Ausser acht lassend, ob das sinnvoll ist oder nicht, wenn potentielle Kunden nicht auf den ersten Blick erkennen können, worum es sich bei der Geschäftstätigkeit einer Firma mit Phantasienamen handelt, ist der Phantasiename auch beim Einzelunternehmen möglich, in der Werbung etwa.
Nur im gesamten Geschäftsverkehr muss (mindestens) ein ausgeschriebener Vorname und der ausgeschriebene Nachname zusätzlich verwendet werden.
Die Umsatzsteuer_erklärung_ erfolgt zusammen mit der Steuererklärung, die Umsatzszteuer_voranmeldung_ wird bei Existenzgründern anfangs immer monatlich erfolgen, völlig unabhängig von eventuellen Gewinnen. Mit Gewinnen hat die gar nichts zu tun.Zur Buchführung - da habe ich an eine EÜR gedacht, mit (aufgrund anfangs geringer Gewinne) jährlicher UST-Erklärung.
Erst nach Jahresfrist wird dann geschaut, ob sie weiterhin monatlich abzugeben ist (wenn im Vorjahr mehr als 6.136 € Umsatzsteuer abgeführt wurden) oder ob sie vierteljährlich abzugeben ist (wenn im Vorjahr zwischen 512 € und 6.136 € abgeführt wurden).
Vermutlich nicht, wenn die vorweggenommenen Betriebsausgaben dem Grunde nach Betriebsausgaben sind.Wir haben mittlerweile auch schon einige vorweggenommene Betriebsausgaben (Büroeinrichtung, Fahrtkosten etc.) - aber da denke ich, dass es keine Probleme gibt, diese erst jetzt bei Anmeldung geltend zu machen oder ?
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