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Thema: Zählt die GmbH als Vermögensgegenstand?

  1. #1
    TP-Newbie
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    Zählt die GmbH als Vermögensgegenstand?

    Hallo Zusammen!
    Ich hoffe, dass Ihr mir weiter helfen könnt - ich habe mir schon die Finger wund gegoogelt...
    Folgende Situation:

    Ich möchte aus verschiedenen Gründen (Unterhalt, Barfög...) meine privaten Vermögensgegenstände (zur Zeit Hauptsächlich in Form von Geld bei der Bank) reduzieren.
    Wenn ich jetzt eine GmbH mit 25.000€ Stammkapital gründen würde und ich der einzige Gesellschafter wäre, in wie fern zählte dann das Stammkapital zu meinem Vermögen? Wäre es so möglich mich "runterzurechnen"

    Ich hoffe ich habe mich klar genug ausgedrück und mich nicht in irgendwelchen Fachtermini verrannt
    Vielen Dank schon einmal!

    Eine kleine Anmerung noch: Auch wenn das jetzt erstmal anders klingen mag, träume ich schon lange vom eigenen Unternehmen. Ich plane nicht eine "Scheinfirma", sondern möchte unternehmerisch im Bereich Softwareentwicklung tätig sein!

  2. #2
    TP-Specialist
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    Zitat Zitat von gruendermax Beitrag anzeigen
    Wenn ich jetzt eine GmbH mit 25.000€ Stammkapital gründen würde und ich der einzige Gesellschafter wäre, in wie fern zählte dann das Stammkapital zu meinem Vermögen?
    Gar nicht, aber du vergisst, dass eine GmbH einen Geschäftsführer braucht, und dem ein marktübliches Geschäftsführergehalt zu zahlen ist. Entweder stellst du also jemanden als Geschäftsführer ein, dann fragt sich woher das Geld kommen soll, mit dem du den bezahlst. Die Frage stellt sich auch, wenn du selbst der GF bist - die GmbH muss dann an dich das Gehalt bezahlen. Du hast dann wieder Einkünfte und die kommen woher? Von einem Unternehmen zu träumen reicht nicht, das Ganze muss auch funktionieren, d.h. da muss ordentlich Geld reinkommen.

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  3. #3
    TP-Newbie
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    Danke schonmal für die schnelle Antwort!
    Mir geht es jetzt nur um die Vermögensfrage - das mit dem Einkommen des Geschäftsführers soll erstmal außen vor bleiben.
    Ich könnte meine Frage auch einfacher formulieren: "Muss ich auf einem Formular das an mich (als Privatperson) adressiert ist unter dem Punkt 'Vermögenswert' das Stammkapital der GmbH anführen?"

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