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Thema: Haftung

  1. #1
    TP-Junior
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    Haftung

    Hi!

    Ein Freund von mir möchte sich selbstständig machen mit einem kleinen Service Unternehmen. Leider hat er relativ wenig Ahnung von KLR, Buchhaltung & Co.

    Da ich Wirtschaftsingenieurwesen studiere ist das für mich eine ganz gute Praxiserfahrung und ich möchte ihm ein wenig unter die Arme greifen, außerdem macht sich das im Lebenslauf ja auch ganz nett. (Sprich: Ich werde Teil seiner Firma)

    Die große Frage: Ich möchte persönlich NICHT haften, im Gegenzug aber auch keine Befugnisse über das Unternehmen besitzen.

    Klar, ist ein wenig Spielerei meinerseits, eigentlich könnte ich auch stiller Partner werden oder einfach so helfen, möchte nach außen hin wenn möglich als vollwertiger "Partner" oder wie auch immer wirken. Geht eigentlich nur um meinen Lebenslauf, was quasi den Großteil meiner Bezahlung darstellt.

    1.) Gibt es eigentlich noch Partnergesellschaften? Habe gelesen dass sich das nicht durchgesetzt hat und die GBR jetzt eher die Alternative ist.

    2.) Kann ich im Vertrag einer GBR (oder Partnergesellschaft) die von mir genannten Bedingungen rechtswirksam festhalten? (Keine Haftung und keine direkten Rechte für mich)

    "Haftungsbeschränkungen können im Innenverhältnis zwar vereinbart werden, sind aber nach außen hin unwirksam. Es besteht jedoch die Möglichkeit eine Haftungsbeschränkung mit Geschäftspartnern z.B. einzelvertraglich zu vereinbaren."

    Klingt für mich irgendwie wiedersprüchlich... Einerseits kann man das festhalten, andererseits ist die Haftungsbeschränkung aus dem Innenverhältnis nach außen unwirksam?

    KG wäre ja auch noch ne Alternative, aber wegen dem Handelsregister Eintrag momentan eher zweite Wahl.

    Danke für eure Hilfe!

    Greetz

    Michael

  2. #2
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    moin auch

    schon mal mit der oHG beschäftigt?

  3. #3
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    moin auch

    schon mal mit der oHG beschäftigt?
    Moin

    Jo, aber gilt das gleiche wie mit der Kg, daher eher 2te Wahl.

    "Bei der Eintragung einer OHG fallen mehrere Kosten an:
    Eintragungsanmeldung durch einen Notar in das Handelsregister : ca. 500 €
    Eintragung durch das Amtsgericht (inkl. vorgeschriebenen Bekanntmachungen) : ca. 300 €
    Vorgeschriebene Mitgliedschaft in der IHK: 50 € - 150 € p.a. Mindestsatz, auf Antrag Ratenzahlung möglich"

    Trotzdem thx für den Beitrag!

  4. #4
    TP-Specialist Avatar von Master_T2
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    Klingt für mich irgendwie wiedersprüchlich... Einerseits kann man das festhalten, andererseits ist die Haftungsbeschränkung aus dem Innenverhältnis nach außen unwirksam?
    Ist schon logisch. Wenn Ihr vereinbart, dass bei einem Kauf über 1000€ die Zustimmung beider Gesellschafter benötigt wird, so kann man das im Gesellschaftsvertrag festhalten. Wenn jetzt einer von euch ein Auto von 50000€ ohne die Zustimmung des anderen kauft, so ist der Kaufvertrag rechtskräftig zustande gekommen und ihr beide müsst für die 50000€ gerade stehen. Aber du kannst deinen Kollegen dann durch im Innenverhältnis belangen und Ihn bspw. zivilrechtlich verklagen. Das Auto habt ihr aber trotzdem gekauft ;-)
    Grüße aus Übach-Palenberg
    Tim

    http://www.template-shopping.de

  5. #5
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    Egal was innen vereinbart wurde, nach außen haften trotzem erst einmal alle und müssen dann im Zweifel den Partner in Regress nehmen.

  6. #6
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von Master_T2 Beitrag anzeigen
    Ist schon logisch. Wenn Ihr vereinbart, dass bei einem Kauf über 1000€ die Zustimmung beider Gesellschafter benötigt wird, so kann man das im Gesellschaftsvertrag festhalten. Wenn jetzt einer von euch ein Auto von 50000€ ohne die Zustimmung des anderen kauft, so ist der Kaufvertrag rechtskräftig zustande gekommen und ihr beide müsst für die 50000€ gerade stehen. Aber du kannst deinen Kollegen dann durch im Innenverhältnis belangen und Ihn bspw. zivilrechtlich verklagen. Das Auto habt ihr aber trotzdem gekauft ;-)
    Aber es ist nicht möglich festzuhalten, dass er der einzige ist der überhaupt kaufen darf und somit der einzige ist der haftet?
    Ich bin ja lediglich Berater (und will auch nichts anderes sein).

    Auch übergreifend auf Sachverhalte die nicht direkt auf eine betriebliche Tätigkeit zurück zu führen sind? (Bürobedarf, Steuern etc.)

    Und für den schlimmsten Fall der Fälle auch Klagen wegen irgendwelcher vergehen etc. (Unbeabsichtigt Steuern falsch gemacht, irgendwas falsch angeschlossen und daraus resultierender Schaden etc.).

    edit:
    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Egal was innen vereinbart wurde, nach außen haften trotzem erst einmal alle und müssen dann im Zweifel den Partner in Regress nehmen.
    Ok, das hört sich nicht so gut an...

