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Thema: Mal wieder: Webdesign Gewerbe kontra Freiberufler

  1. #1
    TP-Veteran Avatar von AnnaStesia
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    Mal wieder: Webdesign Gewerbe kontra Freiberufler

    Hallo,

    ich war neulich bei meinem Finanzamt, um UST-Voranmeldungs-Bögen abzuholen und habe interessehalber nachgefragt, wie denn inzwischen so die Chancen stehen, als Webdesigner einen freiberufl. Status zu erlangen (der mir persönlich lieber wäre - nicht dass meine mageren Gewinne je gewerbesteuergefährdet gewesen wären, mir geht's da eher ums Prinzip :-)). Erst ratterte die Dame den Standardtext herunter von wegen der Beruf ist nicht im Freiberuflerkatalog aufgeführt usw., aber dann schaltete sich ihr Kollege ein und präsentierte ein Gerichtsurteil (FG Münster, 19.06.2008, AZ 8 K 4272/06), in dem steht:
    "Anders als ein sogenannter Webmaster oder Webadministrator ist ein Webdesigner bei der Gestaltung der Websites für seine Auftraggeber eigenschöpferisch und damit künstlerisch im Sinne von $ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG tätig."
    Sie meinte dann, ich solle einfach mein Gewerbe abmelden und bei der nächsten Steuererklärung eine Kopie des Urteils, die sie mir freundlicherweise noch aushändigte, beilegen. Das sei alles - kein Formular, kein Antrag nötig.

    Was meint Ihr dazu? Kann das so richtig sein? Was, wenn ich mein Gewerbe abmelde und sich das FA dann doch quer stellt (ich habe ja nur die mündl. Aussage zweier Mitarbeiter), kann das dann Nachteile für mich ergeben?

    Ich denke/hoffe, die Thematik könnte für den ein oder anderen hier interessant sein.

    Viele Grüße, AnnaStesia
    Ich weiss es doch auch nicht.
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  2. #2
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    FG-Urteile sind nur für den Einzelfall bindend. Aber man hat zumindest etwas womit man argumentieren kann wenn das FA doch abweicht.

    Nachteile steuerlicherseits kann es im Bereich der Gewerbesteuer geben wenn der Freibetrag überschritten wurde. Was die gewerberechtliche Seite angeht kenne ich mich nicht aus.

    Ich sehe nach wie vor keine freiberufliche Tätigkeit darin, da wird auch kein Urteil der Welt etwas dran ändern können. Aber ich muss ja auch keine Steuererklärungen bearbeiten.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    TP-Veteran Avatar von AnnaStesia
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    Danke für Deine Meinung!

    Sonst noch irgendjemand mit Input oder Erfahrungen?
    Ich weiss es doch auch nicht.
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  4. #4
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    Zitat Zitat von AnnaStesia Beitrag anzeigen
    Danke für Deine Meinung!

    Sonst noch irgendjemand mit Input oder Erfahrungen?
    Nützt dir ja im Grunde alles nichts, da die Anerkennung immer eine Einzelfallentscheidung ist und auch nach Jahren noch zurückgenommen werden kann (oft dann, wenn die Gewinne in den Bereich gehen, ab dem Gewerbesteuer fällig wird). Ein zusätzliches Problem könnte bei dir sein, dass du bereits ein Gewerbe angemeldet hast - FAs stellen sich dann gerne die Frage, wieso man auf einmal darauf kommt Freiberufler sein zu wollen, wenn's bisher als Gewerbe betrieben wurde ...

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  5. #5
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    Cool

    Hallo zusammen,

    habe eben folgenden - sehr interessanten - Artikel zu dem Thema gefunden:

    http://www.steuerschroeder.de/freiberufler.htm

    Daran erkennt man wieder einmal, dass die Fiskalritter so weit weg von der Praxis sind wie das 'Ende des Universums' von der Erde.

    Man wird im Einzelfall also von einem Steuer-Rechtler prüfen lassen müssen, ob die eigene freiberufliche Tätigkeit nun 'gewerbelastig' ist oder nicht...

