Gewerbean- und -abmeldung sind nur Anzeigepflichten. Wenn dein Partner zum 31.12.2007 aus der GbR austritt, dann kann man das auch noch im Januar dem Gewerbeamt anzeigen.
Mit dem Austritt deines Partners ist die GbR nicht mehr existent. Du kannst deinem verbliebenen Gewerbe einen Phantasienamen geben, wenn du deinen vollständigen Namen auf allen Geschäftsbriefen und in allen rechtlich relevanten eMails mit angibst.


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