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Thema: Geschäftsführer bei Ein-Personen-GmbH

  1. #1
    TP-Senior
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    Geschäftsführer bei Ein-Personen-GmbH

    Hallo,

    aus reinem Interesse folgende Frage:

    MUSS der Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH zwingend der alleinige Gesellschafter sein oder kann man auch eine GmbH gründen und als Geschäftsführer jemand "fremden" anstellen?

    Habe bis jetzt immer nur die Variante des geschäftsführenden Gesellschafters gefunden.
    Was würde aber gegn einen fremden Geschäftsführer sprechen?


    Gruss

    kein Nick
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  2. #2
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Ja kann man... die Beschäftigung eines Fremdgeschäftsführers ist nicht abhängig von der Anzahl der Gesellschafter (> 1)

    Nachteilig ist es grds. erst einmal nicht. Es drängt sich aber die Frage auf, wieso der Gesellschafter es nicht selber macht. GGfs. können die dahinter erkennbaren Gründe selbst nachteilig sein (z.B. ein "verbrannter" Unternehmer lässt mit neuem Kapital seine Frau eine GmbH gründen, in der er Geschäftsführer ist. Gesellschafterstellung will er wg. seiner Schulden vermeiden).

  3. #3
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Ja kann man... die Beschäftigung eines Fremdgeschäftsführers ist nicht abhängig von der Anzahl der Gesellschafter (> 1)

    Nachteilig ist es grds. erst einmal nicht. Es drängt sich aber die Frage auf, wieso der Gesellschafter es nicht selber macht. GGfs. können die dahinter erkennbaren Gründe selbst nachteilig sein (z.B. ein "verbrannter" Unternehmer lässt mit neuem Kapital seine Frau eine GmbH gründen, in der er Geschäftsführer ist. Gesellschafterstellung will er wg. seiner Schulden vermeiden).
    Klar sowas kommt schon etwas suspekt rüber.
    Aber wäre dies ein Grund für das Registergericht die GmbH nicht einzutragen?!

    Aber mal angenommen, ich gründe eine GmbH und bestelle meine Frau als Geschäftsführerin.
    Gründe dafür wären für mich jetzt in erster Linie die soziale Absicherung (KV, AV, RV etc) meiner Frau.
    Für mich als Gesellschafter wäre es eine reine Kapital-Investition.

    Wie würdest Du das sehen?

    Gruss

    kein_Nick
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  4. #4
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Das Registergericht hat damit keine Probleme.

    Ich würde mich natürl. fragen, wieso du sie nicht direkt anstellst (Einzelunternehmer), sondern Geld über das Konstrukt GmbH verbläst...

  5. #5
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Das Registergericht hat damit keine Probleme.

    Ich würde mich natürl. fragen, wieso du sie nicht direkt anstellst (Einzelunternehmer), sondern Geld über das Konstrukt GmbH verbläst...
    Naja, ich habe das Ganze als Nebentätigkeit bei meinem Arbeitgeber angemeldet.
    Ich habe einen Online-Shop und Ladengeschäft und dazu 2 Angestellte.
    Das Ganze wächst mir aber langsam über den Kopf, also von der Arbeitsbelastung her, sodass mein AG vielleicht irgendwann mal auf die Idee kommt und mir die Nebentätigkeit versagt.
    Da ich aber nicht möchte, dass meine Frau aus der o.g. sozialen Absicherung rausfällt (ist ja doch recht schwierig da evtl. mal wieder reinzukommen), mache ich mir halt Gedanken dahingehend.

    Es sind im Moment aber halt nur Überlegungen.
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  6. #6
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    nun ja, wieso bist du scharf darauf, in die RV einzuzahlen?

    wieso braucht deine Frau eine AV, wenn sie bei dir beschäftigt ist?

    Bei einem realistischen Gehalt wäre sie idR. (!) in einer privaten KV besser aufgehoben. Freiwillige KV finde ich eher zu teuer...

    Es ist schon ungewöhnlich, dass jemand, der hauptberuflich einer unselbständigen Beschäftigung nachgeht, zwei Angestellte hat.

