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Thema: rechte und pflichten bei einem befristetem krankheitsausfall eines kleinunternehmers

  1. #1
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    rechte und pflichten bei einem befristetem krankheitsausfall eines kleinunternehmers

    hallo!

    wie sieht es den aus, wenn ich status kleinunternehmer, während meines Einsatzes auf ner messe krank werde und die agentur von mir ein attest verlangt...die agentur hat mich einen kunden weitervermittelt.
    in ihrem vertrag steht im falle eines krankheitsausfalls vor oder während des einsatzes muss ein attest vorliegen, sonst droht eine konventionalstrafe von c.100,-.
    habe ich eigentlich gesetzlich gesehen die pflicht einen vorzuzeigen oder nicht?
    können sie mir eine strafe anhängen?

    ich frage so genau, da ich privat krankenversichert bin und für mein arztbesuch aus der tasche zahlen muss.und das möchte ich vermeiden.

  2. #2
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    moin auch

    Zitat Zitat von greeca Beitrag anzeigen
    in ihrem vertrag steht im falle eines krankheitsausfalls vor oder während des einsatzes muss ein attest vorliegen, sonst droht eine konventionalstrafe von c.100,-.
    du hast den Vertrag doch sicher unterschrieben oder? also akzeptierst du diese Bedingung

  3. #3
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    Vertragsstrafen wegen Nichterfüllung oder sowas sind doch Gang und Gebe... und wenn du den Vertrag akzeptiert hast...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
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    Ist doch absolut legitim, dass sich die Agentur so absichert.

  5. #5
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    ja natürlich habe ich diese bedingungen akzeptiert...
    jedoch hat mir mal ein typ aus ner solchen agentur gesagt, dass manche verträge unwirksame klauseln beinhalten die nicht rechtsgültig sind.

    evtl wollen die agenturen nur die leute damit einschüchtern oder dergleichen

  6. #6
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    Diese Klausel halte ich absolut nicht für ungültig. Das ist ja vergleichbar mit jedem Arbeitsvertrag, wo Du bei Krankheit ein Attest vorlegen musst. Und irgendwie muss sich die Agentur ja absichern.

  7. #7
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    Zitat Zitat von greeca Beitrag anzeigen
    ja natürlich habe ich diese bedingungen akzeptiert...
    jedoch hat mir mal ein typ aus ner solchen agentur gesagt, dass manche verträge unwirksame klauseln beinhalten die nicht rechtsgültig sind.

    evtl wollen die agenturen nur die leute damit einschüchtern oder dergleichen
    An dieser Klausel ist jedenfalls nichts auszusetzen und sie absolut üblich. Wenn Du das rechtssicher schwarz auf weiss willst, musst Du allerdings einen Rechtsanwalt bemühen.

    copy

  8. #8
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    manche agenturen verlangen dies kaum oder nie...

    das kenne ich jetzt nur aus dieser agentur.

    ich kenne mich mit diesen dingen nicht so gut aus, da es bei mir selten vorkam.

    und wenn es vorkam musste ich auch keinen vorzeigen.

  9. #9
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    Dann hattest Du Glück. Die Agentur ist aber vollkommen im Recht und ich würde es auch genauso machen.

  10. #10
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    hast du eine agentur und kennst dichmit den gesetzen aus oder wie?!
    oder ist es allgemein nur so deine meinung?

  11. #11
    TP-Specialist
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    Nein, ich habe keine Agentur. Aber die Agentur hat mit dem Endkunden ja nun mal auch Verträge und muß sich irgendwie absichern.

    Rechtlich ist diese Klausel wasserdicht, da kannst Du rumnörgeln so viel Du willst. Sowas musst Du halt beachten, wenn Du deinen Krankenkassentarif auswählst. Du wolltest ein paar Euro sparen und schaust jetzt in die Röhre - das ist einzig und alleine Dein Problem.

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