Also laut Informationen des Bundesjustizministeriums muss nur noch unser ehrenwerter Herr Bundespräsident seine Unterschrift unter das MoMiG setzten, dies blieb ihm bzw. dem Bundespräsidialamt aufgrund des rapide eingeführten und vorrangigen Finanzmarktstabilisierungsgesetz vorbehalten.
Das Bundesjustizministerium plant zwar das es nach wie vor zum 01. November in Kraft tritt falls nicht wird es wohl erst zum 01. Dezember in Kraft treten.
Quellen: Anruf beim Bundesjustizministerium
Morgen rufe ich mal beim Bundespräsidialamt an und frage inwieweit die schon Fortschritte gemacht haben.

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Theorie und Praxis gehen da durchaus verschiedene Wege zumal es sich beim MoMiG um ein Standardgesetz ohne Gesetzesvorbehalte handelt wird da auch nicht großartig geprüft.
