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Thema: Kleinunternehmer

  1. #1
    TP-Newbie
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    Kleinunternehmer

    Hallo,

    ich habe ein Problem mit der Kleinunternehmer-Regelung. Natürlich habe ich auch hier im Forum schon gestöbert, aber das auf mein konkreten Fall nicht so richtig verwenden können. Deshalb bin ich euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet. Leider wird meine Frage selbst vom Finanzamt unterschiedlich beantwortet.

    Also ich bin Nebenberuflich als Kleinunternehmer beim FA angemeldet. Mein Jahresumsatz 2007 war 600 Euro. Wird dieser komplett auf mein Jahreseinkommen aus dem "festen" Job angerechnet? Oder gibt es hier einen Freibetrag des Umsatzes? Mir wurde vom FA gesagt, dass dies 400 Euro seien, laut Abrechnung vom FA sind es 220 Euro und im Forum lass ich 256 Euro. Was ist denn nun richtig?

    DANKE
    Sissy

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von sissy katze Beitrag anzeigen
    Also ich bin Nebenberuflich als Kleinunternehmer beim FA angemeldet. Mein Jahresumsatz 2007 war 600 Euro. Wird dieser komplett auf mein Jahreseinkommen aus dem "festen" Job angerechnet?
    Nein, der Umsatz wird überhaupt nirgends angerechnet.

    Oder gibt es hier einen Freibetrag des Umsatzes? Mir wurde vom FA gesagt, dass dies 400 Euro seien, laut Abrechnung vom FA sind es 220 Euro und im Forum lass ich 256 Euro. Was ist denn nun richtig?
    Ich würde sagen nichts davon. Umsatz spielt hier gar keine Rolle. Sondern der Gewinn. Und der wird voll zu Deinem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung hinzugerechnet und dann das Gesamteinkommen versteuert.

    Es gibt einen Betrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei sind, aber der spielt hier keine Rolle, weil er sich auf Privatpersonen bezieht. Du hast aber ein Gewerbe angemeldet.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Nein, der Umsatz wird überhaupt nirgends angerechnet.



    Ich würde sagen nichts davon. Umsatz spielt hier gar keine Rolle. Sondern der Gewinn. Und der wird voll zu Deinem Einkommen aus abhängiger Beschäftigung hinzugerechnet und dann das Gesamteinkommen versteuert.

    Es gibt einen Betrag, bis zu dem Einkünfte steuerfrei sind, aber der spielt hier keine Rolle, weil er sich auf Privatpersonen bezieht. Du hast aber ein Gewerbe angemeldet.

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Das Finanzamt hat aber 220,- Euro von dem Gesamteinkommen ("fester" Job und 600 Euro "Umsatz/Gewinn" Kleinunternehmer) abgezogen.

  4. #4
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von sissy katze Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Das Finanzamt hat aber 220,- Euro von dem Gesamteinkommen ("fester" Job und 600 Euro "Umsatz/Gewinn" Kleinunternehmer) abgezogen.
    Naja - sei doch froh!

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  5. #5
    TP-Newbie Avatar von Kachina
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    Hallo! Ich habe vor mich nebenher selbständig zu machen für ein paar Stunden am Abend mit Haushaltshilfe und Mangelhilfe. Es scheint ein Bedarf in unserer Umgebung zu sein. Kannst du mir sagen, wie ich mich informieren kann, ohne in dem Dschungel zu ersticken von Links?

    Ich habe einen Halbtagsjob und ab 13.00 noch viel viel Zeit. Ich frage mich, wenn ich mir einen Gewerbeschein hole, was muss man an welche Behörden erstmal zahlen um überhaupt arbeiten zu können?

    Kannst du mir helfen????

    Gruß K.

  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Kachina Beitrag anzeigen
    Hallo! Ich habe vor mich nebenher selbständig zu machen für ein paar Stunden am Abend mit Haushaltshilfe und Mangelhilfe. Es scheint ein Bedarf in unserer Umgebung zu sein. Kannst du mir sagen, wie ich mich informieren kann, ohne in dem Dschungel zu ersticken von Links?
    Da:

    http://www.traum-projekt.com/forum/9...stst-ndigkeit/

    gibt es genau vier FAQ, die Du Dir als erstes durchliest. Ganz oben, rot markiert. Die für Unter-18-jährige kannst Du weglassen, wenn Du über 18 bist, dann sind es nur noch drei FAQ.

    Das ist kein Dschungel.

    Wenn Du danach noch spezielle Fragen hast, gerne. Am besten im passenden Unterforum. Aber selbstständig heisst eben selbstständig und damit fängst Du am besten bei der Informationsbeschaffung an.

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