_Den_ wichtigsten Unterscheid gibt es nicht, freiberuflich können sowieso nur Angehörige der Freien Berufe tätig sein. Dabei gibt es aber mitunter Definitionsschwierigkeiten. Softwareentwicklung kann freiberuflich sein, wenn es sich um Individualsoftware handelt, wenn es 'Massenware' ist, wird das regelmäßig nicht als freiberuflich anerkannt.
Du hast also jetzt bereits ein Gewerbe angemeldet, wäre vll. besser gewesen, du hättest dich vorher über die Unterscheide und Folgen schlau gemacht. Ob das FA jetzt noch einen Wechsel akzeptieren würde, ist fraglich.Bei mir hat sich das FA gewundert das das Gewerbeamt meine Anmeldung (Softwareentwicklung) angenommen hat, das FA hat aber auch gesagt es ist egal ob ich das als Gewerbe oder freiberuflicher Selbständiger führe. Soll ich da jetzt irgendwas ändern?
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