Ja kann man... die Beschäftigung eines Fremdgeschäftsführers ist nicht abhängig von der Anzahl der Gesellschafter (> 1)
Nachteilig ist es grds. erst einmal nicht. Es drängt sich aber die Frage auf, wieso der Gesellschafter es nicht selber macht. GGfs. können die dahinter erkennbaren Gründe selbst nachteilig sein (z.B. ein "verbrannter" Unternehmer lässt mit neuem Kapital seine Frau eine GmbH gründen, in der er Geschäftsführer ist. Gesellschafterstellung will er wg. seiner Schulden vermeiden).

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