Hallo ...
wenn ich es richtig verstehe, dann möchten Sie sich noch im Jahre 2007 selbständig machen. Etwas unklar ist mir der Zeitraum, in dem Sie die 17.500€ an Umsatz tätigen möchten, denn es ist auf den Jahresgesamtumsatz hochzurechnen.
D.h. selbst wenn Sie in den Monaten Oktober bis November pro Monat "nur" jeweils 1.500€ pro Monat an Umsatz tätigen, dann erzielen Sie hochgerechnet einen Umsatz von 1.500€*12=18.000€ und sind kein Kleinunternehmer.
Was Kleinunternehmereigenschaft und Handelregistereintragung anbelangt, so scheinen hier einige Missverständnisse vorzuliegen. Kleinunternehmer ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht, wir sind hier bereits unzählige Male darauf eingegangen, sodass ich mir weitere Details sparen kann.
Die Handelsregistereintragung hat mit der Kleinunternehmereigenschaft nichts zu tun. Sie richtet sich nach Größe und Umfang des Geschäftsbetriebes anhand der laufenden Rechtsprechung nach § 1 HGB und ist von der steuerlichen Seite her in § 141 AO geregelt (Umsatz > 350.000€ und Gewinn > 30.000), man kann sich entweder freiwillig eintragen lassen oder ist per Gesetz dazu verpflichtet.
Wir wollen um Ihrer eigenen Interessen Willen hoffen, dass Sie nicht ohne Buchführung agieren! Was Sie meinen, ist natürlich die doppelte Buchführung, die nur von Kaufleuten verlangt wird, was natürlich nicht heisst, dass ein Gewerbetreibender sich ihrer nicht bedienen darf.
Zur Geschäftbezeichnung... als Gewerbetreibender ist die Nennung von Vor- und Zunamen im Geschäftsverkehr verpflichtend, tut man es nicht, dann ist dies eine Ordnungswidrigkeit, die bestraft werden kann, allerdings kann eine Etablissementsbezeichnung geführt werden.
D.h. man könnte theoretisch den Geschäftsnamen als Etablissementsbezeichnung als Wortmarke schützen und dem Vor- und Zunamen voranstellen, alternativ bliebe allerdings nur noch die Handelsregistereintragung unter der besagten Bezeichnung.
Hoffentlich war das verständlich.
MfG
BEBOUB


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nicht über 50.000 Euro machen werde daher habe ich die Option als Kleinstunternehmer nicht im Handelsregister eingetragen werden zu müssen und daher auch:
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