Sind die Fragen denn so schwer? Schade, ich dachte es könnten auch mal Fragen beantwortet werden, die nicht die üblichen Standardfragen sind.
Hallo zusammen,
ich hab einige Fragen zur Gründung eine GmbH, es wäre großartig, wenn ihr mir helfen könntet.
1. Ist es üblich/empfehlenswert, den Gesellschaftsvertrag beim Notar beurkunden zu lassen oder lieber einen Gründungsprotokoll, in dessen Anhang der Gesellschaftsvertrag zugefügt ist?
2. Wenn die notarielle Beurkundung erfolgt ist, und die XY GmbH i.G. ein Konto eröffnen muss, muss man dann der Bank irgendeine Kopie der Beurkundung des Gesellschaftsvertrags o.ä. geben, damit die Bank weiss, dass die Gesellschaft exisitert, weil im Handelsregister steht sie ja noch nicht?
3. Wie bezahlt man dem Registergericht die Kosten? Schicken die eine Rechnung?
4. Kann man dem Notar die Formulare wie zB das Formular zu Anmeldung ins Handelsregister vorlegen, dass er dieses nur noch beglaubigt bzw beurkundet, oder musser die ganzen Formulare anfertigen?
5. Wie werden die ersten GEschäftführer von den GEsellschaftern ernannt? Kann man auf diesen SChritt verzichten, wenn der GEschäftsführer namentlich bereits im Gesellschaftsvertrag genannt ist?
So, das wären jetzt einige etwas schwierigere Fragen. Wäre toll, wenn ihr mir helfen könntet![]()
Sind die Fragen denn so schwer? Schade, ich dachte es könnten auch mal Fragen beantwortet werden, die nicht die üblichen Standardfragen sind.
tja, vielleicht liegt das daran, dass die Fragen nichts mit Steuerrecht zu tun haben und ausschließlich Gesellschaftsrecht betreffen wo die meisten nichts mit am Hut haben.
zu 1.
Ein Notar ist erforderlich
zu 3.
klar gibts da eine Rechnung
zu 4.
es ist ratsam den Notar die Sachen anfertigen zu lassen. Geht aber auch anders
zu 5.
Geschäftsführer können im Gesellschaftsvertrag bestellt werden oder nach dem Dritten Abschnitt des GmbHG
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Jetzt mal abgesehen davon, dass der Link nicht das geringste mit meinen konkreten Fragen zu tun hat, sind meine Fragen wohl so sehr Standardfragen, dass du sie mir nicht einmal beantworten kannst und mich auf einen Notar verweisen musstUnd Standardfragen zeichnen sich ja auch dadurch aus, dass mein sie in der Suchfunktion massenweise finden kann, was in diesem Fall nicht so ist
![]()
Nein da irrst du dich, denn 100%ige mit meiner Frage übereinstimmende Antworten erwarte ich nicht. Aber du schaffst es ja nichteinmal eine zu 15% sinngemäße Antwort zu liefern, obwohl du das behauptet hast. Und von Bedeutung ist weniger die sprachliche Relation, als vielmehr die inhaltliche![]()
So langsam wird es etwas kindisch. Wenn du die Frage nicht beantworten kannst, dann tu bitte auch nicht so. Und auch die Ausflüchte mit "100%iger sprachlicher Relation" und "mundgerecht" sind soch etwas kindisch. Es würde ja auch nur ein einziges, sinngemäßes, sprachlich völlig schlecht formuliertes Argument reichen, aber das weißt du ja eigentlich. Der Link hat nicht das geringste mit meiner ersten Frage zu tun. Alleine das Wort "Gründungsprotokoll", um das es ja ausschließlich in meiner Frage geht, wird nicht einmal in deinem verlinkten Text erwähnt, geschweigedenn Synonyme. Wie sollte also der verlinkte Text meine Frage beantworten, wenn er nicht Bezug darauf nimmt?![]()
Es mag sein, dass du dir deine selbst gestellte Frage beantwortet hast. Objektiv ist die von mir gestellte Frage noch unbeantwortet. Ich wollte Pro- und Contraargumente zum Gründungsprotokoll hören, der gesamte Text erwähnt nicht einmal dieses Wort, nimmt nicht einmal Bezug darauf. Er sagt nur wie alle Gründungsübersichten, dass der Vertrag notariell zu beurkunden sei.
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)