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Thema: UG für Programmierer sinnvoll?

  1. #1
    TP-Junior
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    UG für Programmierer sinnvoll?

    Hallo,
    ich habe mich heute hier im Traum-Projekt Forum registriert, um euren Rat einzuholen.
    Ich bin zurzeit 16 Jahre alt und werde demnächst 17.
    Da ich schon seit einiger Zeit für Bekannte programmiere, wollte ich gerne in dem Bereich etwas mehr verdienen.
    Da man hierfür eine Gewerbe braucht, wollte ich euch um Rat fragen.
    In nähere Betrachtung habe ich vorerst die Gbr und UG gezogen.
    Die UG sagt mir in dem Falle mehr zu, dass sie Haftungsbeschränkt ist, was im Softwarebereich bestimmt von Vorteil ist, denn man sieht es ja auch bei großen Firmen: Sicherheitslücken können leider immer entstehen.
    Und dann mit dem gesamten Privatvermögen für einen kleinen Tipp-/Denkfehler zu haften, erscheint mir etwas riskant.
    Doch welche Nachteile bringt die UG noch so mit sich?
    Man muss ja zum Beispiel 25% einsparen für die GmbH und auch die Vermögen trennen.

    Und wie sieht es auch, wenn man nicht regelmäßig Geld verdient?
    Z.B. kann man in Klausurphasen weniger/keine Aufträge annehmen und hat dadurch zum Beispiel ein paar Monate keine Einnahmen. Kann es dadurch Probleme geben? Ausgaben gibt es ja keine großen. Man hat seinen Computer und die Internetleitung, welche man aber auch so hätte.
    Oder gibt es hier auch wieder Probleme, da man nicht den Privatcomputer zum arbeiten in der UG benutzen darf?
    Oder bzgl. des Kindergeldes und der Versicherung: Gelten bei der UG auch die Freibeträge?

    Wie ihr seht, noch viele offene Fragen.
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen bei der Beantwortung und mich noch auf andere mögliche Probleme hinweisen.

    Danke,

    Simon
    Geändert von Lapayo (02.07.2011 um 13:05 Uhr)

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Lapayo Beitrag anzeigen
    Ich hoffe ihr könnt mir helfen bei der Beantwortung und mich noch auf andere mögliche Probleme hinweisen.
    Bitte als allererstes die FAQ lesen http://www.traum-projekt.com/forum/9...rst-lesen.html

    Mit 16 oder 17 kannst du dich eben nicht so ohne weiteres selbstständig machen. Ohne Einverständnis des Vormundschafts-/Familiengerichts geht da gar nichts.

    Und danach auch die anderen FAQs lesen und ein bisschen die Forensuche benutzen. Z.B ist eine GbR eine Gesellschaft aus mindestens zweien - du alleine kannst gar keine GbR gründen ...


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  3. #3
    TP-Junior
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    Hey, danke für deinen Beitrag.
    Den Sticky hatte ich bereits im voraus gelesen.
    Und das ich zum Vormundschaftsgericht muss war mir auch bekannt.

    Ich wollte mich informieren, welche Rechtsformen in der Softwareentwicklungsbranche sinnvoll sind.

    Z.B ist eine GbR eine Gesellschaft aus mindestens zweien - du alleine kannst gar keine GbR gründen ...
    Das wusste ich um ehrlich zu sein gar nicht.

    Die UG scheint auch nicht sonderlich optimal zu sein, da sie ziemlich hohe Gründungskosten hat.

    Was gibt es sonst noch für Alternativen?

    Einzelunternehmen und sich dann jeweils über Verträge genaustens absichern?

    Oder gibt es sonst noch etwas?

  4. #4
    TP-Lady-Mod
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    Ansonsten mal von einem Anwalt beraten lassen und wenn eine entsprechende Rechtsform bspw. aus finaziellen Gründen nicht in Frage kommt dann eben a) weitestgehend über Verträge absichern (Anwalt) und b) ordentliche Arbeit abliefern.




