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Thema: UG Gründung

  1. #1
    TP-Member
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    UG Gründung

    Hallo liebe TPler,

    kennt sich jemand von euch etwas besser mit der Gründung einer bzw. in meinem Fall mehrerer UGs aus?

    Ich möchte meine gewerbliche Tätigkeiten in zwei eigene Bereiche aufteilen und für jeden Bereich eine eigene UG gründen. Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, eine UG als Holding zu Gründen und dann zwei weitere UGs als Tochtergesellschaften. Doch hier sind mir noch ein paar Fragen offen:

    1. Haltet ihr diese Methode für sinnvoll?

    2. Da die Verwaltung anfänglich von einem Arbeitsplatz ausgeht, frage ich mich, kann die Holding als Verwaltung dienen und in diesem Sinne Rechnungen, für verbrauchtes Büromaterial etc., an die Tochtergesellschaften richten?

    3. Geht ein Teil des Gewinns der Tochtergsellschaft auf das Konto der Holding?

    4. Braucht jede Tochtergesellschaft einen eigenen Geschäftsführer oder läuft dies dann über den Geschäftsführer der Holding?

    5. Es ist ja meines Wissens vorgeschrieben, dass man als Geschäftsführer ein übliches Gehalt der Firma bekommen MUSS, da das Finanzamt sonst selbst berechnet, wie viel man als Geschäftsführer hätte bekommen können und dies dan automatisch als Einkommen zählt. Stimmt das so? Wenn ja, wo liegt hier die übliche Grenze und was ist, wenn die UG das Gehalt nicht zahlen kann?

    Ich würde mich freuen, wenn die ein oder andere Frage eine Antwort findet und ich dann mit gutem Vorwissen entscheiden kann, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht. Abschliessend werde ich natürlich das Gespräch mit meinem Steuerberater suchen.

    Lg und einen schönen Restsonntag

    Kuehni

  2. #2
    TP-Junior
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    Schade eigentlich, dass sich keine Antworten auf deine Fragen gefunden haben.. mich würde vor allem die Antwort auf die Frage 5 interessieren. Findet sich evtl. doch noch jemand, der hierzu etwas sagen kann bzw. hast du Kuehni mittlerweile selbst eine ANtwort auf die Frage erhalten?

    Gruß, starter

  3. #3
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    Zitat Zitat von starter_busines Beitrag anzeigen
    Schade eigentlich, dass sich keine Antworten auf deine Fragen gefunden haben..
    Ich würde euch beiden dringend (!) einen Steuerberater empfehlen.

    copy

  4. #4
    TP-Junior
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    Gar keine Frage. Ein Steuerberater wird früher oder später herangezogen, aber zunächst wäre es hilfreich, einige Dinge im Vorfeld zu klären, um nicht jede Option mit dem Steuerberater besprechen zu müssen..das wird sonst nämlich sehr teuer Und schließlich ist so ein Forum dafür da, um Fragen zu stellen oder? Nichts für ungut.

    Viele Grüße
    starter

  5. #5
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von starter_busines Beitrag anzeigen
    Und schließlich ist so ein Forum dafür da, um Fragen zu stellen oder?
    Sicher - und manchmal gibt es eben keine Antworten oder solche, die dem Fragesteller nicht gefallen.

    Nichts für ungut.
    Dito.

    copy

  6. #6
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Wo steht, dass ein Geschäftsführer nicht unentgeltlich für die GmbH tätig sein darf?
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  7. #7
    TP-Senior
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    Hi...

    Wo steht, dass ein Geschäftsführer nicht unentgeltlich für die GmbH tätig sein darf?
    Wenn der Geschäftsführer unentgeltlich tätig ist, macht die Gesellschaft mehr Gewinn und zahlt mehr Steuern.

    => Das interessiert das Finanzamt nicht. Im Gegenteil...

    Problematisch ist es, wenn das Geschäftsführergehalt unüblich hoch ist. In dem Fall könnte man eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellen.

    Wobei "unüblich" natürlich immer relativ ist. Wenn der Geschäftsführer seinen Job gut macht und die Gesellschaft große Gewinne macht, ist sicherlich auch ein überdurchschnittliches Gehalt zu rechtfertigen.

    1. Haltet ihr diese Methode für sinnvoll?
    Auf Grund des hohen Verwaltungsaufwandes, würde ich das nur ab einer gewissen Größe machen.

    2. Da die Verwaltung anfänglich von einem Arbeitsplatz ausgeht, frage ich mich, kann die Holding als Verwaltung dienen und in diesem Sinne Rechnungen, für verbrauchtes Büromaterial etc., an die Tochtergesellschaften richten?
    Von der Sache her kann sie es machen. Allerdings guckt das Finanzamt bei Querverrechnungen gerne genauer hin. Die Verrechnungssätze sollten marktüblich sein.

    3. Geht ein Teil des Gewinns der Tochtergsellschaft auf das Konto der Holding?
    Wenn es einen entsprechenden Gewinnabführungsvertrag gibt.

    4. Braucht jede Tochtergesellschaft einen eigenen Geschäftsführer oder läuft dies dann über den Geschäftsführer der Holding?
    Die einzelnen Gesellschaften sind alle eigenständig. Das heißt jede braucht einen Geschäftsführer, Buchhalter, etc.

    Wenn du vor hast Geschäftsführer aller drei Gesellschaften zu werden und dazu auch noch Mehrheitsgesellschafter, solltest du dich mit dem Thema Organschaft beschäftigen. Damit könnte das Finanzamt durchaus kommen.

    Gruß Neffe

  8. #8
    TP-Insider Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von neffe Beitrag anzeigen
    Wenn du vor hast Geschäftsführer aller drei Gesellschaften zu werden und dazu auch noch Mehrheitsgesellschafter, solltest du dich mit dem Thema Organschaft beschäftigen. Damit könnte das Finanzamt durchaus kommen.
    Fūr den Einstieg genau das richtig Thema, schön einfach und übersichtlich.......
    Gruss

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