Kann man, trotzdem ist es ja Gewinn. Entnahmen oder Einlagen müssen sich aber immer gewinnneutral verhalten.
Flexible Gewinnentnahme und ich denke du meinst auch die damit verbundene Versteuerung gibt es bei GbR oder Einzelunternehmen nicht. Der Gewinn wird versteuert, egal ob er auf dem Konto schlummert oder unter dem Kopfkissen liegt.
Wenn ihr keine Gewinnverteilung festlegt nehme ich mal an das das FA bei 2 Gesellschaftern einfach von 50/50 ausgeht.

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