Hallo liebe TPler,
kennt sich jemand von euch etwas besser mit der Gründung einer bzw. in meinem Fall mehrerer UGs aus?
Ich möchte meine gewerbliche Tätigkeiten in zwei eigene Bereiche aufteilen und für jeden Bereich eine eigene UG gründen. Jetzt bin ich auf die Idee gekommen, eine UG als Holding zu Gründen und dann zwei weitere UGs als Tochtergesellschaften. Doch hier sind mir noch ein paar Fragen offen:
1. Haltet ihr diese Methode für sinnvoll?
2. Da die Verwaltung anfänglich von einem Arbeitsplatz ausgeht, frage ich mich, kann die Holding als Verwaltung dienen und in diesem Sinne Rechnungen, für verbrauchtes Büromaterial etc., an die Tochtergesellschaften richten?
3. Geht ein Teil des Gewinns der Tochtergsellschaft auf das Konto der Holding?
4. Braucht jede Tochtergesellschaft einen eigenen Geschäftsführer oder läuft dies dann über den Geschäftsführer der Holding?
5. Es ist ja meines Wissens vorgeschrieben, dass man als Geschäftsführer ein übliches Gehalt der Firma bekommen MUSS, da das Finanzamt sonst selbst berechnet, wie viel man als Geschäftsführer hätte bekommen können und dies dan automatisch als Einkommen zählt. Stimmt das so? Wenn ja, wo liegt hier die übliche Grenze und was ist, wenn die UG das Gehalt nicht zahlen kann?
Ich würde mich freuen, wenn die ein oder andere Frage eine Antwort findet und ich dann mit gutem Vorwissen entscheiden kann, ob ich diesen Schritt gehe oder nicht. Abschliessend werde ich natürlich das Gespräch mit meinem Steuerberater suchen.
Lg und einen schönen Restsonntag
Kuehni
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