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Thema: Gründungszuschuss

  1. #1
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    144

    Gründungszuschuss

    Ich habe vor mich mit Promotion im Bereich Elektrogeräten, Handyverträge, usw. wie es in Media, Saturn & Co gibt, selbstständig zu machen. Doch ich weiss nicht ob das Arbeitsamt diesen Job als förderungswürdig ansieht!!!
    Ich weiss, dass ich nicht nur für einen Auftraggeber, bzw. Agentur arbeiten darf wegen Scheinselbstständigkeit und dass ich einen Businessplan aufstellen muss!!! Nur bevor ich dass mache wäre es gut zu wissen, dass es nicht von vorneherein schon heisst: es würde nicht gefördert!!
    Was muss oder sollte ich genau beim Gewerbeschein eintragen lassen????

  2. #2
    TP-Senior Jovi_Girl ist auf einem guten Weg Avatar von Jovi_Girl
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    Beiträge
    249

    Am Anfang steht die Information :)

    Mahlzeit,

    warum sollte das nicht gefördert werden? Natürlich wird das unter bestimmten Bedingungen auch gefördert. Als erstes solltest du dich aber mal mit den wichtigsten Informationen bzgl. Gründung und Selbstständigkeit befassen, bevor du auf die Idee kommst dich selbstständig zu machen. Wie du schon richtig geschrieben hast, musst du für die BfA einen Businessplan aufstellen- ohne den bekommst du keine Förderung. Und so einen Businessplan zu schreiben ist nicht so einfach...da muss man schon Ahnung haben, sich gut artikulieren können und rechnen können...

    Wegen dem Gewerbeschein: Name, Datum der Gewerbeanmeldung, Tätigkeiten, etc... und kostet je nach Bundesland zwischen 15 und 25€.

    Meiner Meinung nach solltest du zumindest an einem Existenzgründungsseminar teilnehmen bevor du dich selbstständig machst! Wenn du arbeitssuchend bist, übernimmt die BfA in der Regel die Kosten dafür, musste einfach mal deinen Sachbearbeiter fragen...

    GOOD LUCK...

    Not old- just older


  3. #3
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Ja das habe ich auch vor, wollte halt nur mal wissen ob der Job generell gefördert wird, also die Erfahrung eurerseits hören.

    Gruß
    Marco

    P.S.: Was muss dann im Gewerbeschein drinne stehen????

  4. #4
    TP-Member hanne0511 macht alles soweit korrekt
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    38
    Falls du es noch nicht gemacht hast: es reicht wenn Du unter "Angemeldete Tätigkeit" Promotion im Bereich Elektrogeräten, Handyverträge, usw. einträgst. Vielleicht kann man das auch etwas genauer formulieren. Der nächste Schritt könnte dann sein: Antrag auf Gründungszuschuss. Gründungszuschuss wird gewährt, wenn man das Geschäft als Arbeitssuchender mit Anspruch auf ALG1 gründet.

    gruss
    hanne0511

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