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Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:14 Uhr)
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Geändert von DanielSchwab (24.10.2011 um 21:14 Uhr)
anders gefragt? ... was ist denn der Unterschied zwischen einer GbR und einer OHG?
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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OHG ist zwnagsweise im Handelsregister eingetragen und somit sind alle Gesellschafter Kaufleute nach HGB.
Die OHG ist eine Gesellschaft, deren Zweck auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet ist.
Die GbR kann nicht auf den Zweck eine Handelsgewerbes ausgerichtet sein, da sie ansonsten eine OHG wäre bzw. sein müsste.
Die OHG ist keine juristische Person, ihr aber in bestimmten Bereichen teilweise angenähert. Eine OHG kann aber unter ihrer Firma klagen und verklagt werden.
Von der Haftung her gibt es soweit ich weiss keinen unterschied zur GbR, alle Gesellschafter haften solidarisch und in vollem Umfang mit Ihrem Privatvermögen.
man könnte fast sagen es gibt keinen Unterschied zwischen einer GbR und einer OHG. Die OHG wird aber irgendwann Pflicht wenn man einen nach Art und Umfang eingerichteten Geschäftsbetrieb betreibt - die Kaufmannseigenschaft erlangt. Diese Kaufmannseigenschaft zieht natürlich einige Konsequenzen nach sich.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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so würde ich das auch sehen...
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