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Thema: Wie werde ich Einzelunternehmer?

  1. #1
    mfk
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    Wie werde ich Einzelunternehmer?

    Hallo,

    leider liest man immer nur über GbR und OHg. Auch mit der Suche habe ich nichts passendes gefunden.
    Ich möchte Einzelunternehmer werden und Dienstleistungen im Internet anbieten (Bereich Elektrotechnik). Auch möchte ich von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen, da mein Gewinn anfangs wohl erstmal sehr klein sein wird. Ich darf dann keine UST ausweisen, bekomme aber eine Steuernummer, richtig?
    Doch wie werde ich zu einem Einzelunternehmer? Welchen Antrag brauche ich dafür (einfach einen "Gewerbeschein")? Hat die "Firma" dann einfach die Form "Meinvorname Meinnachname"? Oder wäre auch ein Phantasiename möglich?

    Ich würde ja dann mit meinem gesamten Vermögen haften. Was zählt da alles dazu? Wann müsste ich haften (nur bei Forderungen anderer Firmen oder z.B. auch wenn ich ein von mir entwickeltes Elektronikprodukt verkaufe und dem Kunden deshalb die Hütte wegbrennt??)?

    Als Einzelunternehmer würde dann eine EÜR reichen oder?


    Vielen Dank!


    Michael

  2. #2
    TP-Veteran Avatar von Guin
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    Moin

    Doch wie werde ich zu einem Einzelunternehmer?
    Gewerbeanmeldung ausfüllen und fertig.

    Hat die "Firma" dann einfach die Form "Meinvorname Meinnachname"? Oder wäre auch ein Phantasiename möglich?
    "Firma" muss wirklich in Anführungszeichen, da es keine Firma gibt; lediglich eine Person.
    "Meinvorname Meinnachname" - Ja
    ein Phantasiename - zusätzlich ja

    Ich würde ja dann mit meinem gesamten Vermögen haften. Was zählt da alles dazu?
    Dazu gehört alles, was über dem Sozialhilfebedarf liegt

    Wann müsste ich haften
    Wenn du zugesagt Forderungen nicht erfüllen kannst und deinem Geschäftspartner ein Schaden ensteht.

    oder z.B. auch wenn ich ein von mir entwickeltes Elektronikprodukt verkaufe und dem Kunden deshalb die Hütte wegbrennt?
    Dann sowie so, wenn der Fehler an deinem Produkt liegt.

    Als Einzelunternehmer würde dann eine EÜR reichen oder?
    Wenn die Grenze zur Bilanzierungspflicht nicht überschritten wird, ja. Aber dann könntest du auch kein "Kleinunternehmer" mehr sein.

    Ich möchte Einzelunternehmer werden und Dienstleistungen im Internet anbieten (Bereich Elektrotechnik).
    Du musst darauf achten, was du darfst und was nicht. Wenn ich das oben mit deinem selbst entwickeltem Elektronikprodukt lese, das Häuser abfackeln kann, dann gibt es bestimmt Einschränkungen.
    Gruss Guin
    Mein Blog

  3. #3
    mfk
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    Vielen Dank für Deine Antwort. Das mit dem Brand war natürlich nur ein Beispiel. Man braucht sowieso für jedes entwickelte Gerät eine EMV bzw. CE Überprüfung. Ich habe jedoch vor, erstmal nur Dienstleistungen (Schaltungsentwicklung) anzubieten und keine fertigen Produkte. Das hat den Vorteil, dass der Kapitalbedarf anfangs nur sehr gering ist (Gewerbeanmeldung, Internetpräsenz und die Entwicklungssoftware).

    Die Einnahmen muss ich dann nur privat versteuern (d.h. eine betriebliche Steuererklärung gibt es nicht)? D.h. ich brauche eine Lohnsteuerkarte? Habe bis jetzt als Student noch keine. Ich erhalte noch zusätzlich Bafög, das bleibt aber weiterhin steuerfrei oder? Das ganze geht auch nur, weil ich durch Familie sehr hohe Freigrenzen beim Bafög habe. Mir ist klar, dass ich wegen der Krankenversicherung nur einen gewissen monatlichen Betrag an Gewinn erzielen darf. Ich habe dazu aber bereits einen Termin wg. Beratung vereinbart.

    mfg


    Michael
    Geändert von mfk (31.12.2008 um 16:34 Uhr)

  4. #4
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    Zitat Zitat von mfk Beitrag anzeigen
    Die Einnahmen muss ich dann nur privat versteuern (d.h. eine betriebliche Steuererklärung gibt es nicht)?
    Der gewerbliche Teil ist Bestandteil deiner Steuererklärung.

