Nein, das ist nicht möglich. Sein Gewerbe ist/war sein Gewerbe und hierfür muss er eine Gewinnermittlung beim Finanzamt einreichen. In seiner Einkommensteuererklärung kann dieser Verlust dann verrechnet/vorgetragen werden.
Ja, das ist möglich. Die Ausgaben die vor der Gewerbeanmeldung und der eigentlichen Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit anfallen nennt man vorweggenommene Betriebsausgaben.
Gruß,
Matthias

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