Ich verstehe die Motivation nicht, weil ja gerade die USt beim Kauf der Anlage nicht ganz unerheblich ins Gewicht fällt.
Dein Gewerbeschein muss entsprechend umgeschrieben werden, deine Frau muss das Gewerbe anmelden, sagt dazu dass Ihr eine GbR gründet.1. Zum Betrieb der PV-Anlage ist eigentlich keine Gewerbeanmeldung nötig, sofern man es als Einzelperson macht. Wenn ich die Anlage nun als GbR betreiben möchte, muss dann die GbR eine Gewerbeanmeldung, meine Frau eine Gewerbeanmeldung und ich auch nochmals eine Gewerbeanmeldung tätigen?
Ja. Warum schreist du so?2. Für DIE GbR muss dann EINE EÜR gefertigt werden.
Nein.Die Gewinne / Verluste der GbR werden geteilt auf die Gesellschafter. Muss dann jeder wieder eine Extra-EÜR anfertigen, mit der er im Rahmen der Einkommenssteuererklärung seine Gewinne/Verluste erklärt
Ja, weil die GbR nicht als eigenes Einkommensteuersubjekt existiert und der Gewinn bei den Gesellschaftern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb versteuert wird.oder werden Diese einfach bei Gewinn / Verlust aus Gewerbebetrieb eingetragen und als Grundlage die EÜR der GbR begefügt?
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), was muss sollten wir beachten?!
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