    Mein Fall ist so: Ausbildung als Vermessungsing. (das wäre ganz klar Freiberuf-Qualifikation), über die Jahre aber Tätigkeiten in der Software-Entwicklung und Beratung und heute auch noch Web-Design und Marketing communications (z.B. Presse-Arbeit) - na dann viel Spaß!!!

    Beste Grüße

  6. #6
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    Zitat Zitat von go4java Beitrag anzeigen
    Mein Fall ist so: Ausbildung als Vermessungsing. (das wäre ganz klar Freiberuf-Qualifikation), über die Jahre aber Tätigkeiten in der Software-Entwicklung und Beratung und heute auch noch Web-Design und Marketing communications (z.B. Presse-Arbeit) - na dann viel Spaß!!!
    Deine Ausbildung hat ja Null mit der derzeitigen Tätigkeit zu tun, spielt also überhaupt keine Rolle.

    Ich kann sowieso nicht nachvollziehen, warum alle so ungeheuer scharf auf den Status als Freiberufler sind ...

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  7. #7
    TP-Special Mod TP-Sponsor Avatar von Thomas
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Ich kann sowieso nicht nachvollziehen, warum alle so ungeheuer scharf auf den Status als Freiberufler sind ...
    kann ich teilweise schon: 7% USt. ist ein Argument, man kann dadurch scheinbar günstiger als "gewerbliche" Mitbewerber anbieten, KSK lockt auch und als Freiberufler hat man dort gute Chancen
    (habe einige Leute im Freundeskreis, die aus solchen Gründen ihren Freiberufler-Status hegen und pflegen )

  8. #8
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    kann ich teilweise schon: 7% USt. ist ein Argument, man kann dadurch scheinbar günstiger als "gewerbliche" Mitbewerber anbieten, KSK lockt auch und als Freiberufler hat man dort gute Chancen
    (habe einige Leute im Freundeskreis, die aus solchen Gründen ihren Freiberufler-Status hegen und pflegen )

    ...vielleicht sollte man an dieser Stelle die konreten VOR- und NACHteile (Freiberuf versus Gewerbe) auflisten...

  9. #9
    TP-Specialist Avatar von max.m
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    Ja mach doch. Interessiert sicher einige.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    kann ich teilweise schon: 7% USt. ist ein Argument, man kann dadurch scheinbar günstiger als "gewerbliche" Mitbewerber anbieten,
    Nö. Ob 7% oder 19% spielt für Auftraggeber überhaupt keine Rolle - die USt ist ein durchlaufender Posten. Im Übrigen können auch Gewerbetreibende mit 7% abrechnen wenn die Dienstleistung eine entsprechende ist. Macht nur fast niemand, weil es eben keine Rolle spielt.

    KSK lockt auch und als Freiberufler hat man dort gute Chancen
    (habe einige Leute im Freundeskreis, die aus solchen Gründen ihren Freiberufler-Status hegen und pflegen )
    Die KSK nimmt selbstverständlich auch Gewerbetreibende auf.

    http://www.kuenstlersozialkasse.de/w...ublizisten.php

    Und nach den Einzelfallprüfungen fliegen "Freiberufler" im Zweifel genauso raus wie Gewerbetreibende, wenn sie die Voraussetzungen nicht erfüllen.

    Apropos KSK: Wer über die KSK versichert ist, ist automatisch rentenversicherungspflichtig, eine Befreiung davon gibt es nicht.

    Die einzigen Vorteile, die ich sehe, ist die Freiheit, in jeder Wohnung zu arbeiten, unabhängig von Bebauungsplänen oder Vermietern und der Entfall der Gewerbesteuer.

    Aber erstens wird die zumindest tw. mit der EkSt verrechnet, die Freiberufler dann eben voll zahlen, zweitens weiss keiner, wie lange das noch so bleiben wird, die Begehrlichkeiten der Kommunen sind nämlich hoch und drittens kann sich jeder Freiberufler auf scharfe Prüfungen einstellen, wenn er die 24.500 Euro Gewinn überschreitet. Da hat schon so mancher "Freiberufler" seinen Status ganz plötzlich wieder verloren ...

    Der Rest ist IMO Psyche. Die Einbildung, 'Freiberufler' seien irgendwie was besseres, "Künstler" oder so.

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