falsch. Maßgebend ist der Bruttolistenpreis des PKW und nicht der Kaufpreis bzw. die Leasingsumme oder wie auch immer das heißt. Den Bruttolistenpreis kann man beim Händler erfragen.Wenn ich mir einen Geschäftswagen für 30.000 € lease verbuche ich mit der 1 % Regelung 300 € monatlich als Gewinn.
Im Normalfall sollte dies so sein. Es kommt dabei auf die steuerliche Zurechnung des PKW an, welche sich nach dem Leasing-Erlass richtet.Dafür kann ich dann die kompletten Leasing-Kosten und alle weiteren relevanten Kosten (Benzin,KFZ-Versicherung, Steuern und zum Beispiel Winterreifen) absetzen ?
Wenn du eine Einnahme als Privatnutzung ansetzt sind dies wohl nicht mehr 100 %, oder?Sprich man kann das Auto dann zu 100 % absetzen und nicht nur anteilig ?
Wenn du deinen Gewinn mit der Einnahme-Überschuss-Rechnung ermittelst dann ja.Oftsmals muss man bei Geschäftswagen eine Anzahlung in Höhe von 10 % leisten (zB bei der Audi AG), diesen Betrag kann man dann auch voll absetzen ?
Jupp, das geht auch als Kleinunternehmer. Die umsatzsteuerliche Behandlung mit 80 % des ertragsteuerlichen Wertes für die vorsteuerbehafteten Kosten entfällt dann natürlich.Kann man bei einem Geschäftswagen Kleinunternehmer sein ?
Die Vorteile findest du in der FAQ KleinunternehmerWas sind die Vorteile bzw. Nachteile ?
Gruß
Sven

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