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Thema: Kleingewerbe

  1. #1
    TP-Newbie Kanubis macht alles soweit korrekt
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    Kleingewerbe

    Hi,


    also ich fange im Oktober an zu studieren und würde nebenher gerne ein kleines Gewerbe eröffnen. Der Umsatz soll 500 euro monatlich nicht übersteigen, also brauche ich keine Angst vor der Umsatzsteuer zu haben^^

    Naja plump gesagt habe ich vor, PC Spiele bei Großhändlern zu kaufen und sie bei Ebay (auch anderen AHs) oder ggf in einem eigenen Onlineshop (wenn alles gut läuft) zu verkaufen.

    Naja besonders viel Geld erwarte ich nicht, nur flexible Arbeitszeiten.
    Auf jedenfall habe ich Angst vor Abmahnungen oder ähnlichen. Wie gesagt es soll nur ein kleiner Nebenverdienst sein, da ich "Hauptberuflich" ja studieren will. Deswegen will ich auch nicht mehr Geld verdienen, als ich benötige und möglichst wenig Zeit dafür wenden.

    Jedenfalls weiß ich schon (hab rumgegooglet und scheinbar machen das viele falsch), dass ich eine 1 Monatige Rücknahme garantie geben muss und den Käufer darüber auch zu informieren haben.

    Hier meine Frage, reicht da eine kurze Erklärung bei den Widerrufsbelehrungen von Ebay? So wie: 1 Monat widerrufsrecht bei originalverschweisten Artikeln.
    Bitte Widerruf an folgende Adresse:.....+


    naja würde das schon besser Formulieren. So des weiteren, als Kleinunternehmer bin ich doch nicht umsatzsteuer verpflichtet.
    Dennoch muss ich meine SteuerID bei der Rechnung angeben richtig?


    naja wenn irgendjemand noch irgendwelche Tipps oder Warnungen hat, wäre es nett Sie mir schreiben. Alles rechtliche zu beachten könnte wichtig sein^^

    Danke schonmal im Vorraus

  2. #2
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    Hier meine Frage, reicht da eine kurze Erklärung bei den Widerrufsbelehrungen von Ebay? So wie: 1 Monat widerrufsrecht bei originalverschweisten Artikeln.
    Bitte Widerruf an folgende Adresse:.....+
    die muss man nur an die Fernabsatzgeschäfte anpassen
    http://www.gesetze-im-internet.de/bg...lage_2_24.html

    siehe auch:
    http://www.fernabsatz-gesetz.de/Wide...vertraegen.htm

    Dennoch muss ich meine SteuerID bei der Rechnung angeben richtig?
    Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer muss auf die Rechnung.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Specialist copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE copy ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
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    Zitat Zitat von Kanubis Beitrag anzeigen
    Naja plump gesagt habe ich vor, PC Spiele bei Großhändlern zu kaufen und sie bei Ebay (auch anderen AHs) oder ggf in einem eigenen Onlineshop (wenn alles gut läuft) zu verkaufen.
    Es ist zwar wahrscheinlich müssig, aber: Hast Du das mal durchgerechnet? Die Margen, die Du als Abnehmer kleinster Stückzahlen beim Großhändler erzielen kannst, sind minimal. Wenn überhaupt. Das hatten wir hier schon häufiger, benutz' mal die Suche. Solche 'Selbstständigkeiten' sind im Grunde zum Scheitern verurteilt.

