Im Prinzip ja.
Dann kläre das als erstes mit deinem Ausbildungsbetrieb.Ich möchte Dienstleistungen anbieten, Leider weis ich nicht ob ich dieses darf da ich:
A. Azubi bin
Dann kommt es darauf an, was du machen willst. Aufgrund derart vager Infos kann man keine Antwort geben.B. Beruflich nicht diesen Zweig erlernt habe
Damit bist du volljährig.C. erst 19 Jahre alt bin
"Neber"? Kommst du aus Hessen?D. Darf ich neber meiner Arbeit auch eine zweite haben?Im Prinzip ja, aber kläre das mit deinem Ausbildungsbetrieb, es gibt Einschränkungen.
Hä? "Geschäftsstellen veruntreut werden"? Was meinst du mit "Geschäftsstellen" und was mit "veruntreut"? Veruntreuung ist ein Straftat, meinst du das?ja soweit ich weis wenn damit keine der anderen Geschäftsstellen veruntreut werden.
Versteuert wird immer dein Gesamteinkommen. Liegt da über dem Grundfreibetrag musst du Steuern zahlen. Und was meinst du mit "Grenze"?E. Muss ich Steuern für das Unternehmen zahlen, da der Gewinn nicht höher als max. 200€ im Monat sein wird?(Grenze)
Was? Das "Unternehmen"? Nirgends. Als Einzelunternehmer hast du kein Unternehmen, sondern bist das Unternehmen. Den Gewerbeschein, den du brauchst, wenn es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, bekommst du auf dem Gewerbeamt, das Finanzamt meldet sich von selbst.F. Wo lässt sich dieses Anmelden?
Lies bitte mal die FAQs hier im Forum.
Welche Gefahren bir_g_t was? Ganz allgemein bist du als Einzelunternehmer voll verantwortlich für das, was du tust oder unterlässt. Du haftest mit deinem gesamten Vermögen.G. Welche Gefahren birkt es?
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Im Prinzip ja, aber kläre das mit deinem Ausbildungsbetrieb, es gibt Einschränkungen.
