hallo,
es geht um die frage ob bei der tätigkeit, einen onlineshop bzw. warenhandel (auch mit eBay) zu führen, zum Gewerbebetrieb oder zum selbstständigen Tätigkeit zugeordnet wird?
wer hat erfahrung damit?
mfg
ok alles klar, thx.
Hallo Nabonid,
bedenke auch, dass nicht nur der direkte Handel mit Waren eine gewerbliche Tätigkeit darstellt, sondern auch Provisionsgeschäfte (also wenn du für andere einen Handel einfädelst).
Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiberufler findest du HIER!
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