    Was ist denn sonst noch möglich? Möglichst ohne Eintragung ins Handelsregister. Bleibt ja eigentlich fast nur die stille Gesellschaft, oder?

  7. #7
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Michael P. Beitrag anzeigen
    Ich bin ja lediglich Berater (und will auch nichts anderes sein).
    Wenn das so ist: Warum gründet Ihr nicht unabhänig voneinander jeweils ein eigenes Gewerbe und Du stellst ihm die entsprechenden Beartungshonorare in Rechnung?

  8. #8
    TP-Lady-Mod
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    Imho beleibt nur GbR oder Angestellter....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von ThomasMo Beitrag anzeigen
    Wenn das so ist: Warum gründet Ihr nicht unabhänig voneinander jeweils ein eigenes Gewerbe und Du stellst ihm die entsprechenden Beartungshonorare in Rechnung?
    Naja, wirklich viel Honorar werde ich dafür nicht bekommen. Mein Honorar ist wie gesagt der Eintrag im Lebenslauf. Wäre aber auch eine Option für mich.
    Für ihn problematisch: Er hat keine finanziellen Mittel und muss für Gründerzuschuss + Gründer Kredit betriebswirtschaftliche Kenntnisse nachweisen können - da käme ich ins Spiel.
    Weiß nicht wie die Bank das sieht, wenn ich nicht Teil des Unternehmens bin.

    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Imho beleibt nur GbR oder Angestellter....
    Geht es denn doch mit der GbR das ich keine Haftung übernehme?
    ----------------------------------------------------------------------

    Nur zur Erklärung: Weder er noch seine Eltern haben Kapital Rücklagen. Ich habe als ich gearbeitet habe etwas angespart um mir das Studium finanzieren zu können (private FH, recht teures Auslandssemester ist pflicht). Außerdem hat er noch ein Kind.

    Sprich: Wenn etwas passieren sollte ist bei ihm nichts zu holen und meine Rücklagen werden Angegriffen ohne die ich das Studium abbrechen muss.

    Ich vertraue ihm, aber das Risiko ist mir einfach zu hoch um nicht alle Möglichkeiten auszuschließen. Muss ja nur nen kleiner unbeabsichtigter Fehler sein und meine Zukunft wird über den Haufen geworfen obwohl ich eigentlich nur hier und da nen paar Tips geben und ihm am Anfang auf die Beine helfen möchte und dafür dann halt später auf Praxiserfahrung in der Unternehmensgründung verweisen kann.
    Geändert von Michael P. (07.10.2008 um 18:41 Uhr)

  10. #10
    TP-Lady-Mod
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    Nein. Und das du dich selbständig machst nur deswegen halte ich für unsinnig, da du dann scheinselbständig wärst.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  11. #11
    TP-Specialist
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    Bei einer GbR haften nach außen hin immer alle gleichermaßen. Das ist einfach die Gesetzeslage, daran kannst Du nichts ändern.

    Stimmt, das mit der Scheinselbstständigkeit hatte ich vergessen.

  12. #12
    TP-Junior
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    da du dann scheinselbständig wärst.
    Genau das will ich ja

    Also ich mache ja auch etwas praktisches, helfe mit Buchhaltung, Kosten und Leistungsrechnung, trete bei Verhandlungen teils mit auf, Rechtslage etc.. Aber richtig Geld damit verdienen will ich ja nicht. Wie gesagt: Der Eintrag im Lebenslauf ist meine Hauptbezahlung.

    Oder ist das illegal?

    Zitat Zitat von Michael P. Beitrag anzeigen
    Was ist denn sonst noch möglich? Möglichst ohne Eintragung ins Handelsregister. Bleibt ja eigentlich fast nur die stille Gesellschaft, oder?
    edit: Ohje.. grad was über Scheinselbstständigkeit gelesen. Danke für den Hinweis! Das hätte böse enden können...

    Scheint ja auch sehr sehr schwammig von der Gesetzeslage her zu sein... überall steht: Kann dadurch gegeben sein, muss aber nicht.. Werden wohl Donnerstag mal ins Rathaus und uns da mal beraten lassen.

    edit2: Ließe sich das ganze nicht durch eine stille Gesellschaft umgehen? Die Bezahlung ist ein "angemessener Anteil", ich hafte nicht und muss keine Angst um mein Geld haben? Kenne mich mit Steuerrecht absolut gar nicht aus. Vermutlich muss ich dann ja sozial versichert sein und co. was das ganze wieder verkompliziert?
    Hab das wie eine KG ohne Handelsregistereintrag verstanden.
    Geändert von Michael P. (07.10.2008 um 19:16 Uhr)

  13. #13
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    weder die GBR noch die stille Gesellschaft ist dein Mittel der Wahl.

    Eine stille Gesellschaft besteht NUR im Innenverhältnis. Du trittst dabei überhaupt nicht (wie beabsichtigt) nach außen auf... die atypische Gesellschaft geht dann schon wieder in Richtung OHG (KG).

    Grob gesagt, möchtest du zumindest formal nach außen als Geschäftsführer auftreten, aber auch im Außenverhältnis nicht haften.

    Das wird schwierig und durchgängig nicht einmal mit einer KG zu erreichen sein.

    Ich kann dir da nur 3te Wahl anbieten: GmbH oder Ltd. Hier ist die juristische Person haftungsrechtlich sehr weit von dem Geschäftsführer (du) getrennt.

    Wenn es für dich allerdings so ein hohes Risiko darstellt, ist der Besuch eines qualifizierten Anwaltes Pflicht!!!

    VG Fith.

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