Was heisst "in etwa gleich"? "Freelancer" ist kein rechtlich relevanter Begriff; Freiberufler können zugleich auch gewerblich tätig sein, es kommt aber auf die strikte Trennung beider Tätigkeiten an, sonst 'infiziert' die gewerbliche die freiberufliche Tätigkeit.
Wenn "in etwa gleich" bedeutet, dass ähnliche Tätigkeiten einmal gewerblich und einmal freiberuflich ausgeübt werden sollen, wäre ich da verdammt vorsichtig bzw. würde das unterlassen.
Oder liegt hier nur Verwirrung über die Eigenschaften einer GbR vor? Wenn sich zwei Freiberufler in Form einer GbR zusammentun, ist das eben auch eine GbR, GbR ist nicht gleichbedeutend mit gewerblich ...
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