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Thema: Kleinunternehmen in GbR umwandeln

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Nov 2010
    Beiträge
    7

    Question Kleinunternehmen in GbR umwandeln

    Hallo liebe Experten,

    ich möchte mit meiner Frau zusammen eine GbR gründen und habe an Euch ein paar Fragen, bei deren Antworten ich mir nicht sicher bin.

    Zunächst mal der gegenwärtige Status:
    Ich bin Angestellter und seit neuestem Betreiber einer kleinen Photovoltaikanlage auf unserem Dach. Dafür musste ich zwar kein Gewerbe anmelden, aber bin umsatzsteuerpflichtig.

    Meine Frau hat sich mit einem Online-Shop 2008 selbständig gemacht und bisher als Kleinunternehmerin agiert. Dieses Jahr wird sie die 17500,- Umsatzgrenze deutlich überschreiten und ab dem 1.1.2011 auch umsatzsteuerpflichtig.

    Soweit so gut. Warum wir jetzt eine GbR gründen wollen: zum Geschäftserfolg meiner Frau trägt ein ebay-Shop mehr und mehr bei. Für diesen ebay-Shop haben wir meinen privaten ebay-Account genommen, der schon einige hundert positive Bewertungen aufwies. Diesen haben wir in einen geschäftlichen Account mit Shop umgewandelt. Der große Nachteil besteht darin, dass ebay alle Rechnungen auf meinen Namen ausstellt und ebay unter keinen Umständen einen Account überträgt (auch nicht zwischen Ehepartnern). Dadurch gibt es natürlich Probleme, die Rechnungen als Aufwände anerkannt zu bekommen.

    Da wir nun beide ab dem 1.1.2011 umsatzsteuerpflichtig sind, dachten wir daran, uns als GbR zusammen zu tun. Meine Fragen sind nun:
    1. Gehe ich richtig davon aus, dass ich mich auch als Gewerbetreibender anmelden muss und wir dann den GbR Vertrag zwischen uns beiden Gewerbetreibenden machen?
    2. Läuft der Onlinehandel dann wirlich auf unser beider Namen oder hätte jeder immer noch sein eigenes Gewerbe innerhalb eines GbR-Daches? Der springende Punkt hierbei: Können wir mit dem GbR-Konstrukt dann definitiv die auf meinen Namen ausgestellten ebay-Rechnungen für den Onlineshop meiner Frau anerkannt zu bekommen?
    3. Wie müssten wir dem FA die GbR mitteilen? Einfach einen neuen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung senden? Im Augenblick sind dort der Onlinehandel meiner Frau und mein Solaranlagenbetrieb registriert. Unter Punkt 2.7 gibt es eine Rubrik Umwandlung mit Name und Anschrift des vorherigen Unternehmens. Dort könnten wir dann den Onlinehandel eingeben... falls ich den Bogen richtig verstanden habe.


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!!!

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Newbie11 Beitrag anzeigen
    Soweit so gut. Warum wir jetzt eine GbR gründen wollen: zum Geschäftserfolg meiner Frau trägt ein ebay-Shop mehr und mehr bei. Für diesen ebay-Shop haben wir meinen privaten ebay-Account genommen, der schon einige hundert positive Bewertungen aufwies. Diesen haben wir in einen geschäftlichen Account mit Shop umgewandelt.
    Und zwar _deinen_ gewerblichen Account ...

    Der große Nachteil besteht darin, dass ebay alle Rechnungen auf meinen Namen ausstellt und ebay unter keinen Umständen einen Account überträgt (auch nicht zwischen Ehepartnern). Dadurch gibt es natürlich Probleme, die Rechnungen als Aufwände anerkannt zu bekommen.
    Klar, denn du handelst hier über den Account, nicht deine Frau.

    Da wir nun beide ab dem 1.1.2011 umsatzsteuerpflichtig sind, dachten wir daran, uns als GbR zusammen zu tun. Meine Fragen sind nun:
    [LIST=1][*]Gehe ich richtig davon aus, dass ich mich auch als Gewerbetreibender anmelden muss
    Das hättest du schon längst tun müssen.

    und wir dann den GbR Vertrag zwischen uns beiden Gewerbetreibenden machen?
    Ja.

    [*]Läuft der Onlinehandel dann wirlich auf unser beider Namen
    Der Onlinehandel kann dann auf die GbR laufen.

    oder hätte jeder immer noch sein eigenes Gewerbe innerhalb eines GbR-Daches?
    Ja.

    Der springende Punkt hierbei: Können wir mit dem GbR-Konstrukt dann definitiv die auf meinen Namen ausgestellten ebay-Rechnungen für den Onlineshop meiner Frau anerkannt zu bekommen?
    Nein, nur für die GbR. Das eben künftig - wie das mit den Rechnungen laufen soll, die bisher angefallen sind, weiss ich nicht ...

    [*]Wie müssten wir dem FA die GbR mitteilen?
    Zunächst mal müsst Ihr die GbR beim Gewerbeamt anmelden! Erst dann kommt das FA. Ich würde angesichts des Umstandes, dass du bereits gewerblich handelst, ohne ein Gewerbe angemeldet zu haben, mal einen Termin beim Steuerberater machen, der euch dabei hilft, das Ganze möglichst geschmeidig zu lösen.

    copy

  3. #3
    TP-Junior
    Registriert seit
    Nov 2010
    Beiträge
    7
    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen


    Nein, nur für die GbR. Das eben künftig - wie das mit den Rechnungen laufen soll, die bisher angefallen sind, weiss ich nicht ...
    Die bisherigen Rechnungen lassen wir eben außen vor. Das ist natürlich eine Einbuße, aber dafür sauber. ebay stellt Rechnungen aber meines Wissens nicht auf Firmen aus, sondern auf die Person, welcher der ebay-Account gehört. Das heißt dann, dass immer mein Name auf der Rechnung steht. Ich bin ab Januar Vertretungsberechtigter der GbR und damit wäre das dann ab nächstem Jahr sauber, right?

    Jetzt noch eine zusätzliche Frage... EÜR und USt: laufen die pro Gewerbe (also jeweils separat für Online-Handel und Photovoltaik) oder für die GbR? Und sind wir beide dann jeweils Besitzer von 50% beider Gewerbe (wenn so im GbR-Vertrag definiert)? Oder wäre das Verständnis richtig, dass es nur noch EIN Gewerbe, nämlich die GbR gibt, die eben zwei geschäftliche Tätigkeiten ausübt?

    EK-steuerlich sind wir gemeinsam veranlagt, so dass das dort wohl irrrelevant wäre..

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