http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/ge...erblick-gr.htm – Punkt 8.
copy
Grüß Gott!
Ich wollte mich einmal erkundigen, ob ein GmbH bzw. UG-Gesellschafter volljährig sein muss oder ob die Genehmigung der Erziehungsberichtigten ausreicht. Als Geschäftsführer würde selbstverständlich eine volljährige Person eingesetzt werden.
Danke schonmal!
http://bgb.jura.uni-hamburg.de/av/ge...erblick-gr.htm – Punkt 8.
copy
Danke. Stellt sich die Frage, ob ein Minderjähriger, der vom Vormundschaftsgericht die vorzeitige vollständige Geschäftsfähigkeit erhalten hat, Gesellschafter und/oder Geschäftsführer werden kann. Hat da jemand Erfahrungen?
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)