Ergebnis 1 bis 7 von 7

Thema: Kleinunternehmerregelung - wie läuft das mit der Umsatzsteuerpflicht genau?

  1. #1
    TP-Junior
    Registriert seit
    Apr 2012
    Beiträge
    5

    Kleinunternehmerregelung - wie läuft das mit der Umsatzsteuerpflicht genau?

    Hallo Leute,

    ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Der entsprechende Gesetzestext ist mir nicht ganz einleuchtend.

    ich habe letztes Jahr (2011) erstmals über 17.500 € und unter 50.000 € Umsatz erzielt
    Dieses Jahr (2012) wird mein Umsatz (genau wie letztes Jahr) 17.500 € übersteigen und unter 50.000 € bleiben.

    Bin ich jetzt (ab Januar 2012) Umsatzsteuerausweispflichtig? Ich habe nämlich schon einige Rechnungen ohne MwSt gestellt und hätte dann dadurch paar Verluste wenn die Rechnungsempfänger meine neu-ausgestellten-MwSt-Rechnungen nicht akzeptieren!

    Freunde sagen, dass ich auf jeden Fall ausweispflichtig bin, da 2011 über 17.500 € lag. Ich interpretiere den § aber so, dass ich so lange keine MwSt ausweisen muss bis ich nicht SELBST mehr als 50.000 € Umsatz prognostiziere.


    Kann mir das jemand erklären?


    Grüße
    Stefan

  2. #2
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.103
    Sowie du über die 17500 € kommst musst du ab dem Folgejahr die MwSt. ausweisen, also ab 2012.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von stefan1333 Beitrag anzeigen
    Hallo Leute,

    ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Der entsprechende Gesetzestext ist mir nicht ganz einleuchtend.
    Der ist aber ganz eindeutig:

    "§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer

    (1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird."

    Und - nicht oder.

    copy
    Geändert von copy (20.04.2012 um 20:41 Uhr)

  4. #4
    TP-Junior
    Registriert seit
    Apr 2012
    Beiträge
    5
    Ok vielen Dank!

  5. #5
    TP-Newbie
    Registriert seit
    Nov 2012
    Ort
    leipzig
    Beiträge
    1
    he ich bin hannes ... und hab auch 2 3 fragen zu diesem komplizierten steuerkram ....
    kurz zu mir ... letztes jahr war ich vier monate fest agestellt und hab dann über kleingewerbeschein 17500€ nich überschritten ... steuererklärung musste ich knapp 600€ bezahlen. ....
    im jahr 2012 kommt mein kopletter verdienst über den kleingewerbeschein und überschreitet 17500€ wieder nich. ....

    so is der plan .... nun hätt ich aber die möglichkeit und ein monat zeit noch geld zu verdien. würde aber dann auf knapp über 17500€ kommen. is das lohnenswert?! ... und mit wieviel steuerrückzahlung müsst ich für 2012 rechnen wenn ich wenig ausgaben hatte?! ....

    würde mir sehr weiterhelfen wenn jemand antwortet ....

  6. #6
    TP-Lady-Mod
    Registriert seit
    Jan 2006
    Ort
    Rlp
    Beiträge
    7.103
    Für 2011 kannst du die KU-Regelung u.U. nur anteilig in Anspruch nehmen. Die 17500 € haben nur was mit der Umsatzsteuer zu tun, nicht mit der Einkommensteuer.

    Der Steuerfreibetrag liegt für 2012 bei 8004 €.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  7. #7
    TP-Specialist
    Registriert seit
    Jul 2007
    Ort
    Stuttgart
    Beiträge
    4.681
    Zitat Zitat von hannes1988 Beitrag anzeigen
    und mit wieviel steuerrückzahlung müsst ich für 2012 rechnen wenn ich wenig ausgaben hatte?! ....
    Wieso Steuerrückzahlung? Wenn du wissen willst, wie viel Einkommensteuer du bezahlen musst, solltest du mal einen Steuerrechner benutzen oder in den Einkommensteuertabellen nachgucken. Wir kennen dein Einkommen nicht.

    Und gewöhn' dir an, Umsatzsteuer und Einkommensteuer getrennt zu betrachten. Das hat nichts miteinander zu tun.

    copy

    P.S.:
    letztes jahr war ich vier monate fest agestellt und hab dann über kleingewerbeschein 17500€ nich überschritten
    Wenn du nicht das ganze Jahr selbstständig tätig warst, zählen nicht die 17.500 als Grenze, sondern nur der anteilige Betrag nach Monaten. dorintia hat das ja schon geschrieben. Wenn du also die ersten vier Monate angestellt warst und den Gewerbeschein erst dann bekommen hast, nur noch 11.666 Euro (in acht Monaten).

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. [Umsatzsteuer] Umsatzsteuerpflicht Einspruch einlegen
    Von atllas im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 04.06.2010, 22:13
  2. [Kleinunternehmer] Kleinunternehmen - Umsatzsteuerpflicht
    Von emma09 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 19.10.2009, 14:53
  3. Umsatzsteuerpflicht
    Von andi1982 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 23.10.2007, 11:21
  4. Wechsel Kleinunternehmer in Umsatzsteuerpflicht
    Von Yoshi12 im Forum Steuer & Buchführung
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 31.12.2005, 16:11
  5. Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 09.05.2004, 13:17

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

     

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51