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Thema: Gewerbe anmelden, aber in welcher Form?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Aachen
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    1

    Smile Gewerbe anmelden, aber in welcher Form?

    Hallo zusammen,

    ich habe ein paar Fragen und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
    Folgendes: In meiner Freizeit stelle ich Schmuck her und ich mache auch Grußkarten jeglicher Art aus Fotos, die ich selbst geschossen und dann mit Sprüchen versehen und bearbeitet habe. Diese Sachen möchte ich verkaufen und das natürlich legal. Ich welcher Form kann ich da Gewerbe anmelden?

    Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit und mein Mann ist selbständig.
    Wäre es nun besser, ich melde das über meinen Mann an, oder melde ich besser auf meinen Namen Kleingewerbe an, oder was ist da am steuerlich besten?

    Vielen Dank schon mal im Voraus,

    chrissel1906

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von chrissel1906 Beitrag anzeigen
    Ich welcher Form kann ich da Gewerbe anmelden?
    Es gibt da keine verschiedenen Formen - du meldest ein Gewerbe an, fertig.

    Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit und mein Mann ist selbständig.
    Wäre es nun besser, ich melde das über meinen Mann an,
    Das Gewerbe muss derjenige anmelden, der es betreibt.

    oder melde ich besser auf meinen Namen Kleingewerbe an,
    Die KU-Regelung hat mit der Gewerbeanmeldung nichts zu tun, die ist ausschließlich umsatzsteuerlich relevant. Die FAQ dazu: http://www.traum-projekt.com/forum/1...ternehmer.html

    oder was ist da am steuerlich besten?
    Definiere "am besten". Wenn du das Gewerbe betreibst, musst du es anmelden.

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  3. #3
    TP-Junior
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    18
    Auf wen du es am besten anmelden solltest ist eine Frage die du eurem Steuerberater stellen solltest.

    Ansonsten anmelden loslegen. Und bloß keine 25 Euro für einen Ausdruck der Gewerbeanmeldung bezahlen. Wenn du die später mal brauchst kannst se dir immer noch holen. Im Normalfall braucht man sie nämlich nicht und wird so auch nicht abgezockt!

  4. #4
    TP-Junior Avatar von Gründerhelfer
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    23
    Falls Elternzeit gleich Elterngeldzeit bedeutet ist zu beachten das die per Gesetz definierte Arbeitszeit von max. 30 h pro Woche nicht überschritten wird (Beispielsweise 10 h pro Woche angeben). Zusätzlich werden Gewinne (falls vorhanden) auf das Elterngeld angerechnet.

    Gruss Gründerhelfer

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