Wenn Sie die Ware produziert ist sie gewerblich tätig. Als "freier Mitarbeiter" nur für einen AG, in dem für Dich, ist Scheinselbsständigkeit.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist die Anstellung als 400-Euro-Mini-Job.
Hallo!
Nachdem ich so oft bei Recherchen zu allen möglichen Problemen im Bereich Selbstständigkeit hier gelandet bin, hab ich mich heute registriert, um mal zur Abwechslung nicht nur mitzulesen, sondern eine Frage zu stellen.
Das ganze ist (für mich zumindest) ziemlich kompliziert, aber ich geb zu das ich bei solchen Themen schnell überfordert bin.
Meine Freundinn stellt Kosmetikprodukte her und vertreibt sie selber über mehrere Onlineshops und auf Märkten. Bisher lief das eher hobbymässig als Kleingewerbe. Das ganze läuft "richtig", also laut Kosmetikverordnung so wie es sein muss: Mit Sicherheitsbewertungen, Zertifikaten, etc pp.
Nun mussten wir das Gewerbe auf mich "umschreiben", das hatte mehrere Gründe. Unter anderem versicherungstechnische - da bisher die Verdienstgrenze nicht überschritten wurde war der ganze Kram unangetastet. Ebenso Witwenrente. Dann kommen noch ein paar andere Sachen, aber da will ich garnicht genauer drauf eingehen, da ich nicht glaube dass das für meine Frage wichtig ist. nur soviel, dass diese Umstände dazu geführt haben das wir nun das Gewerbe auf mich schreiben mussten.
Nun entsteht dadurch u.a. das Problem das die Sicherheitsbewertungen und Zertifikate auf ihren Namen laufen. Das lässt sich evtl. durch "Umschreiben" der Dinger erledigen.
Momentan stehen wir nun vor der Frage wie wir die Zusammenarbeit/Mitarbeit regeln. Ich bin der Gewerbetragende, aber sie ist weiterhin der Hersteller. Da das ganze nicht wirklich Ausmasse hat das man davon im Luxus leben kann, sondern eher so grade auf der Grenze schlingert, würde ich jetzt ungerne weitere finanzielle Belastungen ins Boot holen indem ich sie als Angestellten einstelle. Dazu kommt noch das es mir vor den Formalitäten die das mit sich bringen würde graust.
Ausserdem wollen wir darauf achten das ihre bisherigen Leistungen (Versicherung - wird über die Witwenrente gedeckt) weiter so laufen können, da diese sonst zusätzlichen finanziellen Belastungen auch wieder so stark ins Gewicht fallen würden das die ganze Aktion nicht mehr wirklich tragbar wäre (im Moment zumindest).
Stichwort GbR - fällt soweit ich das richtig verstanden habe schonmal flach, weil ich mit Waren handle? (bzw. ist in Verkehr Bringen von slelbbst produzierter Ware ein "Handel" im juristischen Sinne?)
Dann bin ich eben drauf gestossen das ich sie theoretisch als freien Mitarbeiter "einstellen" könnte, da aber die Gefahr besteht dass das ganze als Scheinselbstständigkeit angesehen wird. Und da steck ich nun etwas fest, da mir nicht ganz klar ist wo da genau der Unterschied ist.
Wenn Sie die Ware produziert und ich sie "in Verkehr bringe", besteht da die Möglichkeit das sie diese Tätigkeit als freier Mitarbeiter in meinem Gewerbe tut?
Ich fürchte das ist alles etwas wirr formuliert, ich hoffe aber meine Frage ist einigermassen klar. Vielleicht kann ich es noch vereinfachen: Was für Möglichkeiten haben wir nun zusammen dieses Gewerbe zu betreiben, ohne dabei auf eine Rechtsform umzusteigen die um ein Vielfaches komplizerter ist als ein normales Gewerbe. Denn wie vielleicht zu erkennen ist, ist für mich schon diese Rechtsform sehr fordernd. =)
*Um es vorwegzunehmen: Es geht mir nicht darum mit irgendwelchen Tricks an Steuer und Justiz vorbei zu manövrieren, sondern darum den "einfachsten", bzw. den finanziell am weingsten belastenden Weg zu finden, denn momentan ist dies unser einziges Einkommen, was auch so bleiben soll, aber gerne noch etwas ertragbringeder werden kann.
MfG
Hal
Wenn Sie die Ware produziert ist sie gewerblich tätig. Als "freier Mitarbeiter" nur für einen AG, in dem für Dich, ist Scheinselbsständigkeit.
Die einzige Möglichkeit die ich sehe ist die Anstellung als 400-Euro-Mini-Job.
Das ist an sich schon sehr fragwürdig und verträgt sich auch nicht mit deinem Statement am Schluss:
Das Gewerbe hat auf denjenigen angemeldet zu sein, der es betreibt. Und wenn deine Freundin weiterhin die Ware herstellt und in Umlauf bringt, ist sie auch weiter gewerblich tätig. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass du jetzt auch ein Gewerbe angemeldet hast.Es geht mir nicht darum mit irgendwelchen Tricks an Steuer und Justiz vorbei zu manövrieren, sondern darum den "einfachsten", bzw. den finanziell am weingsten belastenden Weg zu finden, (...)
Was denkst du denn, dass das eine mit dem anderen zu tun habe?Stichwort GbR - fällt soweit ich das richtig verstanden habe schonmal flach, weil ich mit Waren handle?
Der Unterschied zwischen 'was' und 'was'?Dann bin ich eben drauf gestossen das ich sie theoretisch als freien Mitarbeiter "einstellen" könnte, da aber die Gefahr besteht dass das ganze als Scheinselbstständigkeit angesehen wird. Und da steck ich nun etwas fest, da mir nicht ganz klar ist wo da genau der Unterschied ist.
'Freier Mitarbeiter' ist kein rechtlich relevanter Begriff - was genau stellst du dir denn unter 'freier Mitarbeiter' vor? Falls du damit 'freiberuflich' meinst: nein, das hat mit einer freiberuflichen Tätigkeit nichts zu tun.Wenn Sie die Ware produziert und ich sie "in Verkehr bringe", besteht da die Möglichkeit das sie diese Tätigkeit als freier Mitarbeiter in meinem Gewerbe tut?
Ich fürchte, das ist nicht nur formulierungstechnisch so, sondern auch rechtlich eine ziemlich windige Angelegenheit ...Ich fürchte das ist alles etwas wirr formuliert,
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