Als einzelner Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH musst du in aller Regel für größere (Waren-)Kredite sowieso in die persönliche Haftung (Bürgschaft, Grundschuld, etc.)!
Und wenn dein Laden den Bach runter geht und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, werden dich de Insolvenzverwalter in Zukunft sowohl aus deiner Funktion als Gesellschafter (hier eher begrenzt), als auch aus deiner Funktion als Geschäftsführer (hier dann so richtig) in die Mangel nehmen und mit Schadenersatzansprüchen konfrontieren, die einer persönlichen Haftung gleichkommen.
Ich will hier keine Angst verbreiten, ich arbeite nur in der Prozessabteilung einer Insolvenzverwaltung und mache genau diese Ansprüche gegenüber Gesellschaftern und Geschäftsführern tagtäglich geltend.
Viele denken einfach, durch die Gründung einer GmbH seien sie komplett aus der Haftung raus. Und genau das ist halt nicht richtig, auch wenn die Buchstaben mbH etwas anderes suggerieren.
Der finanzielle (Stammkapital, notarielle Beurkung, Eintragung ins Handelsregister, etc) und der organisatorische Aufwand (doppelte Buchführung, Bilanzierung, etc) wird hier in den meisten Fällen nicht bedacht.
Die Abwicklung einer GmbH für den Fall, dass man feststellt, dass es doch nicht prickelnd läuft, ist im Übrigen auch aufwändiger als die Auflösung eines simplen Einzelunternehmens.
Eine grobe Übersicht der genauen Gesellschaftsformen findest du hier:
http://www.traum-projekt.com/forum/1...ftsformen.html