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Thema: Steuerliche Frage

  1. #1
    TP-Junior shuttle222333 macht alles soweit korrekt
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    Steuerliche Frage

    Hi,
    hab mal ne steuerliche Frage zum Einzelunternehmen:
    Wenn ich jetzt angenommen, Handelsware (hypotetisch: Playstation 2) für 100,00 € einkaufe, und dann für 140,00 € verkaufe, muss ich dann nur die 40 € mit 19 % versteuern, oder ist da noch was anderes?
    Wäre schön wenn wir das jemand beantworten könnte.
    MfG
    shuttle

  2. #2
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    Zitat Zitat von shuttle222333 Beitrag anzeigen
    Hi,
    hab mal ne steuerliche Frage zum Einzelunternehmen:
    Wenn ich jetzt angenommen, Handelsware (hypotetisch: Playstation 2) für 100,00 € einkaufe, und dann für 140,00 € verkaufe, muss ich dann nur die 40 € mit 19 % versteuern,
    Nein, die 140,- natürlich. Das ist ja dein Umsatz. Die 19% aus den 100,- ziehst du aber im Gegenzug als Vorsteuer, d.h. du minderst deine Umsatzsteuerschuld und führst nur die verbleibende Differenz an das FA ab.

    oder ist da noch was anderes?
    Umsatzsteuerlich war's da, aber:

    Davon getrennt kommt natürlich die Einkommensteuer auf dein (gesamtes) Einkommen dazu und ab 24.500,- Euro Gewinn die Gewerbesteuer (die aber zum Teil mit der Einkommensteuer verrechnet wird).

    copy

  3. #3
    TP-Junior shuttle222333 macht alles soweit korrekt
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    also sprich mit einer wären das:

    Vorsteuer: 100,00 € daraus 19 %: 19,00 €
    Umsatzsteuer: 40,00 € daraus 19 %: 7,60 €
    Das heißt ich muss 11,40 € an das Finanzamt bezahlen.
    sehe ich das richtig?
    Wie hoch ist die Einkommenssteuer?
    hab grade den da gefunden:
    https://www.abgabenrechner.de/ekst/?
    ist das dann korrekt, das ich 7834,00 € als "Freibetrag" sehen kann?

  4. #4
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    Vorsteuer: 100,00 € daraus 19 %: 19,00 €
    Umsatzsteuer: 40,00 € daraus 19 %: 7,60 €
    Nein, von 140 Euro, da das der Verkaufspreis ist. Das hat Copy dir schon geschrieben.
    In deinem angenommenen Fall wuerdest du etwas vom FA bekommen.

    ist das dann korrekt, das ich 7834,00 € als "Freibetrag" sehen kann?
    Ja.
    Gruss Guin
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  5. #5
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    Zitat Zitat von shuttle222333 Beitrag anzeigen
    ist das dann korrekt, das ich 7834,00 € als "Freibetrag" sehen kann?
    Ja, aber für dein _gesamtes_ Einkommen, nicht nur für das, was du aus dem Gewerbe erzielst. Erst ab dem nächsten Euro wird das versteuert.

    copy

  6. #6
    TP-Junior shuttle222333 macht alles soweit korrekt
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    axo von der umsatzsteuer 140 € und dann verrechnen?
    hmm k, soweit verstanden
    dann bedanke ich mich hier bei euch mal und wünsche noch nen schönen abend
    mfg

  7. #7
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    Zitat Zitat von shuttle222333 Beitrag anzeigen
    axo von der umsatzsteuer 140 € und dann verrechnen?
    Wie bitte?

    hmm k, soweit verstanden
    Ich nicht.

    copy

  8. #8
    TP-Junior shuttle222333 macht alles soweit korrekt
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    naja nach guin:

    100,00 € als Vorsteuer: 19,00 €
    140,00 € als Umsatzsteuer: 26,60 €
    da ich ja vom FA nach guin noch was bekommen muss:
    19,00 (Vorsteuer) - 26,60 (Umsatzsteuer) = - 7,60 € sprich ich sollte vom FA noch 7,60 € erhalten
    ists diesmal richtig?

  9. #9
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    Nein, nach deinem angenommenen Senario haettest du was bekommen.

    Du musst doch auch deinem Umsatz Umsatzsteuer zahlen und nicht auf deinen Einkauf.
    Gruss Guin
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  10. #10
    TP-Junior shuttle222333 macht alles soweit korrekt
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    kannst du das bitte mal anhand meines szenarios berechnen?

  11. #11
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    Du zahlst 7,60 Euro ans FA
    Gruss Guin
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  12. #12
    TP-Junior shuttle222333 macht alles soweit korrekt
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    ahh na dann, ist das auch so wenn ich die ware jetzt von einer privatperson kaufe?
    danke jedenfalls

  13. #13
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    ...das ist 7. Klasse Mathematik...

    Einkauf
    100€ Bruttobetrag > 100€ = 119% (Nettobetrag plus 19% USt) > 100€ / 119 * 19 = 15,97€ enthaltene USt (=gezahlte Vorsteuer).

    Verkauf
    140€ Bruttobetrag > 140€ = 119% > 140€ / 119 * 19 = 22,35€ enthaltene USt (=eingenommene Umsatzsteuer)

    Beides gegeneinander gerechnet ergibt eine Steuerschuld von 6,38€, d.h. diese Summe schuldest du dem Finanzamt.

    //Nachtrag: Ich gehe von 100€ bzw. 140€ brutto aus, ihr vom Nettobetrag, daher die unterschiedlichen Ergebnisse.

    Anstatt zu klagen was ihr wollt, solltet ihr dankbar sein, dass ihr nicht all das bekommt, was ihr verdient
    ------------------------------------------
    Virtuelle Babyparty
    ------------------------------------------
    ich will mehr grüne kästchen!


  14. #14
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    Wenn der Verkaeufer keine Umstatzsteuer ausweist, kannst du diese natuerlich auch nicht dem FA gegenueber angeben. Also keine Erstattung.

    EDIT

    Danke mogidala fuer die Korrektur
    Gruss Guin
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  15. #15
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    Zitat Zitat von shuttle222333 Beitrag anzeigen
    ahh na dann, ist das auch so wenn ich die ware jetzt von einer privatperson kaufe?
    dann kommt ggfs. die Differenzbesteuerung für dich in Betracht.

    Dort wird nur die Differenz zwischen Einkauf und Verkauf besteuert.

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