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Thema: GbR als Ehepaar / Gehaltsaufteilung?

  1. #1
    ttz
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    GbR als Ehepaar / Gehaltsaufteilung?

    Hallo!

    Meine Frau und ich sind beide in der Medienbranche selbständig. Nun würden wir gerne eine GbR gründen. Meine Frage hierzu ist folgende:
    Angenommen wir haben ein Geschäftskonto für die GbR, und ein gemeinsames Privates Konto. Wenn wir dann regelmäßig Privatentnahmen machen, wie definiert sich dann letztendlich, wer von uns wieviel verdient? Lässt sich dann ja gar nicht mehr trennen...
    Steuerlich sind wir gemeinsam veranlagt, da wäre es ja egal, aber es gibt einige andere Fälle, wo es sehr wichtig ist, wer wann wieviel verdient hat. (z.B. Erziehungsgeld, hier macht es große Unterschiede, wenn einer mehr oder weniger als der andere verdient.)
    Wäre es trennbar, wenn jeder sein eigenes Privat-Konto hat?

    Grüße,
    Tobi

  2. #2
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    Ihr braucht soweit ich weiss einen notariellen ? Gesellschaftervertrag, da sonst immer die gleichmässige Aufteilung greift. So stand es vor kurzem hier geschrieben....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Zitat Zitat von ttz Beitrag anzeigen
    Wäre es trennbar, wenn jeder sein eigenes Privat-Konto hat?
    "Über die gesetzlichen Regelungen zur Gewinnverteilung bei der GbR ist bei vielen Existenzgründern wenig bekannt. Es gilt nach bürgerlichem Gesetzbuch, dass jeder Gesellschafter einen Anspruch auf einen gleichen Anteil am Gewinn oder Verlust hat. Dabei spielt es keinerlei Rolle, wie hoch der Beitrag des Gesellschafters am Unternehmen ist. Das kann schnell zu Problemen führen; insbesondere dann, wenn der Einsatz an Geld und Zeit der Gründer stark voneinander abweicht.

    Wer abweichende Regeln vereinbaren will, kann dies per Gesellschaftsvertrag regeln. Hierfür ist dringend zu empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen. (...)"

    http://www.experten-tricks.de/gbr-gr...en-rechts/356/

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  4. #4
    ttz
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    Danke für die Infos. Ich kenne allerdings einen Kollegen, bei dessen GbR es eben nicht so ist, jeder bekommt genau so viel, wie er Anteil am Gewinn hat. So sollte es ja eigentlich auch sein. Und bei denen funktioniert das schon seit Jahren so...

  5. #5
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    Nun, wenn sich nicht gestritten wird ist doch auch alles okay. Wo kein Kläger auch kein Richter. Da kann der eine 70% bekommen, der ander 30 - alles bestens, wenn die sich vertragen.
    Aber... wenn es um staatliche Unterstützung geht, guckt vielleicht auch mal jemand genauer hin und wenn er sich auskennt sagt er u.U. "der Ehefrau steht aber die Hälfte zu und nicht nur wie angegeben 20%"....
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  6. #6
    ttz
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    hm ja.. das klingt schon logisch. Aber schon bisschen ungeschickt, dass man das nicht (auch offiziell) flexibel handhaben kann. In unserem Fall würde das ggf. bedeuten, dass eine GbR aus diesem Grund nicht in Frage käme, weil wir dann bei manchen staatl. Unterstützungen (z.B. Erziehungsgeld) viel schlechter da stehen würden als jetzt...

  7. #7
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    Und was spricht jetzt für euch gegen einen Gesellschaftervertrag um es wasserdicht zu machen?
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  8. #8
    ttz
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    Gute Frage, eigentlich nix ;-) die Frage ist, kann man in so einem Vertrag prozentuale Zahlen angeben oder müssen es feste Beträge sein? Die Einnahmen schwanken bei uns halt sehr, deshalb könnte man keine festen "Gehälter" angeben, wenn dann nur prozentuale Anteile. Geht das denn?

  9. #9
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    Soweit ich weiss wird da eben festgelegt wie der Gewinn verteilt wird. Das der bei Selbständigen durchaus schwankt ist ja normal.
    Muss man speziell beim Elterngeld nicht sowieso seine Einkünfte durch die Steuererklärung nachweisen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  10. #10
    ttz
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    ja, das muss man schon, aber gerade beim Elterngeld machts meines wissens große Unterschiede, wenn die Frau viel verdient und der Mann wenig (oder umgekehrt). Deswegen wäre es für uns ja wichtig, das dementsprechend festlegen zu können.

  11. #11
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    Zitat Zitat von ttz Beitrag anzeigen
    ja, das muss man schon, aber gerade beim Elterngeld machts meines wissens große Unterschiede, wenn die Frau viel verdient und der Mann wenig (oder umgekehrt). Deswegen wäre es für uns ja wichtig, das dementsprechend festlegen zu können.
    Ja, könnt ihr ja - per Gesellschaftsvertrag.

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  12. #12
    ttz
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    ja, denke auch, dass das so Sinn macht.

    Aber wahrscheinlich werden wir dann zwei getrennte privat-Konten brauchen, sonst lässt sich bei den Entnahmen garnicht definieren wem welche Zahlung gilt...

  13. #13
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    Hmmm, ich denke für die "Zwischenauszahlungen" ist das doch "relativ" egal, sollte imho ein gemeinsames Konto reichen. Wenn ihr am Jahresende die Gewinnermittlung für die GbR macht, müsst ihr dann nur gucken das jeder seinen entsprechenden Anteil bei sich in die Ek-St-Erklärung einträgt.
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  14. #14
    ttz
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    Ja stimmt, das könnte so gehen. Muss sowieso bald zum Steuerberater, werd den dann auch nochmal fragen.

    Danke für die ganzen Infos!

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