    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsform
    Geändert von dorintia (02.07.2011 um 15:05 Uhr)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior
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    Hey, danke für dein Posting
    b) ordentliche Arbeit abliefern.
    Das ist klar
    a) weitestgehend über Verträge absichern (Anwalt)
    Okay, als muss ich auch noch mit Anwaltskosten rechnen.

    Wenn ich mal so direkt fragen darf:
    Wie teuer schätz ihr ist so eine Gründung?
    Also hier zum Beispiel auch mit dem Vertrag, dem Vormundschaftsgericht, etc.?

    Danke schonmal

    Edit:
    Ich habe gerade erfahren von einem Freund aus dem Nachbardorf, dass dieser sich auch selbstständig gemacht hat.
    Ich habe mich mit ihm unterhalten und er meinte, dass er ein Kleingewerbe hat. Außerdem meinte er, dass er nichteinmal zum Vormundschaftsgericht musste, seine Eltern mussten nur unterschreiben.
    Ich habe mir das ganze dann noch einmal angeschaut und gemerkt, dass das ziemlich gut aussieht, um einzusteigen.
    Diese Art kostet wohl auch nicht soviel in der Gründung.
    Scheint auch auf Leute konzipiert zu sein, die dies nur Nebenberuflich machen.

    Was meint ihr dazu?

    Danke,
    Simon
    Geändert von Lapayo (02.07.2011 um 17:58 Uhr)

  6. #6
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Lapayo Beitrag anzeigen
    Wie teuer schätz ihr ist so eine Gründung?
    Ich denke, dass niemand hier aufgrund einer Rechnung mit derart vielen Unbekannten eine Schätzung abgeben wird.

    Ich habe gerade erfahren von einem Freund aus dem Nachbardorf, dass dieser sich auch selbstständig gemacht hat.
    Ich habe mich mit ihm unterhalten und er meinte, dass er ein Kleingewerbe hat.
    Kaum, ein Kleingewerbe kann man nicht 'haben' - wenn, dann hat er wohl ggü. dem Finanzamt von der ausschließlich umsatzsteuerlich relevanten (!) Kleinunternehmerregelung gebraucht gemacht und er hat auch kein Gewerbe, sondern ist der Gewerbetreibende. Das ist - nicht zuletzt in Sachen Haftung - sehr entscheidend.

    Außerdem meinte er, dass er nichteinmal zum Vormundschaftsgericht musste, seine Eltern mussten nur unterschreiben.
    Das ist mit Sicherheit falsch, denn unter 18 ist er nicht voll geschäftsfähig. Dazu macht ihn auch die Unterschrift seiner Eltern nicht.

    http://dejure.org/gesetze/BGB/112.html

    Die Gesetzeslage ist also eindeutig - ohne Genehmigung des Vormundschaftgerichts geht gar nichts.

    Ich habe mir das ganze dann noch einmal angeschaut und gemerkt, dass das ziemlich gut aussieht, um einzusteigen.
    Ah-ja. Und deine Haftungsbedenken sind auf einmal wie weggeblasen?

    Was meint ihr dazu?
    Ich meine, dass dein Freund aus dem Nachbardorf schon nicht gut startet und du so auch auf die Nase fallen wirst. Konzentrier' dich lieber auf die Schule und einen guten Abschluss, mach' dich allenfalls nebenher langsam aber sicher mit den tausend potentiellen Problemen vertraut, die du als Selbstständiger haben kannst. Besuch' mal ein Exietnzgründerseminar.

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  7. #7
    TP-Junior
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    Hallo,
    ein Kleingewerbe kann man nicht 'haben'
    Entschuldigen Sie diese Fehlformulierung ...
    Das ist mit Sicherheit falsch, denn unter 18 ist er nicht voll geschäftsfähig. Dazu macht ihn auch die Unterschrift seiner Eltern nicht.
    Okay, ich habe ihn wie gesagt nur zitiert. Aber das werd ich bei der Gemeinde wohl rausbekommen können.

