FG-Urteile sind nur für den Einzelfall bindend. Aber man hat zumindest etwas womit man argumentieren kann wenn das FA doch abweicht.
Nachteile steuerlicherseits kann es im Bereich der Gewerbesteuer geben wenn der Freibetrag überschritten wurde. Was die gewerberechtliche Seite angeht kenne ich mich nicht aus.
Ich sehe nach wie vor keine freiberufliche Tätigkeit darin, da wird auch kein Urteil der Welt etwas dran ändern können. Aber ich muss ja auch keine Steuererklärungen bearbeiten.
Gruß
Sven

LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren
)
