Vorweg - es gibt keine "Kleinstunternehmen", entsprechend auch keine solche Regelung. Es gibt das 'Kleinunternehmen' und das ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Nur dort ist das auch relevant.
Wer dauerhaft Kleinunternehmer sein will, muss dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleiben. Dann weist er keine Umsatzsteuer aus, zieht keine ein, meldet keine an, führt keine ab. Dafür darf er auch keine Vorsteuer (etwa aus Lieferantenrechnungen) ziehen.
Ja. Wie gesagt, die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, sonst nichts.Zuerst einmal habe ich mir überlegt es mit einem Internetshop zu probieren, meine Frage hierzu: gelten da die gleichen Bedingungen?
Wie meinst Du das? Gggf musst Du für den Webspace zahlen, und für die Domain. Mit dem Fernabsatzgesetz hast Du Dich schon mal auseinander gesetzt?was muss ich zusätzlich beachten? Ich brauchte eine eigene kleine Homepage, muss ich dafür irgendetwas zahlen?
Das geht so einfach nicht.Wenn dies gut funktioniert würde ich meine private Wohnung gerne als zusätzlichen Verkaufsraum umgestalten.
Nein. Du brauchst zunächst mal die Genehmigung Deines Vermieters, ggf. der Eigentümerversammlung. Und wirst dann definitiv mehr Miete bezahlen müssen. Aber außerdem musst Du die Wohnräume zu Gewerberäumen umnutzen, ob das überhaupt geht, sagt Die das städtische Bauamt. In reinen Wohngebieten, die als solche ausgewiesen sind, dürfte das Vorhaben chancenlos sein.Muss meine Wohnung dann als Gewerbefläche angemietet werden, oder gibt es da bei der Kleinstunternehmerregelung eine andere Regelung?
Keine Lizenzen, aber eine behördliche Genehmigung und da es sich um offene Lebensmittel handelt, wirst Du eine Menge Auflagen zu beachten haben. Von Toiletten für Deine Besucher über die Hygieneschulung bis zur entsprechenden Küchen-Infrastruktur...Darf ich Kaffee und Tee verkaufen, oder brauche ich da Lizenzen?
Auch Dir sei ein Gründerseminar empfohlen - schau mal, was Deine örtliche IHK oder VHS so im Angebot haben.
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