Deine Schwester muss dir die imho verkaufen und als Einnahme buchen und du hast dann deine erste Ausgabe.
Hallo,
ich würde gerne das gewerbe meiner schwester weiterführen, da diese nächsten Monat für längere zeit ins Ausland geht und nicht mehr geschäftlich tätig werden kann. Das sie ihr Gewerbe abmelden muss und ich ein neues anmelden muss ist mir soweit klar.
Meine Frage wäre was mit der Ware ist die meine schwester bis jetzt nur eingekauft hat (noch nix davon wieder verkauft hat). Es geht um Produkte im Wert von 5000 euro. Kann ich diese Produkte dann einfach über mein Gewerbe verkaufen oder muss ich irgednwas beachten?
vielen dank im vorraus
Crooks
Deine Schwester muss dir die imho verkaufen und als Einnahme buchen und du hast dann deine erste Ausgabe.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Geht das nicht irgendwie einfacher? Also dass ich ihre Geschäfte quasi übernehme? Ohne ihr gleich soviel Geld zu zahlen? Sie würde mir ja die Produkte so überlassen, wichtig ist nur dass die Geschäfte weitergeführt werden. Allerdings möglcihst unabhängig von ihr, da sie ja dann nicht erreichbar ist.
Nein, geht imho nicht. Ich glaub sie muss auch eine Aufgabebilanz erstellen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Und wenn ich die jetzt für einen Preis von sagen wir mal 1 euro von ihr kaufe? Geht das ohne weiteres oder beschwert sich da irgendwer? Das Finanzamter oder so?
Ganz sicher.
Geht doch einfach mal zusammen hin und lasst euch beraten.
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zum FA oder zum Gewerbeamt?
Zum FA, sie wird ja da einen zuständigen Mitarbeiter haben.
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ok ich werd da morgen mal anrufen. vielen dank für deine schnelle hilfe.
Wäre ich Finanzbeamter würde ich dich gleich wieder nach Hause schicken mit der Bemerkung, dass der Steuerberater für so etwas zuständig ist zumal das Finanzamt nicht für solche Fragen zuständig ist.
Eine Übertragung kann auch gewinnneutral erfolgen § 6 Abs. 3 EStG, so dass keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Soweit ich weiß steht im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und im Aufgabefragebogen auch drin, ob der gesamte Betrieb weitergeführt wird, will mich aber nicht darauf festlegen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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