Hallo Sabrina!
Das hängt stark davon ab, um was für eine Unternehmensform es sich jetzt handelt, denn ...
... das sagt ja noch nichts über die Rechtsform des Betriebs.Es handelt sich um einen Herstellungs- und Gastronomiebetrieb.
Selbst anstellen könnt Ihr euch de facto nicht, Geschaeftsfuehrer gibt es aber bei den verschiedensten Unternehmensarten von der UG bis zur AG.Mein Bruder und ich sollen dann beide die Geschaeftsfueherer des kompletten Betriebes werden. Da ist die Frage welche Rechtsform man am besten waehlt da wir uns dann sozusagen selber anstellen wollen.
Das kommt stark auf die Rechtsform des Unternehmens an und darauf, wofür im Zweifelsfall gehaftet werden muss. Die Frage ist so nicht zu beantworten.Wie sieht die Haftung aus?
Auch das kommt auf die Rechtsform an - beim Einzelunternehmen oder der GbR bspw. gibt es die strikte Trennung zwischen 'geschäftlich' und 'privat' gar nicht.Haftet dann der gesamte Betrieb auch z.B. bei privaten Schulden?
Im Grunde: Nein, gibt es nicht bzw. nur "sozusagen". Wenn Ihr (nur ein Beispiel!) gemeinsam eine GmbH gründen würdet und die alleinigen Gesellschafter wäret, wäre dies eine trotzdem eigene juristische Person, bei der Ihr angestellt seid.Oder waere es klueger die Bereiche (Gastronomie & Herstellung) zu trennen und jeder wird Geschaeftsfueherer seines "Bereiches". Gibt es auch da eine Rechtsform bei der man sich selber "anstellen" kann?
Was aber für euch sinnvoll ist, kann eigentlich nur jemand sagen, der genauen Einblick in das Unternehmen und auch die Zahlen hat - mein dringender Rat: Sucht euch professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater. Im Zweifel hat deine Mutter ja bereits einen. Deine Fragen übersteigen die Möglichkeiten eins Forums deutlich, zumal eine individuelle Rechts- und Steuerberatung hier auch verboten ist.
Auch die Industrie-und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern geben in solchen Übernahmefällen Hilfe.
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