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  4. #4
    TP-Senior Charmin macht alles soweit korrekt
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    Hi Kanubi,

    wenn du diese Widerrufsbelehrung bei eBay anwendest bekommste keine Probleme

    http://pages.ebay.de/rechtsportal/wi...belehrung.html

  5. #5
    TP-Junior kennedy123 macht alles soweit korrekt
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    danke dir Charmin echt nützlicher Link



    Zitat Zitat von Charmin Beitrag anzeigen
    Hi Kanubi,

    wenn du diese Widerrufsbelehrung bei eBay anwendest bekommste keine Probleme

    http://pages.ebay.de/rechtsportal/wi...belehrung.html

  6. #6
    TP-Junior Gordito2007 macht alles soweit korrekt
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    Hi,


    werde am montag mein kleingewerbe anmelden.
    damit möchte ich einen online shop betreiben.

    hab mich jetzt schon hier sehr gut durchgelesen aber bin da noch etwas am grübeln ob ich das richtig verstanden habe.

    ich darf mich erst mit einen phantasienamen presenteiern, wenn ich den in das handelsregiester eintrage oder?

    wenn nicht dann laute mein firmanen namen: "Klaus Mustermann"

    ich möchte mir bei "janolaw" meine agb´s erstellen lassen. Es wurde nach der rechtsform gefragt, laute die einfach "eigentümer" oder "Klaus Mustermann ohne "e.K. und tam tam"



    wie geht das finanzam vor wenn ich mehr als 7,xxx€ jahres gewinn einfachre?
    also das die mir jetzt die mehrwertsteuer + einkommenssteuer berechenen ist mir klar aber was ist mit den rechnungen die ausdrücklich ohne mehrwersteuer ausgeschrieben wurden? stellt das ein problem dar?







    übrigens bin ich auf das hier gestossen: verpackungsordnung

    ich denke mal das könnte für einen oder andern online shop betreiber interessant sein.

  7. #7
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    Zitat Zitat von Gordito2007 Beitrag anzeigen
    Hi,

    werde am montag mein kleingewerbe anmelden.
    Du kannst nur ein ganz normales Gewerbe anmelden, mit allen Rechten und Pflichten. Die Kleinunternehmereigenschaft ist nur umsatzsteuerlich relevant.

    ich darf mich erst mit einen phantasienamen presenteiern, wenn ich den in das handelsregiester eintrage oder?
    Nein, darfst du auch als Einzelunternehmer, aber der ausgeschriebene Vor- und Nachname muss im Geschäftsverkehr immer zusätzlich verwendet werden.

    wenn nicht dann laute mein firmanen namen: "Klaus Mustermann"
    Oder

    'Hullygully
    Klaus Mustermann'

    ich möchte mir bei "janolaw" meine agb´s
    AGB, ohne Deppenapostroph und "s". Allgemeine Geschäftsbedingungen, das ist schon der Plural.

    erstellen lassen. Es wurde nach der rechtsform gefragt, laute die einfach "eigentümer" oder "Klaus Mustermann ohne "e.K. und tam tam"
    Die Rechtsform ist Einzelunternehmen.

    wie geht das finanzam vor wenn ich mehr als 7,xxx€ jahres gewinn einfachre?
    Wie bitte?

    also das die mir jetzt die mehrwertsteuer + einkommenssteuer berechenen ist mir klar
    Dann ist dir etwas völlig falsches "klar".

    Die berechnen dir keine Mehrwertsteuer. Lies' bitte noch einmal gründlich die FAQ durch und benutze auch die Forensuche.

    aber was ist mit den rechnungen die ausdrücklich ohne mehrwersteuer ausgeschrieben wurden? stellt das ein problem dar?
    Sorry, aber richtig mit dem Thema befasst hast du dich nicht.

    Wenn du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst, _darfst_ du überhaupt keine Umsatzsteuer ausweisen.

    Wo sollte da denn ein Problem sein?

