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22.04.2009, 20:46
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2009
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so viele Fragen
Hallo zusammen,
ich habe hier einige Fragen die sich auf eine Tätigkeit beziehen die in den letzten Wochen begonnen habe.
Also zu einen müsste ich wissen ob es sich dabei um eine Freiberufliche Tätigkeit handelt oder um was sonst??
Meine Tätigkeit besteht darin für ein Größeres Unternehmen Besorgungen zu Tätigen. Diese sind aber nicht genauer Definiert welche Güter ich für das Unternehmen zu beschaffen habe. Ich übernehme für das Unternehmen also den kompletten Einkauf.
Weitere Fragen folgen dann nach der Beantwortung der Frage.
Danke im Voraus.
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22.04.2009, 20:54
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#2
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dyzki
Hallo zusammen,
ich habe hier einige Fragen die sich auf eine Tätigkeit beziehen die in den letzten Wochen begonnen habe.
Also zu einen müsste ich wissen ob es sich dabei um eine Freiberufliche Tätigkeit handelt oder um was sonst??
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Um eine gewerbliche Tätigkeit.
Zitat:
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Meine Tätigkeit besteht darin für ein Größeres Unternehmen Besorgungen zu Tätigen. Diese sind aber nicht genauer Definiert welche Güter ich für das Unternehmen zu beschaffen habe. Ich übernehme für das Unternehmen also den kompletten Einkauf.
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Das ist definitiv _keine_ freiberufliche Tätigkeit.
"Als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschen Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt (§ 1 Abs. 2 PartGG)."
http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf
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22.04.2009, 20:59
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2009
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Tja welche Unternehmensform ist es dann?
Weil so recht weiss ich nicht um welche Unternehmensform es sich dann handelt.
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22.04.2009, 21:08
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#4
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dyzki
Tja welche Unternehmensform ist es dann?
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"Dann" spielt hier keine Rolle ...
Zitat:
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Weil so recht weiss ich nicht um welche Unternehmensform es sich dann handelt.
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Wenn du alleine bist, ist die Unternehmensform 'Einzelunternehmen'. Das hat aber nichts mit der Frage gewerblich oder freiberuflich zu tun ...
Vielleicht stellst du deine Fragen alle auf einmal - nachdem (!) du die FAQs gelesen und auch mal die Forensuche benutzt hast. Solche Basisfragen sind hier nämlich schon vielfach beantwortet worden.
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22.04.2009, 21:11
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#5
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Was verstehst du denn unter "Unternehmensform"?
Es gibt nur 2 Arten von selbständiger Tätigkeit, die des Freiberuflers und die des Gewerbetreibenden. Ersterer meldet seine Tätigkeit dem FA, zweiter muss zum Gewerbeamt und kann dort sein Tätigkeitsfeld beschreiben.
Rechtsformen gibt es bspw. mehr als 2.
Wenn du diese "Besorgungen" nur für ein Unternehmen ausübst bist du scheinselbständig.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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22.04.2009, 21:16
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2009
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Im Moment mache ich die Besorgungen nur für ein Unterbehmen. Ich übe die Tätigkeit ja auch nur neben meiner Hauptberuflichen Tätigkeit aus.
Was würdest du mir denn empfehlen was ich jetzt machen soll.
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22.04.2009, 21:19
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#7
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dyzki
Im Moment mache ich die Besorgungen nur für ein Unterbehmen. Ich übe die Tätigkeit ja auch nur neben meiner Hauptberuflichen Tätigkeit aus.
Was würdest du mir denn empfehlen was ich jetzt machen soll.
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Dich gründlich darüber informieren, was du überhaupt tust. Ein Existenzgründerseminar wäre bspw. sicher hilfreich. Die FAQs hier im Forum verschaffen aber auch einen ersten Überblick.
Du musst jedenfalls ein Gewerbe anmelden, denn freiberuflich ist deine Tätigkeit eben definitiv nicht.
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22.04.2009, 21:19
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#8
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Du musst ein Gewerbe anmelden.
Edit: to late ... hab hoffentlich ab morgen abend mehr als 53,6 kBit/s... 
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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22.04.2009, 21:25
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2009
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Ok dann werde ich erstmal im FAQ nachschauen.
Eine Frage dann aber noch. Wie komm ich am einfachsten an ein Existenzgründerseminar und mit welchem Kostenaufwand muss man dafür rechnen.
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22.04.2009, 21:26
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#10
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Frag am besten bei deiner örtlichen IHK nach.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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22.04.2009, 21:26
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#11
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TP-Specialist
Registriert seit: Jul 2007
Ort: Stuttgart
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Zitat:
Zitat von dyzki
Ok dann werde ich erstmal im FAQ nachschauen.
Eine Frage dann aber noch. Wie komm ich am einfachsten an ein Existenzgründerseminar und mit welchem Kostenaufwand muss man dafür rechnen.
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Die örtlichen Volkshochschulen und ähnliche Bildungsstätten, die IHKs und die Handwerkskammern bieten so etwas häufig für sehr wenig Geld an.
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edit: Jetzt war ich zu langsam. ;-)
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23.04.2009, 06:09
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#12
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2009
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Nochmal kurz eine Frage.
Und zwar zu der Frage das es sich dabei ggf. um eine Scheinselbstständigkeit handeln könnte. Laut Wikipedia sind die Kriterien dazu, freie Zeiteinteilung und die Möglichkeit Aufträge an dritte weiter zu geben.
Beides ist bei mir eigentlich gewährleistet. Bekomme ja nur den Zeitpunkt bis wann der Auftrag fertig gestellt werden muss, aber aus eigenem Interesse versuche ich dies natürlich so schnell wie möglich den Auftrag zu beenden.
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23.04.2009, 06:18
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#13
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Bist Du nur für dieses eine Unternehmen als Einkäufer tätig? Dann ist es mit ziemlicher Sicherheit eine Scheinselbstständigkeit.
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23.04.2009, 06:48
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#14
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TP-Junior
Registriert seit: Apr 2009
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Na weitere Auftraggeber wachsen ja nicht am Baum oder? Und wie viele Leute werden den selbstständig mit einem umfangreichen Kundenstamm.
Also wenn ich mich recht informiert habe handelt es sich dabei um eine Arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit.
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23.04.2009, 07:16
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#15
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TP-Specialist
Registriert seit: Oct 2006
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Hast Du dann auch den Satz gefunden?
Zitat:
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Der arbeitnehmerähnliche Selbstständige ist verpflichtet, seine Tätigkeit selbst beim Rentenversicherungsträger anzumelden und die Rentenversicherungsbeiträge in voller Höhe alleine zu tragen.
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