Wenn du es öfters machst, dann wäre es ein Gewerbe.. Du solltest ggf. auch mal über deine Haftung in so einer Situation nachdenken..
ist es rechtens wenn ich einer 3. person das schwimmen/sport mit ihr mache beibringe und dafür geld verlange ohne es angemeldet zu haben??
ich kenn mich leider da nicht so aus und würde mich freuen wenn jemand mir da weiterhelfen würde!!! danke
Wenn du es öfters machst, dann wäre es ein Gewerbe.. Du solltest ggf. auch mal über deine Haftung in so einer Situation nachdenken..
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
ist das ohne Ausbildung überhaupt zulässig
(oder hast du eine entsprechende Ausbildung?)
http://de.wikipedia.org/wiki/Schwimmmeister
ja ich habe entsprechende qualifikationen also wenn ich geld verlange für meine leistung/training is es ein gewerbe und was is wenn ich das training an sich kostenlos mache und geld für den verleih einer schwimmbrille verlange???
kann ich das da umgehen???
Hi,
nicht nur das regelmäßige Verleihen von Schwimmbrillen zwingt dich zu einem Gewerbe, sondern auch das einmalige Verleihen einer Schwimmbrille mit der Absicht es wieder zu tun.
Zwischenfrag: Für wie dumm hälst du Vater Staat?
Grüße
also melde ich das als nebengewerbe an! was kostet das auf was muss ich achten?
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