    Ah-ja. Und deine Haftungsbedenken sind auf einmal wie weggeblasen?
    Nein, aber da ich wie vorher schon geschrieben die beschränkte Haftung als zu Umständlich ansehe und mich bereits nach anderen gesucht habe.
    Mit "gut aussehen" meinte ich, dass sie ziemlich einfach wirkt. Man muss beispielsweise kein Buch führen, oder kann sich entscheiden, ob man die Umsatzsteuer zahlt.

    Konzentrier' dich lieber auf die Schule und einen guten Abschluss
    Das mache ich auch jetzt schon.
    Und habe trotzdem nebenbei viel Freizeit, welche ich mit dem Programmieren nutze.
    Da wäre es super, wenn ich mir mit meinem Hobby etwas Taschengeld verdienen könnte. Ganz nebenbei wäre das bestimmt auch gut im Lebenslauf, wenn man sich nach dem Abitur irgendwo bewirbt.
    Ich kann es natürlich auch wie viele andere machen und mein Geld mit Kellnern, Zeitung austragen, etc. verdienen. Nur das bringt mir nicht sonderlich viel.
    Wenn man vom Verdienst absieht, kann ich mir so die Zeiten weitestgehend einteilen. Ich lerne was für die Zukunft und das wichtigste: Es macht mir auch noch Spass.

    Ich hoffe es können sich noch ein paar Leute zu Wort melden und mir Tipps geben.
    Sowas wie "Lass es bleiben" bringt nicht sonderlich viel.
    Wenn ich nicht die Absicht hätte, mit der Programmierung Geld zu verdienen, wäre ich nicht hier.

  8. #8
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von Lapayo Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Entschuldigen Sie diese Fehlformulierung ...
    Du musst dich nicht entschuldigen, aber dringend intensiver informieren. Zum Beispiel mal die FAQs hier lesen.

    Mit "gut aussehen" meinte ich, dass sie ziemlich einfach wirkt. Man muss beispielsweise kein Buch führen,
    Du musst immer auf die eine oder andere Art Bücher führen, um deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren zu können. Ganz ohne geht es nie.

    oder kann sich entscheiden, ob man die Umsatzsteuer zahlt.
    Nein, das kann man auch nicht. Kleinunternehmer müssen die USt in ihren eigenen Rechnungen nicht ausweisen, aber bezahlen musst du die USt immer, wenn du etwas kaufst. Steht aber alles in der KU-FAQ.

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  9. #9
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Das ist mit Sicherheit falsch, denn unter 18 ist er nicht voll geschäftsfähig. Dazu macht ihn auch die Unterschrift seiner Eltern nicht.
    Dem stimme ich nur bedingt zu. Ich zitiere mal meine Erfahrungen aus diesem Thema:

    Zitat Zitat von DerNeue
    Ich war [..] beim Ordnungsamt für Gewerbeangelegenheiten, um mich zu informieren, wie das mit einer Gewerbeanmeldung bei Minderjährigen funktioniert.
    Der nette Herr meinte, dass es generell möglich sei, es aber zwei verschiedene Möglichkeiten gäbe. Bei der ersten Möglichkeit könnte ich das Gewerbe nur mit Einverständnis der Eltern anmelden, die allerdings bei jeder Angelegenheit, die das Gewerbe betrifft, mit unterschreiben müssten. Die zweite Möglichkeit wäre, dass ich die Einverständnis meiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts habe. Dann könnte ich alles, was das Gewerbe betrifft, alleine, ohne meine Eltern, erledigen.
    Demnach kann er auch ohne Beschluss des Vormundschaftsgericht ein Gewerbe anmelden, eben mit den oben genannten Einschränkungen.