    Ich würde da als dein Chef nachhaken...

  7. #7
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    Und evtl. kommt die KV auch mal auf den Trichter...
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    Es ist schon ungewöhnlich, dass jemand, der hauptberuflich einer unselbständigen Beschäftigung nachgeht, zwei Angestellte hat.

    Ich würde da als dein Chef nachhaken...


    Das ist schon ok und abgeklärt, darf halt nur einen gewissen zeitlichen Rahmen nicht überschreiten.

    @dorintia
    Die KV hat alles geprüft und für gut befunden. Und ich bin eh privat versichert.
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  9. #9
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    also, ich denke schon, dass es machbar wäre...

    Wenn deine Frau Geschäftsführerin werden soll um in der KV & RV zu bleiben, dann lass dir das von der RV bestätigen (Statusfeststellungsverfahren). Denn eine GF hat keinen Arbeitsvertrag, nur wenn er einem AN gleichgestellt ist, unterliegt er der SV-pflicht. Gerade bei Familienangehörigen und insbesondere, wenn diese noch anderweitig vollzeitbeschäftigt sind, riecht das nach Missbrauch.

    Darüber hinaus bringt eine GmbH einiges an Mehrkosten mit sich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das rechnet.

    Daher empfehle ich dir dringend einen StB!

  10. #10
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen

    Darüber hinaus bringt eine GmbH einiges an Mehrkosten mit sich. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich das rechnet.
    Die Mehrkosten sind mir bekannt, allein schon das Bilanzieren schreckt etwas ab und hinzu kommen natürlich die wegfallenden Steuerfreibeträge, anfallende Kapitalertragssteuer etc.

    Wie gesagt, es sind nur Überlegungen. Und ich glaube fast, das die nachteile überwiegen würden.
    Nur muss man sich ja schon über alle Möglichkeiten informieren.

    Danke!
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  11. #11
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    Warum würde denn für deine Fraue keine private Absicherung in Frage kommen?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
    TP-Senior
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Warum würde denn für deine Fraue keine private Absicherung in Frage kommen?
    Naja, ich habe es bei meiner Mutter erlebt, wie kompliziert und fast unmöglich es ist, wenn man von der Privaten zurück in die Gesetzliche will/muss.

    Sicherlich ist man m.E.n. in der Privaten besser aufgehoben, aber sie kostet auch mehr als die gesetzliche Versicherung.
    Eine private Altersvorsorge ist natürlich besser, wenn ich überlege was man bei einer privaten RV bekommen würde mit den gleichen Beiträgen.

    Aber es schreckt irgendwie einfach alles ab!
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  13. #13
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    nun ja, bei knapp 40% zusätzlicher Belastung würde ich mir das überlegen. Das Geld verschwindet leider in irgendwelchen Töpfen.

    Und Zurückwechseln geht zwar nicht ohne weiteres, aber unmöglich ist es auch nicht.

    Deine Frau hat bei Eintritt in die Arbeitslosigkeit ein Wahlrecht bei der Agentur f. Arbeit (sofern an Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht)

    Wie sie dahin kommt, überlasse ich eurer Phantasie.

  14. #14
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    Zitat Zitat von fitheach Beitrag anzeigen
    nun ja, bei knapp 40% zusätzlicher Belastung würde ich mir das überlegen.
    Du meinst falls sie in die privaten Versicherungen wechselt? Oder?
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  15. #15
    TP-Insider Avatar von fitheach
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    Nö, mein ich nicht:

    14,9% KV
    1,95% PV
    19,9% RV
    2,80% AV
    0,41% Insolvenzumlage
    ?,??% Mutterschaftsumlage
    --------------------------
    39,96% gesamt

    z.B. brauchst du die RV, AV Uml. wirklich? Langfristig stellt Ihr Euch besser und kurzfristig braucht Ihr es nicht, um liquide bleiben. (Immerhin verdienst du mehr 50.000 EUR im Jahr.)

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