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Thema: steuerfreier mietzuschuss

  1. #1
    TP-Newbie
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    steuerfreier mietzuschuss

    hallo, ich habe im letzten jahr einen steuerfreien mietzuschuss von monatlich 800 € erhalten. dieser wurde nicht als geldwerter vorteil auf den abrechnungen versteuert, sondern lediglich als mietzuschuss erwähnt. in der lohnsteuerkarte ist dieser zuschuss gar nicht aufgeführt. muss ich diese beträge in der einkommenssteuererklärung angeben?

    der mietzuschuss wurde aufgrund doppelter haushaltsführung bezahlt.
    Geändert von bankhead (28.05.2006 um 14:26 Uhr)

  2. #2
    TP-Greis
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    Ich würde einfach einen Zettel der Anlage N beilegen in dem erklärt wird, dass ein Zuschuss gezahlt wurde. Ich meine aber auch, dass da sogar ein Extrafeld in der Anlage N bei der doppelten Haushaltsführung vorhanden ist.

    Verwunderlich ist es aber trotzdem, dass dies nicht bescheinigt wurde.
    Geändert von SvenWeb (28.05.2006 um 15:46 Uhr)
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Ist das denn auf deiner Lohnsteuerjahresbeschenigung "erwähnt"? Wenn ja, dann sollte das doch soweit alles o.k. sein, ist ja ein steuerfreier Mietzuschuss.

    In der Anlage N sollten alle entstandenen Kosten für die doppelte Haushaltsführung angegeben sein, z.B. Familienheimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen, etc. Alle Kosten zusammen, abzüglich der Zuschüsse ergeben dann die noch verbleibenden Werbungskosten, bzw. sollte der Zuschuss höher sein, als die aus der doppelten Haushaltsfürung entstandenen Kosten, so wird der übersteigende Betrag versteuert.

    Wäre ja sonst ein "steuerfreier Arbeitslohn".
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.


  4. #4
    TP-Newbie
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    Smile thx

    danke für die antworten. kosten für die doppelte haushaltsführung übersteigen zumindest den mietzuschuss. ich werde wie geraten, den mietzuschuss irgendwo in anlage N eingeben.
    thx

  5. #5
    TP-Moderator Avatar von MaWeSol
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    Irgend wo ist vielleicht nicht ganz so günstig Zeile 84 wäre die richtige Wahl.
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