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  8. #8
    TP-Junior Gordito2007 macht alles soweit korrekt
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    es gibt ja ein grundfreibetrag von 7.664 Euro. Mit einen Online-shop ist es schwer ein zu schätzen ob man darunter bleibt.

    wie verhällt sich das wenn man über diese grentze kommt?

    ich verlange ja nach der kleinunternehmer reglung keine umsatzsteuer, kann das aber nach der überschreitung des kleinunternehmer betrags von finanzamt trotzdem gevordert werden?

    kann ja nicht sein das jemand sag ich will die klein unternehmerreglung nutzen und dann doch 20.000€ gewinn macht. wie geht damit das finanzamt um?

    also einkommenssteuer wird ja sicherlich erhoben, da man den grundfreibetrag überschreitet aber wie ist das mit der umsatzsteuer?



    hoffe ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt.

    tut mir leid, wenn etwas unklar war.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Gordito2007 Beitrag anzeigen
    es gibt ja ein grundfreibetrag von 7.664 Euro.
    Der gilt für dein _gesamtes_ Einkommen, nicht nur für den Gewinn aus deiner selbstständigen Tätigkeit:

    Mit einen Online-shop ist es schwer ein zu schätzen ob man darunter bleibt.

    wie verhällt sich das wenn man über diese grentze kommt?
    Wenn du mehr Einkommen hast, als den Grundfreibetrag, dann verhält sich das so, dass du auf jeden Euro mehr Einkommensteuer zu bezahlen hast.

    ich verlange ja nach der kleinunternehmer reglung keine umsatzsteuer, kann das aber nach der überschreitung des kleinunternehmer betrags von finanzamt trotzdem gevordert werden?
    Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Einkommensteuer und Umsatzsteuer sind komplett voneinander unabhängig.

    kann ja nicht sein das jemand sag ich will die klein unternehmerreglung nutzen und dann doch 20.000€ gewinn macht. wie geht damit das finanzamt um?
    Gewinn ist für die Kleinunternehmerregelung völlig irrelevant, wer dauerhaft Kleinunternehmer sein will, muss dauerhaft unter 17.500 Euro Umsatz bleiben.

    also einkommenssteuer wird ja sicherlich erhoben, da man den grundfreibetrag überschreitet aber wie ist das mit der umsatzsteuer?
    Wie soll was sein? Umsatzsteuer hat nichts mit der Einkommensteuer zu tun.

    hoffe ich hab mich jetzt verständlich ausgedrückt.
    Nein. Und das liegt maßgeblich daran, dass deine Kenntnisse sehr rudimentär sind. Du musst dich intensiver damit befassen.

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  10. #10
    TP-Junior Gordito2007 macht alles soweit korrekt
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    das wird mein einziges einkommen sein, da ich student bin und von mein bafög mein unterhalt finanziere.

    eventuell kommen wir jetzt auf ein nenner

    also was passiert wenn ich am ende des jahres, oder nach einen halben jahr merke das mein umsatz viel höer ist als die 17.500 €?

    wie geht das finanzamt dann vor und wie soll man selber vorgehen?


    natürlich habe ich kein fundiertes wissen über das ganze, deshalb bin ich ja hier.

    habe mir auch schon das buch " Crashkurs Buchführung für Selbstständige" bestellt.

    ich danke dir herzlich für deine geduld mit mir und hoffe ich strapaziere deine nerven nicht zu sehr.

  11. #11
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Dann musst du im Folgejahr MwSt. ausweisen und ggf. abführen, die USt.-Voranmeldung machen.
    Regelungen für Bafög und ggf. studentische Krankenversicherung beachten!
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Gordito2007 Beitrag anzeigen

    natürlich habe ich kein fundiertes wissen über das ganze, deshalb bin ich ja hier.
    Und hier gibt es ja FAQ und eine tolle Forensuche ... Und denk' mal darüber nach, ein Existenzgründerseminar zu machen. So ein Forum ersetzt keine grundlegenden Kenntnisse, wahrscheinlich weisst du vieles nicht, zu dem dir deshalb auch keine Frage einfällt, weil du nicht einmal weisst, dass es da gibt oder dass das wichtig ist ...

    habe mir auch schon das buch " Crashkurs Buchführung für Selbstständige" bestellt.
    In einem Buchführungsbuch dürfte kaum die absoluten Basics stehen, die du hier abfragst ...

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  13. #13
    TP-Junior Gordito2007 macht alles soweit korrekt
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    ich danke euch für die hilfe.

    echt super forum.

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