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Thema: Uebernahme des Familienbetriebs, Aber wie?

  1. #1
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    Uebernahme des Familienbetriebs, Aber wie?

    Erstmal ein Hallo an alle hier,

    ich hoffe hier ein paar nuetzliche Tipps zu bekommen da ich in den naechsten 2-4 Jahren mit meinem Bruder zusammen in den Familienbetrieb meiner Eltern einsteigen werde. Vorerst werden wir im normalen Angestelltenverhaeltnis arbeiten. Doch irgendwann wird meine Mutter den Betrieb an uns uebergeben. Nun ist die Frage wie das am besten passiert.

    Es handelt sich um einen Herstellungs- und Gastronomiebetrieb.
    Mein Bruder und ich sollen dann beide die Geschaeftsfueherer des kompletten Betriebes werden. Da ist die Frage welche Rechtsform man am besten waehlt da wir uns dann sozusagen selber anstellen wollen. Wie sieht die Haftung aus? Haftet dann der gesamte Betrieb auch z.B. bei privaten Schulden?

    Oder waere es klueger die Bereiche (Gastronomie & Herstellung) zu trennen und jeder wird Geschaeftsfueherer seines "Bereiches". Gibt es auch da eine Rechtsform bei der man sich selber "anstellen" kann?

    Ich fange erst an mich in dieses Thema "reinzulesen" daher bin ich auch ueber Hinweise dankbar nach denen ich hier nicht explizit gefragt habe
    Und vielleicht kann mir jemand sagen ob und wo ich BWL Lern- oder Infoprogramme finde (gerade wegen Themen wie: Buchfuehrung, Steuern, Sozialversicherungen, Personalanmeldungen etc).

    Ich sag schonmal Danke und hoffe auf tolle Tipps

    Liebe Gruesse

    Sabrina

  2. #2
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    Hallo Sabrina!

    Zitat Zitat von Sabrina L. Beitrag anzeigen
    Doch irgendwann wird meine Mutter den Betrieb an uns uebergeben. Nun ist die Frage wie das am besten passiert.
    Das hängt stark davon ab, um was für eine Unternehmensform es sich jetzt handelt, denn ...

    Es handelt sich um einen Herstellungs- und Gastronomiebetrieb.
    ... das sagt ja noch nichts über die Rechtsform des Betriebs.

    Mein Bruder und ich sollen dann beide die Geschaeftsfueherer des kompletten Betriebes werden. Da ist die Frage welche Rechtsform man am besten waehlt da wir uns dann sozusagen selber anstellen wollen.
    Selbst anstellen könnt Ihr euch de facto nicht, Geschaeftsfuehrer gibt es aber bei den verschiedensten Unternehmensarten von der UG bis zur AG.

    Wie sieht die Haftung aus?
    Das kommt stark auf die Rechtsform des Unternehmens an und darauf, wofür im Zweifelsfall gehaftet werden muss. Die Frage ist so nicht zu beantworten.

    Haftet dann der gesamte Betrieb auch z.B. bei privaten Schulden?
    Auch das kommt auf die Rechtsform an - beim Einzelunternehmen oder der GbR bspw. gibt es die strikte Trennung zwischen 'geschäftlich' und 'privat' gar nicht.

    Oder waere es klueger die Bereiche (Gastronomie & Herstellung) zu trennen und jeder wird Geschaeftsfueherer seines "Bereiches". Gibt es auch da eine Rechtsform bei der man sich selber "anstellen" kann?
    Im Grunde: Nein, gibt es nicht bzw. nur "sozusagen". Wenn Ihr (nur ein Beispiel!) gemeinsam eine GmbH gründen würdet und die alleinigen Gesellschafter wäret, wäre dies eine trotzdem eigene juristische Person, bei der Ihr angestellt seid.

    Was aber für euch sinnvoll ist, kann eigentlich nur jemand sagen, der genauen Einblick in das Unternehmen und auch die Zahlen hat - mein dringender Rat: Sucht euch professionelle Unterstützung durch einen Steuerberater. Im Zweifel hat deine Mutter ja bereits einen. Deine Fragen übersteigen die Möglichkeiten eins Forums deutlich, zumal eine individuelle Rechts- und Steuerberatung hier auch verboten ist.

    Auch die Industrie-und Handelskammern bzw. die Handwerkskammern geben in solchen Übernahmefällen Hilfe.

    copy

  3. #3
    TP-Newbie
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    Hallo Copy,

    Danke fuer deine Antworten!

    Ich habe fast befuerchtet dass dies alles zu komplex fuer ein Forum ist.
    Die Gruendung einer GmbH war auch unsere erste Idee. Nur muessen wir uns da noch in die "Haftung" einlesen^^
    Die Gefahr ist halt: Wenn einer privat Mist baut, haengt der andere(oder der Betrieb) mit drin. Und das moechten wir vermeiden. Also eine Trennung von Geschaeft und Privat.

    Zur Zeit ist es ein Einzelbetrieb. Meine Mutter ist die Geschaeftsfueherin Selbststaendig und nicht sozialversicherungspflichtig. Gerade die Sozialversicherung ist fuer uns der Hauptpunkt fuer den Wunsch des " Sich selber anstellen".

    Gibt es Irgendwo Uebersichten im Netz wo Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen gegenuebergestellt sind?
    Ich finde immer nur generelle Listen was fuer Rechtsformen es gibt. Aber konkrete Vergleiche sind mir noch nicht zwischen die Finger gekommen.
    Nochmal Vielen Dank

    Sabrina

  4. #4
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    Zitat Zitat von Sabrina L. Beitrag anzeigen
    Hallo Copy,
    Die Gefahr ist halt: Wenn einer privat Mist baut, haengt der andere(oder der Betrieb) mit drin. Und das moechten wir vermeiden. Also eine Trennung von Geschaeft und Privat.
    Hi,

    da ist m.E. die GmbH am sinnvollsten. Die hiesige IHK bietet spezielle Beratungen für Betriebsübergabe / Nachfolgeregelung an, speziell wenn Kinder den den elterlichen Betrieb übernehmen möchten. Die Beratung ist kostenlos, am Besten frag mal bei Eurer zuständigen IHK an.

