Ja, genau. Aber ab einer gewissen Grenze ist die GmbH im Steuervorteil.
Was spricht eigentlich gegen eine UG (haftungsbeschränkt) & co KG ?
Ausser, dass dazu zwei Jahresabschlüsse abzugeben sind daher höhere Steuerberaterkosten anfallen könnten?
Und was mich in dem Zusammenhang beschäftigt ist die Gewerbesteuer. Die UG muss ja für jeden Euro Gewinn 15% abdrücken, dort gilt also nicht die Freigrenze von 24500 € im Jahr. Für die KG würde die Freigrenze ja wieder gelten und wenn per Beschluss der gesamte Gewinn der UG an die KG geht, dann hätte man theoretisch die Haftungsbeschrängung der UG und den Steuervorteil der KG?
Wo ist mein Denkfehler?
Ja, genau. Aber ab einer gewissen Grenze ist die GmbH im Steuervorteil.
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