehafteten Kosten entfällt dann natürlich.

    Was sind die Vorteile bzw. Nachteile ?
    Die Vorteile findest du in der FAQ Kleinunternehmer

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    jee
    jee ist offline
    TP-Junior
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    8
    Zitat Zitat von Saxoflyer

    Im Normalfall sollte dies so sein. Es kommt dabei auf die steuerliche Zurechnung des PKW an, welche sich nach dem Leasing-Erlass richtet.
    Verstehe ich nicht ganz,meinst du damit ,dass wenn ich ein extra Geschäftswagenleasing mache, dann stimmt auch die steuerliche Zurechnung ?

    Zitat Zitat von Saxoflyer
    Jupp, das geht auch als Kleinunternehmer. Die umsatzsteuerliche Behandlung mit 80 % des ertragsteuerlichen Wertes für die vorsteuerbehafteten Kosten entfällt dann natürlich..
    Mh, verstehe ich nicht.

    Wenn ich jetzt schon absehen kann, dass ich für das Jahr 2005 einen 6-stelligen Umsatz habe, kann ich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen oder ?

  4. #4
    TP-Greis
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    Verstehe ich nicht ganz,meinst du damit ,dass wenn ich ein extra Geschäftswagenleasing mache, dann stimmt auch die steuerliche Zurechnung ?
    Nö, das ist ein bisschen komplizierter. Das brauchst du auch nicht verstehen, ist halt' Steuerrecht. Vgl. Anlage .

    Wenn ich jetzt schon absehen kann, dass ich für das Jahr 2005 einen 6-stelligen Umsatz habe, kann ich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr nutzen oder ?
    Doch, doch. Das konntest du ja am Anfang des Jahres nicht erahnen, dass du letztlich so hohe Umsätze erzielst.
    Geändert von SvenWeb (11.12.2005 um 18:51 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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