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Thema: GBR gegründet

  1. #16
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    ok so weit ist alles klar, gehe dann auch ncoh zu einem Steuerberater, hätte aber gerne noch eine Antwort zu diesem Thema:

    Da eine GbR naturgemäß keine kaufmännische Tätigkeit ausüben kann, entfallen auch die handelsrechtlichen Buchführungspflichten.

    wie ist das zu verstehen?
    ich habe ja auf dem Gewerbeschein Handel mit elektrowaren eingetragen und verkaufe solche Waren auch, wieso dann keine kaufmännischen tätigkeiten ausüben?

  2. #17
    TP-Junior mgb-consulting macht alles soweit korrekt
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    Da eine GbR naturgemäß keine kaufmännische Tätigkeit ausüben kann, entfallen auch die handelsrechtlichen Buchführungspflichten.
    Hallo ...

    mal abgesehen davon, dass einige Dinge, die zuvor abgehandelt wurden falsch sind... woher hast Du die Information, die ich oben zitiert habe?

    MfG
    MGB-Consulting
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  3. #18
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    kaufmännische Tätigkeit = Kaufmann im Sinne des HGB => OHG und keine GbR
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  4. #19
    TP-Junior mgb-consulting macht alles soweit korrekt
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    kaufmännische Tätigkeit = Kaufmann im Sinne des HGB => OHG und keine GbR
    Hallo Sven,

    was möchtest Du denn damit zum Ausdruck bringen?

    MfG
    MGB-Consulting
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  5. #20
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von mgb-consulting Beitrag anzeigen
    Hallo Sven,

    was möchtest Du denn damit zum Ausdruck bringen?

    MfG
    MGB-Consulting
    Ich bin zwar nicht Sven, aber ich glaub er meint das Folgende. Sofern die Tätigkeit ein Handelsgewerbe ist, beide Gesellschafter Vollhafter sind, liegt eine OHG vor. §§ 1, 105 HGB i.V.m. § 705 ff. BGB.

    Eine GbR liegt ja nur vor, wenn keine Kaufmannseigenschaft vorliegt. So zumindest ist mein Stand der Dinge.
    Gruss

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  6. #21
    TP-Junior mgb-consulting macht alles soweit korrekt
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    Hallo und erstmal ein frohes Neues Jahr...

    ich gehe davon aus, dass Sven sowas in dieser Art gemeint hat.

    Allerdings sieht § 105 HGB vor, dass zwei Dinge zutreffen, das Handelsgewerbe und die Firmierung und dies muss ja nicht immer der Fall sein, denn wenn z.B. die Umstände des § 1 (2) HGB zutreffen dann handelt es sich um eine schlichte GbR.

    Gibt es eine aktuelle Rechtsprechung, die das Gegenteil aussagt?

    Wenn ihr irgendein Urteil zufällig parat habt, dann würde ich mich über eine Info freuen.

    MfG
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  7. #22
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    rdings sieht § 105 HGB vor, dass zwei Dinge zutreffen, das Handelsgewerbe und die Firmierung und dies muss ja nicht immer der Fall sein, denn wenn z.B. die Umstände des § 1 (2) HGB zutreffen dann handelt es sich um eine schlichte GbR.
    Was meinst Du jetzt damit? Die Firmierung ist doch kein Tatbestandsmerkmal.
    Gruss

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