Und zwar _deinen_ gewerblichen Account ...
Klar, denn du handelst hier über den Account, nicht deine Frau.Der große Nachteil besteht darin, dass ebay alle Rechnungen auf meinen Namen ausstellt und ebay unter keinen Umständen einen Account überträgt (auch nicht zwischen Ehepartnern). Dadurch gibt es natürlich Probleme, die Rechnungen als Aufwände anerkannt zu bekommen.
Das hättest du schon längst tun müssen.Da wir nun beide ab dem 1.1.2011 umsatzsteuerpflichtig sind, dachten wir daran, uns als GbR zusammen zu tun. Meine Fragen sind nun:
[LIST=1][*]Gehe ich richtig davon aus, dass ich mich auch als Gewerbetreibender anmelden muss
Ja.und wir dann den GbR Vertrag zwischen uns beiden Gewerbetreibenden machen?
Der Onlinehandel kann dann auf die GbR laufen.[*]Läuft der Onlinehandel dann wirlich auf unser beider Namen
Ja.oder hätte jeder immer noch sein eigenes Gewerbe innerhalb eines GbR-Daches?
Nein, nur für die GbR. Das eben künftig - wie das mit den Rechnungen laufen soll, die bisher angefallen sind, weiss ich nicht ...Der springende Punkt hierbei: Können wir mit dem GbR-Konstrukt dann definitiv die auf meinen Namen ausgestellten ebay-Rechnungen für den Onlineshop meiner Frau anerkannt zu bekommen?
Zunächst mal müsst Ihr die GbR beim Gewerbeamt anmelden! Erst dann kommt das FA. Ich würde angesichts des Umstandes, dass du bereits gewerblich handelst, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, mal einen Termin beim Steuerberater machen, der euch dabei hilft, das Ganze möglichst geschmeidig zu lösen.[*]Wie müssten wir dem FA die GbR mitteilen?
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