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Thema: Gründung GbR

  1. #1
    TP-Newbie BG23 macht alles soweit korrekt
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    Gründung GbR

    Hallo.

    Wir haben in den vergangenden Monaten ein Browsergame entwickelt und dieses wächst von Tag zu Tag weiter.

    Um die Serverkosten decken zu können, wollen wir uns zu einer GbR zusammenschließen, damit wir Werbung schalten können bzw Premium Accounts anbieten können.

    Allerdings kommen wir 3 Entwickler aus total verschiedenden Gegenden in Deutschland. Die Überlegung war, dass jeder ein Kleinunternehmen gründet und wir uns in einer GbR zusammenschließen.

    Besteht die Möglichkeit, dass man die Anmeldung über das Gewerbeamt in seinem Heimatort macht. Also sich für ein Gewerbe in einer anderen Stadt miteintragen lässt? Ich vermute mal eher weniger oder gibt es da evt andere Möglichkeiten.

    Unabhängig davon werden wir natürlich noch ein Gesellschaftsvertrag unterschreiben.

    Ein weiteres Problem ist, dass ein Entwickler erst 17 Jahre ist. Da müssten dann die Eltern bei der Gewerbeanmeldung zustimmen oder?

    Ein großes Risiko besteht eigentlich nicht, da die Serverkosten sich im Rahmen halten.

    Über eine Antwort würde ich mich freuen

    Gruss
    BG23

  2. #2
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    nein, eine GbR muss einen Sitz haben und dort angemeldet werden. Man könnte ggf. drei Einzelfirmen nehmen, die sich gegenseitig beauftragen und Rechnungen schreiben - aber: Tipp: steuerlcih und rechtliche Beratung!!

    E.

  3. #3
    TP-Newbie BG23 macht alles soweit korrekt
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    Ok vielen Dank

    Das eine GbR einen Sitz braucht ist mir bewusst. Meine Frage war, ob es möglich ist sich für diese GbR von einem anderen Ort eintragen zu lassen.

    Angenommen der Sitz ist in A, könnte ein Anderer zum Gewerbeamt in B gehen (wo er sein Gewerbe angemeldet hat) und einen Antrag stellen, dass er in die GbR in A eingetragen wird. Aber das kann ich mir zwar eher weniger vorstellen, aber vielleicht hätte es da doch so eine Möglichkeit gegeben.

    Wie soll das denn mit dem gegenseitigen Rechnungen schreiben genau ablaufen, da die Einnahmen ja ungefähr gedrittelt werden sollten.

    Über eine rechtliche und steuerliche Beratung habe ich auch schon mehrfach nachgedacht, mit welchen Kosten ist denn da ungefähr zu rechnen?

    Wäre dann ggf auch eine UG für uns interessant? Die anfallenden Kosten dürften ja in etwa gleich hoch sein und da mir in erster Linie mit Privatleuten zu tun haben, dürfte es ja auch keine allzugroßen Unterschiede zwischen dem GmbHG und dem BGB geben oder? Es fällt halt lediglich doppelte Buchführung etc an. Dafür hätten wir aber eine Haftungsbeschränkung.

    Gruß
    BG23

  4. #4
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Zitat Zitat von BG23 Beitrag anzeigen
    Ein weiteres Problem ist, dass ein Entwickler erst 17 Jahre ist. Da müssten dann die Eltern bei der Gewerbeanmeldung zustimmen oder?
    Da braucht vor allem jeder einzelne von Euch eine Zustimmung durch das jeweils zuständige Vormundschaftsgericht.

    Ein großes Risiko besteht eigentlich nicht, da die Serverkosten sich im Rahmen halten.
    Weitere Risikien wie Abmahnungen, Schäden die durch Eure Software auf Kundenrechnern ausgelöst werden etc. sollte man nicht ganz außer acht lassen.
    Ganz aktuelles Beispiel, auch wenn es hier wohl (noch) nicht um Geld geht:
    http://www.heise.de/newsticker/Hasbr...meldung/117238

    Außerdem braucht Ihr natürlich jemanden der sich mit der Gewinnermittlung auskennt oder Ihr müsst Geld für einen Steuerberater einplanen.

  5. #5
    TP-Newbie BG23 macht alles soweit korrekt
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    Ich studiere Wirtschaftsingenieurwesen und von daher kenne ich mich schon in der Buchführung aus.

    Ok, die weiteren Risiken sind mir bekannt. Mir ging es eher darum, dass es ansonsten keine weiteren monatlichen Kosten gibt.

    Das heißt, wir 2 volljährigen Entwickler brauchen auch eine Zustimmung des Vormundschaftsgericht bzgl des Minderjährigen, damit wir mit ihm eine GbR gründen können. Ich dachte, dass die lediglich er braucht um überhaupt ein Gewerbe anmelden zu können.

    Gruß
    BG

  6. #6
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    Sorry, war natürlich ein Fehler von mir, nur der minderjährige braucht die Zustimmung vom Vormundschaftsgericht. Hatte da was falsch gelesen.

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