Was für einen "Teil" willst du denn wo herausnehmen?
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die Frage?
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Hallo.
Ich bin grade dabei ne Firma aufzubauen. Anfangs als Einzelunternehmen als Nebenerwerbsgewerbe.
Und das mit einer relativ breiten Palette an Geschäftsfeldern.
Ich habe aber schon einen längerfristigen Geschäftsplan.
Sobald die Geschäftstätigkeit eine gewisse Grenze überschreitet, wollte ich einen Teil aus der Einzelunternehmung heraus nehmen (das anvisierte Hauptgeschäftsfeld) und als UG weiter führen und mich dann da drauf konzentrieren.
Die ganzen praktischen Sachen, also alles was mit dem Verkauf meiner körperlichen Arbeitskraft zu tun hat, ist nur als Übergangslösung geplant, und sollen später wegfallen bzw stark eingeschränkt werden, wenn ich zum eigentlichen Geschäft über gehe. Für das was ich eigentlich vor habe, fehlt aber noch das Kapital und die Infrastruktur, was im Rahmen der Einzelunternehmung geschaffen werden soll.
Das geplante Geschäftsfeld wird in der Einzelunternehmung auch schon abgedeckt, aber es ist noch viel dabei, was später so nicht weiter gemacht werden soll.
Bei ner Einzelunternehmung ist Privat und Firmenvermögen "ein Topf" und man kann mit dem Geschäft auch mal Minus machen, ohne dass die Firma gleich Insolvent ist. Bei ner UG ist viel schneller die Insolvenz da wenn das Firmenkapital weg ist.
Ne UG kann man zwar rein rechtlich schon mit 1 Euro Stammkapital gründen, aber mit dem Kauf von 2 Briefmarken wär der Laden schon Insolvent.
Bringt also gar nix.
Wäre das so machbar wie ich es vor habe, also zu gegebener Zeit die Überführung einer Einzelunternehmung in eine UG oder müsste ich die UG dann als Firmenneugründung machen?
Grüße.
Was für einen "Teil" willst du denn wo herausnehmen?
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Hallo.
Danke für die Antwort.
Aufgrund des von dir geposteten Links und weiterer Recherchen ist die Frage beantwortet: Es geht nicht.
Dann muss ich mein internes Konzept ändern. In dem dann zu gegebener Zeit einfach ne UG als Neugründung gemacht wird, und ich die Geschäftstätigkeit dann Stück für Stück auf die UG verlagere.
Meines Erachtens ist dies möglich...
Du kannst eine UG gründen und diese mit deinem Einzelunternehmen verschmelzen.
Das ist allerdings den Aufwand nicht wert.
Lass dich mal vernünftig beraten, denn m.E. macht es mehr Sinn, direkt eine UG (wenn überhaupt!) zu gründen, die das Hauptaufgabengebiet abdeckt. Die laufenden Kosten kannst du deiner UG z.B. einen Kredit geben o.ä. und für die Nebenaufgaben hast du weiterhin dein Einzelunternehmen.
VG fith.
Hallo,
das geht indirekt. Du kannst das Einzelgewerbe als e.K. ins Handelsregister eintragen, paar Tage laufen lassen und dann eine Umwandlung in UG machen. Zu beachten ist, das du dann für e.K. eine Eröffnungsbilanz und für UG eine Übergabebilanz brauchst und höhere Notar und Registergebühren anfallen. Ob es den Aufwand wert ist ist die Frage.
Einzelgewerbe ohne HR Eintrag kann meiner Meinung nach nicht direkt in UG gewandelt oder verschmolzen werden, da das eine eine natürliche und das andere eine juristische Person ist. Das ist nicht kompatibel.
Die andere Möglichkeit währe Teile aus dem Einzelgewerbe an die UG zu verkaufen. Da stellt sich die Frage was du genau mitnehmen willst? Gegenstände können verkauft werden. Kunden z.B. nicht. Des weiteren sollte man sowas steuerlich durchrechnen ob ein Verkauf sinnvoll ist, oder ob es nicht zu einem Anstieg der Steuern führt.
Gruß Neffe
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