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Thema: einzelne Pers. nebenberuflich Gewerbe anmelden,welche Rechtsform?

  1. #1
    TP-Junior
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    einzelne Pers. nebenberuflich Gewerbe anmelden,welche Rechtsform?

    Hallo...
    mein Mann hat vor, sich nebenberuflich ein Gewerbe im EDV-Bereich anzumelden.
    Für mich (der Bürokram wird wohl meine Aufgabe werden *g*) stellt sich nun die Frage welche Rechtsform die beste ist, (wir wollen UST ausweisen und somit natürlich auch die VST beim Finanzamt geltend machen - Kleingewerbe fällt also weg).

    Mein Mann könnte als einzelne Person die Firma gründen - falls nötig, könnte ich aber auch "miteinsteigen".
    Zur Namensgebung ist wichtig, dass wir NICHT hauptsächlich unseren Namen als Firmennamen haben wollen, sondern einen "Phantasie-Namen" als Eye-Catcher. Auf dem Briefbogen etc. kann und wird unser Name dann natürlich erscheinen. Nur die Firma selbst, soll eben einen anderen Namen bekommen.
    Zur Buchführung - da habe ich an eine EÜR gedacht, mit (aufgrund anfangs geringer Gewinne) jährlicher UST-Erklärung.
    Wir haben mittlerweile auch schon einige vorweggenommene Betriebsausgaben (Büroeinrichtung, Fahrtkosten etc.) - aber da denke ich, dass es keine Probleme gibt, diese erst jetzt bei Anmeldung geltend zu machen oder ?

    Habt ihr ein paar Tips/Ratschläge ?!
    Danke euch im Voraus und einen schönen Sonntag noch!

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von tabika Beitrag anzeigen
    Mein Mann könnte als einzelne Person die Firma gründen - falls nötig, könnte ich aber auch "miteinsteigen".
    Zur Namensgebung ist wichtig, dass wir NICHT hauptsächlich unseren Namen als Firmennamen haben wollen, sondern einen "Phantasie-Namen" als Eye-Catcher. Auf dem Briefbogen etc. kann und wird unser Name dann natürlich erscheinen.
    Ausser acht lassend, ob das sinnvoll ist oder nicht, wenn potentielle Kunden nicht auf den ersten Blick erkennen können, worum es sich bei der Geschäftstätigkeit einer Firma mit Phantasienamen handelt, ist der Phantasiename auch beim Einzelunternehmen möglich, in der Werbung etwa.

    Nur im gesamten Geschäftsverkehr muss (mindestens) ein ausgeschriebener Vorname und der ausgeschriebene Nachname zusätzlich verwendet werden.

    Zur Buchführung - da habe ich an eine EÜR gedacht, mit (aufgrund anfangs geringer Gewinne) jährlicher UST-Erklärung.
    Die Umsatzsteuer_erklärung_ erfolgt zusammen mit der Steuererklärung, die Umsatzszteuer_voranmeldung_ wird bei Existenzgründern anfangs immer monatlich erfolgen, völlig unabhängig von eventuellen Gewinnen. Mit Gewinnen hat die gar nichts zu tun.

    Erst nach Jahresfrist wird dann geschaut, ob sie weiterhin monatlich abzugeben ist (wenn im Vorjahr mehr als 6.136 € Umsatzsteuer abgeführt wurden) oder ob sie vierteljährlich abzugeben ist (wenn im Vorjahr zwischen 512 € und 6.136 € abgeführt wurden).

    Wir haben mittlerweile auch schon einige vorweggenommene Betriebsausgaben (Büroeinrichtung, Fahrtkosten etc.) - aber da denke ich, dass es keine Probleme gibt, diese erst jetzt bei Anmeldung geltend zu machen oder ?
    Vermutlich nicht, wenn die vorweggenommenen Betriebsausgaben dem Grunde nach Betriebsausgaben sind.

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  3. #3
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Wir haben mittlerweile auch schon einige vorweggenommene Betriebsausgaben (Büroeinrichtung, Fahrtkosten etc.) - aber da denke ich, dass es keine Probleme gibt, diese erst jetzt bei Anmeldung geltend zu machen oder ?
    Diese Betriebsausgaben sind dem Jahr zuzuordnen, in dem diese wirtschaftlich verursacht wurden. Wenn die Anmeldung bspw. diesen Monat erledigt wird, die Betriebsausgaben ab Februar entstanden sind, werden die Betriebsausgaben in 2007 berücksichtigt.

    Wenn die Anmeldung allerdings im Januar 2008 vollzogen wird, müssen die Betriebsausgaben trotz Anmeldung im Jahr 2008 im Jahr 2007 berücksichtigt werden. Nicht dass ihr auf die Idee kommt, dass die zeitliche Berücksichtigung der Betriebsausgaben von der Anmeldung abhängig gemacht wird.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  4. #4
    TP-Junior
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    ok...dankeschön...

    sprich - das gewerbe wird zum 01.10. angemeldet...als einzelunternehmer...mit namen xy + familiennamen....
    ust kann so auf den rechnungen ausgewiesen werden - und vst beim FA geholt werden
    die vorweggenommenem betr.ausgaben machen wir dieses jahr geltend!

    besten dank!

  5. #5
    TP-Lady-Mod
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    Und für den Bürokram lässt du dich als Minijob bei deinem Mann anstellen - muss man aber mal durchrechnen wegen Abgaben und Berufsgenossenschaft.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    TP-Junior
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    keine schlechte idee
    danke dafür...werd mir die zahlen mal vornehmen...vielleicht rechnet es sich ja...

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von tabika Beitrag anzeigen
    ok...dankeschön...

    sprich - das gewerbe wird zum 01.10. angemeldet...als einzelunternehmer...mit namen xy + familiennamen....
    Sicherheitshalber hier auch noch mal: Ausgeschriebener Vorname und ausgeschriebener Familienname. Nur Familienname reicht nicht.

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