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Thema: Kfz-Leasing als Freiberufler

  1. #1
    TP-Junior
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    Kfz-Leasing als Freiberufler

    Moin moin,

    habe eine Frage, die ich nach Recherche im Forum nicht beantworten konnte.

    Möchte als Freiberufler (Werbeberater) einen PKW leasen.
    Der Verkäufer im Autohaus braucht für den Leasingantrag meine Gewerbeanmeldung, welche ich ja als Freiberufler nicht habe.
    Was kann und muss ich nun vorlegen, dass meine Selbständigkeit anerkannt wird? Hatte jemand schon ein ähnliches Problem?

    Danke für Eure Hilfe

    T. - werbi

  2. #2
    TP-Insider Avatar von fridge
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    Hallo,

    Du kannst Dir von FA eine Untenehmerbescheingung ausstellen lassen. Die ist zwar eigentlich für die USt gedacht, aber vielleicht ist Der Verkäufer ja damit zufrieden.

    Aber eigentlich hat der Verkäufer Null-Ahnung, sonst würde er nicht von einem Freiberufler soetwas verlangen.

    Gruß
    Fridge

  3. #3
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von fridge
    Aber eigentlich hat der Verkäufer Null-Ahnung, sonst würde er nicht von einem Freiberufler soetwas verlangen.
    Hmm, aber sonst könnte doch jeder Nichterwerbstätige behaupten er wäre Freiberufler, oder?

  4. #4
    TP-Insider Avatar von fridge
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    Zitat Zitat von dorintia
    Hmm, aber sonst könnte doch jeder Nichterwerbstätige behaupten er wäre Freiberufler, oder?
    Kann er ja machen, nur nachweisen wird er das nicht können. Was hätte das dann für einen Sinn zu behaupten ich wäre Unternehmer????

    Im übrigen die Metro fragt auch nach einer Gewerbeanmeldung. Letztendlich wollen die einen Unternehmernachweis haben, damit sie sehen können, es handelt sich wirklich um einen selbständigen UN.

    Häufig sind damit zivilrechtliche Probleme bzw. Fragestellungen abgedeckt. So haben "Handelsgeschäfte" unter Kaufleuten besondere Vorschriften zur Frage der Haftung und Gewährleistung.

    Zur Metro fällt mir noch ein; wenn dann ein Freiberufler vor denen steht (der hat ja keinen Gewerbeschein) dann wird meistens eine USt-Erklärung als Nachweis einer Unternehmertätigkeit verlangt. Dabei sollte man beachten, dass auch der Privatmann, der seine Eigentumswohnung vermietet, im Sinne des USt-Rechts ein Unternehmer ist und auch USt-Jahreserklärungen abgeben müsste (was aber keiner macht, weil die meisten nur steuerfreie Vermietungseinnahmen haben). Somit würde auch ein Nichtunternehmer im Sinne der Metro-Vorstellungen dort als Wiederverkäufer einkaufen dürfen.....welch ein Unsinn!!

  5. #5
    TP-Lady-Mod
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    Zitat Zitat von fridge
    Kann er ja machen, nur nachweisen wird er das nicht können. Was hätte das dann für einen Sinn zu behaupten ich wäre Unternehmer????
    Um solch einen Nachweis geht es werbi doch aber.....

  6. #6
    TP-Junior
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    5
    Danke für Eure Meinungen!

    Damit wir die Diskussion abschliessen können....Mein Steuerberater hat mir
    eine Bestätigung formuliert und die hat die Bank problemlos anerkannt.

    Nochmals Danke

    Werbi T.

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