kommt drauf an. Als Einzelunternehmer wird der Gewinn den restlichen Einkünften hinzugerechnet und unterliegt dem progressiven Einkommensteuersatz, während bei Körperschaften 15 % Körperschaftsteuer und 25 % Kapitalertragsteuer auf Ausschüttungen anfallen. Also pauschale Beträge. Dann gibt es noch Unterschiede bei der GewSt und und und und und. Es kommt halt auf den Einzelfall an. Was sagt denn dein Steuerberater zu der Frage?Ist dieser Eindruck richtig und die GMBH ist unter dem Strich höher steuerlich belastet, oder ist die steuerliche Belastung bei allen Rechtsformen in etwa gleich?
Gruß
Sven

LinkBack URL
About LinkBacks
Zitieren

