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Thema: [Mini GmbH] Kommt sie ab dem 01.11.2008 ?

  1. #1
    BH1
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    [Mini GmbH] Kommt sie ab dem 01.11.2008 ?

    Hallo Leute,

    hat jemand nähere Informationen ab wann man eine Mini GmbH gründen kann ? Ursprünglich geplant war ja der 01.11.2008, im Internet kreisen jedoch Gerüchte herum das diese doch erst Anfang nächstes Jahr kommen soll.

    Weitere Infos zu finden unter:
    http://www.bmj.bund.de/enid/0fc8af46...hrens_1ff.html

    Aufgrund dieses Sachverhaltes habe ich mein Gewerbeamt angeschrieben und folgende Info erhalten:

    "...wie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz zu entnehmen ist, wurde das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) am 26.06.2008 beschlossen und durch den Bundesrat am 19.09.2008 ohne Aussprache gebilligt und muss über das Bundesgesetzblatt (www.Bundesgesetzblatt.de) verkündet werden. Gemäß Artikel 25 des MoMiG tritt selbiges Gesetz am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft. Wie auf der Internetseite weiter beschrieben, geht das Bundesministerium für Justiz davon aus, dass es diesen Monat verkündet wird und damit ab 1. November 2008 in Kraft tritt. Insoweit kann ich Ihnen derzeit keine anderen Informationen geben, als Sie bereits von der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz entnommen haben."

    Also ich werde mich jetzt mal an jemand vom Bundesgesetzblatt wenden und anfragen wann sie den Sachverhalt wohl verkünden werden.

    Falls aber einer von euch definitive Informationen hat kann er sie hier gerne Posten.

  2. #2
    BH1
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    Also laut Informationen des Bundesjustizministeriums muss nur noch unser ehrenwerter Herr Bundespräsident seine Unterschrift unter das MoMiG setzten, dies blieb ihm bzw. dem Bundespräsidialamt aufgrund des rapide eingeführten und vorrangigen Finanzmarktstabilisierungsgesetz vorbehalten.

    Das Bundesjustizministerium plant zwar das es nach wie vor zum 01. November in Kraft tritt falls nicht wird es wohl erst zum 01. Dezember in Kraft treten.

    Quellen: Anruf beim Bundesjustizministerium

    Morgen rufe ich mal beim Bundespräsidialamt an und frage inwieweit die schon Fortschritte gemacht haben.

  3. #3
    TP-Greis
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    mehr Informationen gibt es derzeit nicht, außerdem ist eine Unterschrift schnell drunter gesetzt.
    http://www2.nwb.de/portal/content/ir...ag_760192.aspx
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    BH1
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    mehr Informationen gibt es derzeit nicht, außerdem ist eine Unterschrift schnell drunter gesetzt.
    http://www2.nwb.de/portal/content/ir...ag_760192.aspx
    Der Bundespräsident bzw. das Bundespräsidialamt haben ja nicht nur die Aufgabe eine Unterschrift drunter zu setzen, deshalb denke ich das die schon Ihre Zeit brauchen werden...


    "Ausfertigung von Gesetzen

    Nach Gegenzeichnung durch den (die) beteiligten Bundesminister und den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin werden die Bundesgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet (Ausfertigung). Zuvor hat er zu prüfen, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach der Staatspraxis und der herrschenden Meinung umfasst dieses Prüfungsrecht sowohl formelle Gesichtspunkte (Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften) als auch materielle Fragen (Grundrechte, Staatszielbestimmungen, Staatsorganisationsrecht).

    Das Recht und die Pflicht des Bundespräsidenten, ein Gesetz vor der Ausfertigung verfassungsrechtlich zu überprüfen, ist Teil des Gesetzgebungsverfahrens. Die Ausfertigung steht nicht in Konkurrenz zur Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Kommt der Bundespräsident bei seiner Ausfertigungsprüfung zu dem Ergebnis, dass gegen ein Gesetz so durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, dass er an einer Ausfertigung gehindert ist, so bleibt es den an der Gesetzgebung beteiligten Verfassungsorganen unbenommen, gegen die Nichtausfertigung das Bundesverfassunggericht anzurufen."


    Quelle: http://www.bundespraesident.de/Amt-u...Funktionen.htm

  5. #5
    TP-Greis
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    Der Bundespräsident bzw. das Bundespräsidialamt haben ja nicht nur die Aufgabe eine Unterschrift drunter zu setzen, deshalb denke ich das die schon Ihre Zeit brauchen werden...
    Theorie und Praxis gehen da durchaus verschiedene Wege zumal es sich beim MoMiG um ein Standardgesetz ohne Gesetzesvorbehalte handelt wird da auch nicht großartig geprüft.
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    BH1
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    Theorie und Praxis gehen da durchaus verschiedene Wege zumal es sich beim MoMiG um ein Standardgesetz ohne Gesetzesvorbehalte handelt wird da auch nicht großartig geprüft.
    Ich kann es nur begrüßen wenn es so ist, wollte nämlich schon Anfang Nov. gründen...

  7. #7
    TP-Junior
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    MoMiG verkündet

    Jetzt ist die Infomation raus, heute wurde das MoMiG verkündet !
    Somit ist die kann die Mini-GmbH ab 01.11.2008 gegründet werden.

    http://www.ein-euro-gmbh.net/aktuell...mig-verkuendet

    Grüße

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