    D.h. ich brauche eine Lohnsteuerkarte?
    Nein, wozu?

    Habe bis jetzt als Student noch keine. Ich erhalte noch zusätzlich Bafög, das bleibt aber weiterhin steuerfrei oder? Das ganze geht auch nur, weil ich durch Familie sehr hohe Freigrenzen beim Bafög habe.
    http://www.das-neue-bafoeg.de/de/378.php

    Mir ist klar, dass ich wegen der Krankenversicherung nur einen gewissen monatlichen Betrag an Gewinn erzielen darf. Ich habe dazu aber bereits einen Termin wg. Beratung vereinbart.
    355,- Euro im Monat.

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  5. #5
    mfk
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    Vielen Dank für die Antworten.

    Eine Frage habe ich jedoch noch: Angenommen, ich würde anfangs im Monat 200 Euro Gewinn machen, d.h. im Jahr 2400 Euro (= Ergebnis der EÜR).

    Diese 2400 Euro gebe ich ja dann in der Steuererklärung an. Wie wird das ganze dann besteuert? Ich dachte diese Steuer richtet sich auch nach der Lohnsteuerklasse (deshalb die Frage nach der Karte). Mit welcher prozentualer Besteuerung ist bei einem solchen Betrag zu rechnen?

    mfg

    Michael

  6. #6
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    Zitat Zitat von mfk Beitrag anzeigen
    Vielen Dank für die Antworten.

    Eine Frage habe ich jedoch noch: Angenommen, ich würde anfangs im Monat 200 Euro Gewinn machen, d.h. im Jahr 2400 Euro (= Ergebnis der EÜR).

    Diese 2400 Euro gebe ich ja dann in der Steuererklärung an. Wie wird das ganze dann besteuert?
    Genau so: als Ganzes. Versteuert wird das Gesamteinkommen.

    Ich dachte diese Steuer richtet sich auch nach der Lohnsteuerklasse (deshalb die Frage nach der Karte).
    Die Lohnsteuerklassen gelten primär für die Lohnsteuer, also bei Angestellten, http://de.wikipedia.org/wiki/Steuerklasse - die Angaben zum Arbeitnehmer stehen auf der Lohnsteuerkarte. Als Selbstständiger hast du aber keine Lohnsteuerkarte ...

    Mit welcher prozentualer Besteuerung ist bei einem solchen Betrag zu rechnen?
    Wie gesagt, es kommt auf dein Gesamteinkommen an. Ablesen kannst du die Höhe der Steuer dann aus Einkommensteuertabellen: http://www.hans.de/fachinformationen...belle-2007.pdf

    Wenn das dein einziges Einkommen ist, musst du überhaupt keine Steuern bezahlen, erst ab 7664,- Euro/Jahr werden Einkommensteuern fällig (übrigens auch so eine Frage, die hier gefühlt alle zwei Tage beantwortet wird, die Suche hält zig Treffer zum Thema bereit).

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  7. #7
    mfk
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    Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich denke, dass ich es jetzt eingiermaßen verstanden habe.

    Eine letzte Frage hätte ich noch: Zählt das Bafög (aktuell ca. 700 Euro) mit zu dem Einkommen? Ich denke nicht oder?


    mfg

    Michael

  8. #8
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    Zitat Zitat von mfk Beitrag anzeigen
    Eine letzte Frage hätte ich noch: Zählt das Bafög (aktuell ca. 700 Euro) mit zu dem Einkommen? Ich denke nicht oder?
    Doch, zumindest teilweise. Einmal zählt der Zuschussanteil als Einkommen beim Kindergeld, zum anderen deckt Bafoeg nur den Bedarf, den du mit eigenen Mitteln nicht aufbringen kannst. Zu den Freibeträgen hatt ich dir schon einen Link gepostet. Lass' dich beim Studentenwerk mal beraten.

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  9. #9
    mfk
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    Okay vielen Dank. Ich werd's in den Semesterferien angehen.

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