just for info:Alle Einzelbeträge sind unter 100€.
Die Aussage spielt wahrscheinlich auf die Kleinbetragsrechnungen an. Ab dem 01.01.2007 gilt die Grenze von 150 EUR.
wieso denn nicht??? Nur weil Ware vom privaten Konto bezahlt wird heißt das noch lange nicht, dass ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Das ist erst, wenn die Ware vorher privat genutzt wurde und dann in das Betriebsvermögen überführt wird.Als Privateinlage in Form von Waren wohl eher nicht, weil ja dann hier keine USt verbucht werden kann, oder?
Gruß
Sven

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