  10. #10
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    Hey, danke für eure Antworten

    @DerNeue:
    Wahrscheinlich hat er sowas gemacht. Ob ich das mache, muss ich dann wohl noch entscheiden. Aber da es sowieso nur knapp 1 Jahr ist, in welchem ich minderjährig bin, ist es vielleicht einfacher es mit der Unterschrift zu machen.
    Weißt du wie es mit der Haftung aussieht?
    Ist der Minderjährige trotzdem der, der alleinig für das Gewerbe haftet? Das wäre mir wichtig.

    @copy:
    aber bezahlen musst du die USt immer, wenn du etwas kaufst
    Ich meinte es so:
    Wenn ich etwas verkaufe und die Steuern ausweise, dann muss ich die ja dem Finanzamt bezahlen.
    Das meinte ich mit bezahlen. War etwas unglücklich formuliert.

    FAQs habe ich 2 hier gelesen.
    Einmal: "FAQ Gründung" und: "Selbstständigkeit unter 18 Bitte erst lesen !"

    Gibt es noch andere Lektüre? Möglichst online?

    Danke schonmal

    Und wenn ich an manchen Stellen etwas unfreundlich war/gewirkt habe, möchte ich mich dafür entschuldigen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von DerNeue Beitrag anzeigen
    Demnach kann er auch ohne Beschluss des Vormundschaftsgericht ein Gewerbe anmelden, eben mit den oben genannten Einschränkungen.
    Dem steht allerdings nach wie vor §112 BGB entgegen, das in meinen Augen doch erheblich mehr Aussagekraft besitzt, als die Aussagen irgendeines Menschen auf irgendeinem Ordnungsamt.

    Und auch deine eigenen Erfahrungen sind ja letztlich andere:

    "09.05.2009
    Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes kam per Post. Ich werde am 01.07.2009 mein Gewerbe anmelden."



    @Lapayo:

    http://www.traum-projekt.com/forum/1...-buchfuehrung/

    Da findest du noch mehr FAQs, etwa die Kleinunternehmer-FAQ.

    copy

  12. #12
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    "09.05.2009
    Die Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes kam per Post. Ich werde am 01.07.2009 mein Gewerbe anmelden."
    So wie ich seine Erfahrungen verstanden habe, hat er auch den Weg über das Vormundschaftsgericht gewählt, da er komplett Selbstständig sein wollte.

    Die Frage mit der Haftung: Also Eltern oder nur ich? Wäre mir noch sehr wichtig.


    Danke für den Link ich werde mir das mal alles durchlesen und danach hoffentlich schlauer sein

    Danke,

    Simon

  13. #13
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    Ich habe eben den Weg gewählt, da ich vollkommen unabhängig von meinen Eltern sein wollte.

    Wegen der Haftung kann ich mir nur vorstellen, dass Deine Eltern haften, denn diese unterschreiben ebenso, sind aber als einzige geschäftsfähig und damit (meiner Meinung nach) unbeschränkt haftungsfähig.

  14. #14
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    Zitat Zitat von DerNeue Beitrag anzeigen
    Dem stimme ich nur bedingt zu. Ich zitiere mal meine Erfahrungen aus diesem Thema:
    Wäre er voll geschäftsfähig bräuchte er die Unterschrift der Eltern nicht.
    Die 1.Variante aus dem verlinkten Thread besagt doch genau, dass er ohne Zustimmung des Familiengericht weder voll geschäftsfähig noch selbstständig sein kann. Wenn die Eltern für jede die Gewerbetätigkeit betreffende Entscheidung unterschreiben müssen und auch dafür haften, kann man von selbstständig kaum noch reden.

  15. #15
    TP-Junior
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    Diese Methode kommt für mich dann auch nicht in Frage.
    Ich möchte das selbständig machen.
    Ich will mein Eltern da raus halten, damit auch ich das Risiko trage und nicht sie.

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