Zitat:
Zitat von Natscha
Hallo,
lese seit einigen Tagen bei euch im Forum, da mich der Gedanke reizt früher oder später in die Selbstständigkeit zu wechseln. Ich habe da auch eine kleine Geschäftsidee, bei der es um Kinder, Dienstleistungen und Second Hand geht.
Alles im etwas kleineren Rahmen, Daher käme für mich die Kleinstunternehmerregellung in Frage!
|
Vorweg - es gibt keine "
Kleinstunternehmen", entsprechend auch keine solche Regelung. Es gibt das 'Kleinunternehmen' und das ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht. Nur dort ist das auch relevant.
Wer dauerhaft Kleinunternehmer sein will, muss dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz im Jahr bleiben. Dann weist er keine Umsatzsteuer aus, zieht keine ein, meldet keine an, führt keine ab. Dafür darf er auch keine Vorsteuer (etwa aus Lieferantenrechnungen) ziehen.
Zitat:
|
Zuerst einmal habe ich mir überlegt es mit einem Internetshop zu probieren, meine Frage hierzu: gelten da die gleichen Bedingungen?
|
Ja. Wie gesagt, die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, sonst nichts.
Zitat:
|
was muss ich zusätzlich beachten? Ich brauchte eine eigene kleine Homepage, muss ich dafür irgendetwas zahlen?
|
Wie meinst Du das? Gggf musst Du für den Webspace zahlen, und für die Domain. Mit dem Fernabsatzgesetz hast Du Dich schon mal auseinander gesetzt?
Zitat:
|
Wenn dies gut funktioniert würde ich meine private Wohnung gerne als zusätzlichen Verkaufsraum umgestalten.
|
Das geht so einfach nicht.
Zitat:
|
Muss meine Wohnung dann als Gewerbefläche angemietet werden, oder gibt es da bei der Kleinstunternehmerregelung eine andere Regelung?
|
Nein. Du brauchst zunächst mal die Genehmigung Deines Vermieters, ggf. der Eigentümerversammlung. Und wirst dann definitiv mehr Miete bezahlen müssen. Aber außerdem musst Du die Wohnräume zu Gewerberäumen umnutzen, ob das überhaupt geht, sagt Die das städtische Bauamt. In reinen Wohngebieten, die als solche ausgewiesen sind, dürfte das Vorhaben chancenlos sein.
Zitat:
|
Darf ich Kaffee und Tee verkaufen, oder brauche ich da Lizenzen?
|
Keine Lizenzen, aber eine behördliche Genehmigung und da es sich um offene Lebensmittel handelt, wirst Du eine Menge Auflagen zu beachten haben. Von Toiletten für Deine Besucher über die Hygieneschulung bis zur entsprechenden Küchen-Infrastruktur...
Auch Dir sei ein Gründerseminar empfohlen - schau mal, was Deine örtliche IHK oder VHS so im Angebot haben.
copy