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Thema: GBR gegründet

  1. #1
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    GBR gegründet

    Guten Tag,

    ich habe mit einem Freund eine Gbr gegründet, wir sind zum Bürgeramt, haben den Ausweis gezeigt , 20 Euro bezahlt und dann die Anmeldung bekommen.
    auf der Anmeldung steht Startzeit Dezember 2007.

    Meine Frage ist kann ich jetzt schon von der Großhandelsfirma die Ware bestellen und verkaufen oder muss man da noch irgendwas machen?

    gilt bei der Gbr die gleiche Umsatzeinschränkung wie als Kleinunternehmer?

    Die Vorsteuer kann man als Gbr nicht absetzen?

    darf ich neue Ware bei ebay per Auktion einstellen oder nur Sofortkauf?

    wär für Antworten sehr dankbar.

  2. #2
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    Meine Frage ist kann ich jetzt schon von der Großhandelsfirma die Ware bestellen und verkaufen oder muss man da noch irgendwas machen?
    kann sofort losgehen

    gilt bei der Gbr die gleiche Umsatzeinschränkung wie als Kleinunternehmer?
    die Kleinunternehmerregelung hat nichts mit der GbR zu tun. Sofern die Grenzen von 17.500 EUR Gesamtumsatz unterschritten wird kann dauerhaft die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen werden.

    Die Vorsteuer kann man als Gbr nicht absetzen?
    das hängt davon ab, ob man Kleinunternehmer ist oder nicht bzw. was für Leistungen man anbietet. Es hat aber nichts mit der GbR zu tun.

    darf ich neue Ware bei ebay per Auktion einstellen oder nur Sofortkauf?
    es sollte auch per Auktion möglich sein.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    also muss ich als Gbr Steuern ans Finanzamt zahlen oder nicht?

    darf ich in der Rechnung an die Kunden die Mehrwertssteuer mit angeben?

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Wie Sven schon mehrfach betont hat: mit der Rechtsform des Unternehmens - also der GbR - hat die Kleinunternehmerregelung nichts zu tun.

    Lies dir doch mal die FAQ zur Kleinunternehmerregelung hier durch und dann entscheide dich dafür oder dagegen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Zitat Zitat von samydeluxe8188 Beitrag anzeigen
    also muss ich als Gbr Steuern ans Finanzamt zahlen oder nicht?
    Meinst Du nicht, es wäre sinnvoll gewesen, sich mit solchen Dingen zu beschäftigen, _bevor_ Ihr Euch selbstsändig gemacht habt?

    Die GbR ist eine Personengesellschaft. Personengesellschaften selbst unterliegen weder der Einkommensteuer noch der Körperschaftsteuer.

    Aber: Der Gewinn wird einheitlich und gesondert festgestellt und unmittelbar den Gesellschaftern zugerechnet. Und die Gesellschafter, also Du und Dein Kumpel, sind natürlich grundsätzlich steuerpflichtig.

    darf ich in der Rechnung an die Kunden die Mehrwertssteuer mit angeben?
    Oh oh ... Wenn Ihr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, _dürft_ Ihr das nicht; wenn Ihr keine Kleinunternehmer seid, _müsst_ Ihr das. Genauso wie Ihr dann die Umsatzsteuer (zunächst monatlich) voranmelden und anschließend abführen _müsst_. Und jährlich erklären.

    Ihr wisst nicht wirklich, was Ihr tut, oder?

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  6. #6
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    nicht so ganz aber danke für die Antworten.

    Ich hab jetzt einfach mal 11 Artikel in ebay verkuft und hab auch das Programm Mien Büro damit kann man die Überschussrechnungen und sonstiges machen, wollte nur halt noch wissen, wie ich die Rechnungen machen muss, das weis ich jetzt, danke.

    wer mir noch Tipps tgeben will, kann das gerne machen.

    Danke

  7. #7
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    also ich nehme jetzt einfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und sobal ich 17500 Umsatz überstiegen hab lass ich uns ins Handelsregister eintragen und Bezahle dann die Körperschaftsteuern und Umsatzsteuern, Vorsteuern muss ich ja sowieso bezahlen.

    wär das dann so ok?

    und wenn ich was für mich Kaufen will, wie ist das dann, einfach eine Rechnung auf mich ausstellen, oder kann ichs auch einfach durchstreichen und bei nicht betriebsrelevant oder Geschenke oder so eintragen?

