Hallo,
ich bin seit gut 1,5 Jahren Einzelunternehmer und möchte in naher Zukunft mein Geschäftsfeld erweitern. In diesem ist es aber nicht "üblich" mit Vor und Nachnamen aufzutreten.

Aus diesem Grund überlege ich die Rechtsform des "einfachen" Einzelunternehmen zu wechseln, um nach einem Handelsregistereintrag auch unter einem Phantasie-Firmennamen auftreten zu können.

Folgende Möglichkeiten und Probleme sehe ich:

Da wäre als Variante 1, die Eintragung ins Handelsregister und sich fortwährend mit Firmenname e.K. zu bezeichenen. Dadurch würde sich wahrscheinlich vom Aufwand her am wenigsten ändern.

Allerdings gefällt mir die e.K. Bezeichnung nicht sonderlich (rein vom Klangbild).

Variante 2, eine KG zu gründen. Doch hier kommen die Fragen auf. Ich wäre der Komplementär. Eine zweite Person der Kommanditist. Dieser ist allerdings in einem normalen Arbeitsverhältnis angestellt. Aus meinen bisherigen Recherchen ging hervor, dass auch der Kommanditist und auch wenn er nichts für die Firma tut, Gesellschafter und somit selbständig ist.

Ist das so richtig? Wie verhält sich das mit seiner Krankenkasse? Gibt es da Freigrenzen die er aus "selbständiger Arbeit", in dem Fall rein aus der Gewinnausschüttung anhand seiner Einlage, verdienen darf ohne dass es Probleme mit Krankenkasse oder seinem jetzigen Arbeitgeber geben kann ?

Zweite Frage bei der ich unterschiedliche Antworten gefunden habe. Ist es richtig, dass der Kommanditist gar nicht namentlich im Handelsregister genannt wird/werden muss, sondern nur die Höhe seiner Einlage?

Variante 3, eine UG (haftungsbeschränkt) zu gründen. Dies ginge ja auch mit einer Person, bringt allerdings den größten Aufwand mit sich. Bilanzierungspflicht bestände ja auch bei der KG (beim e.K. gibt es ja soweit ich weiß eine Gewinnschwelle von 50000€ unter der EÜR ausreicht) aber das traue ich mir zu. (Ich muss dazu sagen, dass das Gewerbe neben dem Studium betrieben wird und Umsätze nicht ins unermesslcihe gehen )

Hier würden nun grundsätzlich Gewerbe- und Körperschaftssteuern anfallen und die Veröffentlichung eines jährlichen Geschäftsberichtes. Was Kostet die Veröffentlichung in etwa?

Gäbe es für die Variante UG bzw. bei den anderen beiden noch nicht beachtete Hürden? Was die Anmeldung mit Gesellschaftsvertrag und Handelsregistereintragung betrifft bin ich denke ich ganz gut informiert.


Vielen Dank im Vorraus an diejenigen die meine Fragen beantworten

Gruß Danny