    Welche Gesellschaftsform Ihr auswählt ist eine Sache, die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags ist eine Andere. Und spätestens dabei ist professionelle Beratung resp. Hilfe unbedingt erforderlich.

  5. #5
    TP-Newbie
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    Das mit der kostenlosen Beratung bei der IHK wusste ich nicht.

    Danke Frangulus

  6. #6
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    Zitat Zitat von Sabrina L. Beitrag anzeigen
    Zur Zeit ist es ein Einzelbetrieb.
    Die Rechtsform "Einzelbetrieb" gibt es nicht - meinst du ein Einzelunternehmen?

    Meine Mutter ist die Geschaeftsfueherin Selbststaendig und nicht sozialversicherungspflichtig.
    Wenn es ein Einzelunternehmen ist, kann deine Mutter nicht Geschäftsführerin sein - die Unternehmereigenschaft ist beim Einzelunternehmen an die Person gebunden und sie kann nicht GF von sich selbst sein ...

    Gerade die Sozialversicherung ist fuer uns der Hauptpunkt fuer den Wunsch des " Sich selber anstellen".
    Verstehe ich nicht. Ist aber auch egal - denn wenn es sich um ein EU handelt, braucht Ihr sowieso professionelle Beratung und Hilfe. Denn weil die die Unternehmereigenschaft wie gesagt beim Einzelunternehmen an die Person gebunden ist, kann das Gewerbe nicht so einfach an andere übertragen werden. Da müsste ggf. bereits vorher eine Umwandlung stattfinden ...

    Gibt es Irgendwo Uebersichten im Netz wo Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen gegenuebergestellt sind?
    Ich finde immer nur generelle Listen was fuer Rechtsformen es gibt. Aber konkrete Vergleiche sind mir noch nicht zwischen die Finger gekommen.
    Dann mach' dir doch selbst so einen Vergleich. Wenn du dich selbstständig machen willst, musst du dich von dem Gedanken verabschieden, alles von anderen serviert zu bekommen. Selbstständig ist eben das Zauberwort.

    copy

  7. #7
    baumm
    Guest
    Die Gefahr ist halt: Wenn einer privat Mist baut, haengt der andere(oder der Betrieb) mit drin. Und das moechten wir vermeiden. Also eine Trennung von Geschaeft und Privat.
    nicht falsch verstehen: beschränkte Haftung einer GmbH meint, dass wenn ihr im berufsleben mist baut, privat abgesichert seid, und zwar mit allem was in der GmbH vorhanden ist: Grundstücke, Maschine, etc..

    Oder waere es klueger die Bereiche (Gastronomie & Herstellung) zu trennen und jeder wird
    ganz klar JA! ein beispiel: ihr führt beides zusammen in einer gmbh. auf die GmbH zahlst du körperschaftssteuer+gewerbesteuer, d.h. für euren Lohn zahlt ihr körperschaftssteuer+gewerbesteuer+lohnsteuer. ICh lege die Gastronomie jetzt einfach als Restaurant aus, korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Ein Restaurant zahlt noch Mehrwersteuer. D.h. die Gewinne aus dem Restaurant werden 4-fach besteuert... bleibt nicht viel übrig

    Mein Bruder und ich sollen dann beide die Geschaeftsfueherer des kompletten Betriebes werden. Da ist die Frage welche Rechtsform man am besten waehlt da wir uns dann sozusagen selber anstellen wollen
    wenn ihr den Betrieb übernehmt, also auch mit Namen im Handelsregister eingetragen seid, könnt ihr euch nicht selber einstellen. Ihr seid dann geschäftsführende Gesellschafter, d.h. ihr tragt das unternehmerische risiko

    Gibt es Irgendwo Uebersichten im Netz wo Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen gegenuebergestellt sind?
    es ist zu sagen das jede Rechtsform ihre Vor- und Nachteile hat. Grob kann man unterscheiden zwischen haftungsunbeschränkten(GbR,oHG,e.K.,KG) und Haftungsbeschränkten (GmbH,GmbH & Co. KG,AG,Ltd.). bei den Haftungsbeschränkten haftet man nur mit den Wertsachen, die in die Firma eingebracht wurden, braucht jedoch zwingend Startkapital (GmbH 25T€,AG 50T€). was für euch am Ende das beste ist, könnt nur Ihr selber entscheiden

  8. #8
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Wieso zahlt man auf das Gehalt KSt und Gewst?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  9. #9
    baumm
    Guest
    falls das restaurant über eine gmbh läuft, müssen dessen gewinne erst per KSt und GewSt besteuert werden (einnahmen der gmbh). Zahlen sie sich Gehalt aus, wird dies nochmals besteuert, wobei eine Anrechnung der GewSt möglich ist

  10. #10
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Also zur Richtigstellung:
    1. Das Gehalt wird weder mit KSt noch mit Gewst belastet,da das Gehalt bei der Gmbh Aufwand(handelsrechtlich) bzw.steuerlich eine Betriebsausgab
    ist.Das Gehalt führt also zu einer Entlastung auf Ebene der Gesellschaft.
    2.Es gibt keine Gewst Anrechnung bei der Gmbh bzw.es gibt keine Gewst Anrechnung bei der natürlichen Person in deinem beschriebenen Fall.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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