  8. #8
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    tut mir leid das ich soviel frage, aber wird auch Zeit das ich mich mal richtig informier, hab einfach mal drauf losgemacht, wäre sehr dankbar für antworten

  9. #9
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    Zitat Zitat von samydeluxe8188 Beitrag anzeigen
    also ich nehme jetzt einfach die Kleinunternehmerregelung in Anspruch und sobal ich 17500 Umsatz überstiegen hab lass ich uns ins Handelsregister eintragen
    Wieso das denn?

    Zum letzten Mal: Die Kleinunternehmerregelung hat NICHTS mit der Rechtsform des Unternehmens zu tun.

    Soll ich es Dir mit Handpuppen vorspielen?

    und Bezahle dann die Körperschaftsteuern und Umsatzsteuern, Vorsteuern muss ich ja sowieso bezahlen.

    wär das dann so ok?
    Nein, das ist Kraut und Rüben. Du weisst nicht mal ansatzweise, was es mit Begriffen wie "Umsatzsteuer" oder "Vorsteuer" auf sich hat...

    tut mir leid das ich soviel frage, aber wird auch Zeit das ich mich mal richtig informier,
    Genau. Fang' _jetzt_ damit an. Das gehört nämlich dazu, wenn man "selbstständig" sein will. Das hat so keinen Zweck.

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  10. #10
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    Wenn Ihr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, _dürft_ Ihr das nicht; wenn Ihr keine Kleinunternehmer seid, _müsst_ Ihr das. Genauso wie Ihr dann die Umsatzsteuer (zunächst monatlich) voranmelden und anschließend abführen _müsst_. Und jährlich erklären.

    deshalb hab ich das mit der kleinunternehmerregelung gedacht.

    also verkauf ich einfach die sachen und schick monatlich die umsatzsteuervoranmeldung?

  11. #11
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    Och menno, als Kleinunternehmer machst du keine USt.-VA.

    Schonmal die FAQ hier gelesen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Zitat Zitat von samydeluxe8188 Beitrag anzeigen
    Wenn Ihr von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, _dürft_ Ihr das nicht; wenn Ihr keine Kleinunternehmer seid, _müsst_ Ihr das. Genauso wie Ihr dann die Umsatzsteuer (zunächst monatlich) voranmelden und anschließend abführen _müsst_. Und jährlich erklären.
    Das habe ich geschrieben. Hast Du es auch g-e-l-e-s-e-n?

    deshalb hab ich das mit der kleinunternehmerregelung gedacht.
    Was hast Du gedacht?

    also verkauf ich einfach die sachen und schick monatlich die umsatzsteuervoranmeldung?
    Hallo!? *klopf-klopf* Jemand zuhause?

    Ein letztes Mal, dann geb' ich es auf:

    Kleinunternehmer dürfen-keine-Umsatzsteuer-ausweisen, keine Umsatzsteuer einnehmen. Folglich haben sie auch keine Umsatzsteuervoranmeldung zu schicken - sie haben ja nichts anzumelden.

    Tu' Dir selbst eine Gefallen: Such' Dir ganz schnell professionelle Hilfe durch einen Gründerberater. Das geht sonst alles ganz gewaltig in die Hose.

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  13. #13
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    ich teil einfach den gewinn mit mir und meinen freund und fertig.

    gib mich bitte noch nicht auf

  14. #14
    TP-Specialist koenixblau lebt für das TP und seine User koenixblau lebt für das TP und seine User koenixblau lebt für das TP und seine User koenixblau lebt für das TP und seine User koenixblau lebt für das TP und seine User koenixblau lebt für das TP und seine User koenixblau lebt für das TP und seine User Avatar von koenixblau
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  15. #15
    TP-Junior samydeluxe8188 macht alles soweit korrekt
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    so wie ich mich jetzt mal informiert habe, muss man nur die Vorsteuer bezahlen und nur den Gewinn unter den Gesellschaftern verteilen und falss irgendwas ist Haften die Gesellschafter.

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